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OSS 2026: EU-Vorgaben grenzüberschreitend mit Afterbuy umsetzen

OSS ist längst Alltag, aber die Umsetzung nervt oft im Detail. Genau da setzt Afterbuy an: Die Lösung bündelt deine EU-Verkäufe, ordnet Steuersätze je Lieferland sauber zu und hilft dir, die Meldedaten fürs BZSt exportfertig aufzubereiten.[1][2] Entscheidend für den EU-Handel: OSS in Afterbuy einfach umsetzen Seit 1. Juli 2021 gilt ...

Inhaltsverzeichnis

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OSS ist längst Alltag, aber die Umsetzung nervt oft im Detail. Genau da setzt Afterbuy an: Die Lösung bündelt deine EU-Verkäufe, ordnet Steuersätze je Lieferland sauber zu und hilft dir, die Meldedaten fürs BZSt exportfertig aufzubereiten.[1][2]

Entscheidend für den EU-Handel: OSS in Afterbuy einfach umsetzen

Seit 1. Juli 2021 gilt für innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe der EU-weite Schwellenwert von 10.000 Euro. Wer ihn überschreitet, versteuert im Bestimmungsland und kann die Umsätze zentral über die OSS‑Schnittstelle melden.[3][4]

Die Registrierung und Abgabe der OSS‑Erklärungen laufen in Deutschland über das BZSt‑Online‑Portal (BOP). Die OSS‑EU‑Erklärung wird vierteljährlich elektronisch übermittelt.[5][3][6][7]

Wichtig für die Praxis: OSS deckt grenzüberschreitende B2C‑Fernverkäufe ab. Lagerst du Ware in anderen EU‑Ländern (z. B. FBA), entstehen dort in der Regel lokale USt‑Pflichten und die betroffenen Inlandsumsätze laufen nicht über OSS.[8][3]

Für Importe bis 150 Euro gibt es das IOSS. Parallel plant die EU zum 1. Juli 2026 eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro auf Kleinsendungen unter 150 Euro. Das betrifft den Importprozess und läuft zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. IOSS.[9][10]

Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy

Afterbuy hat die OSS‑Umsetzung direkt in den Kernprozessen verankert. Die Funktionen sind nicht neu, wurden aber so angepasst, dass sie die aktuellen Regeln abbilden. Menübezeichnungen können je nach Account leicht abweichen.[2]

  • Tax‑Finder: ordnet bei EU‑Verkäufen den passenden Steuersatz je Lieferland zu, damit du ab Überschreiten der 10.000‑Euro‑Schwelle automatisch mit den richtigen Sätzen arbeitest.[1][2]
  • USt‑ID‑Verwaltung für OSS: nutzt länderspezifische Einträge und erleichtert die Pflege der Mehrwertsteuersätze für alle EU‑Länder, ohne für jedes Land eine lokale USt‑ID zu hinterlegen, wenn du OSS nutzt.[2]
  • Verkaufsübersicht und Exporte: Filter und Listen trennen Inlandsumsätze von grenzüberschreitenden EU‑Vorgängen. Das spart Zeit bei der Aufbereitung für Steuerberater und BZSt.[1][11]
  • Massenpflege der EU‑Sätze: in der Produktverwaltung lassen sich internationale Mehrwertsteuersätze für mehrere Produkte per Auswahl setzen. Gerade bei reduzierten Sätzen pro Warengruppe extrem praktisch.[2]

Afterbuy ist ein Produkt der ViA‑Online GmbH und Teil der ECOMMERCE ONE Gruppe. Die Zugehörigkeit geht auf eine Übernahme im Jahr 2021 zurück und ist auch heute im Impressum ausgewiesen.[12][13]

Zur Einbindung in den Tagesablauf gehört mehr als nur Steuern: Afterbuy liefert Exporte, Rechnungsprozesse, Schnittstellen und Logistik‑Partneranbindungen, u. a. zu DHL.[11][14]

Marktplatzseitig gilt: Wenn du z. B. Amazons Steuerservices oder Marktplatz‑Berechnungen nutzt, achte darauf, dass die Einstellungen in Afterbuy dazu passen. Du kannst auf Marktplatzebene rechnen lassen oder die Steuerberechnung in Afterbuy abbilden.[15]

Hinweis zu Risiken und Änderungen: IOSS/Importregeln und die geplante Zollpauschale ab 1. Juli 2026 können Abläufe beim EU‑Import verändern. Wer Dropshipping oder Direktimporte nutzt, sollte das frühzeitig mit dem Steuerberater prüfen und Systeme anpassen.[9][10]

Referenzen

[1] Afterbuy: One‑Stop‑Shop Funktionen in Afterbuy. Link

[2] Afterbuy: Umsetzung des One‑Stop‑Shop in Afterbuy. Link

[3] Europäische Kommission: The One Stop Shop. Link

[4] Europäische Kommission: VAT e‑Commerce One Stop Shop Übersicht. Link

[5] BZSt online.portal: OSS für EU‑Unternehmen (Registrierung/Teilnahme). Link

[6] EU‑Portal Your Europe (DE): Einzige Anlaufstelle der EU (OSS). Link

[7] BZSt online.portal: Steuererklärung für die OSS EU‑Regelung. Link

[8] Europäische Kommission: Declare and pay in OSS (Anwendungsbereich, Domestic vs. Distance Sales). Link

[9] Rat der EU: Pauschale Zollabgabe auf Kleinsendungen ab 1. Juli 2026. Link

[10] Europäische Kommission (TAXUD): Abschaffung der 150‑Euro‑Zollfreigrenze (Hintergrund). Link

[11] Afterbuy Landingpage: Funktionen, Exporte, Marktplatz‑/Shop‑Anbindungen. Link

[12] Oakley Capital: Investment in Afterbuy und DreamRobot (ECOMMERCE ONE). Link

[13] Afterbuy Impressum: ViA‑Online GmbH, ein Unternehmen der ECOMMERCE ONE. Link

[14] DHL Partnerseite: Afterbuy als angebundenes Partnersystem. Link

[15] Afterbuy: Fit für Amazon – Steuerberechnung über Marktplatz oder Afterbuy. Link