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Wettbewerbsvorteile asiatischer Händler durch Steuerhinterziehung: Was 2026 wirklich gilt

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir einen spannenden Beitrag zum Thema Steuervorteile asiatischer Onlinehändler gefunden. Hier ist die aktualisierte Einordnung, Stand März 2026. Das Grundproblem ist bekannt: extrem günstige Preise aus Fernost treffen auf hiesige Steuer- und Compliance-Pflichten. Seit 2021 haben sich die Spielregeln in der EU aber deutlich ...

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir einen spannenden Beitrag zum Thema Steuervorteile asiatischer Onlinehändler gefunden. Hier ist die aktualisierte Einordnung, Stand März 2026.

Das Grundproblem ist bekannt: extrem günstige Preise aus Fernost treffen auf hiesige Steuer- und Compliance-Pflichten. Seit 2021 haben sich die Spielregeln in der EU aber deutlich verändert. Marktplätze haften in definierten Fällen mit. Die Einfuhrfreigrenze für Kleinsendungen ist bei der Umsatzsteuer gefallen. Und mit OSS/IOSS gibt es zentrale Meldewege. Das senkt Spielräume für Steuertricks, aber es gibt weiter Lücken, vor allem bei Unterbewertung und falscher Deklaration.[1][2][3]

Wie groß ist der Anteil der asiatischen Händler?

Auf Amazon prägen Anbieter aus China das Marktplatzgeschehen sichtbar. Amazon selbst schreibt in seinem geprüften Jahresbericht, dass China-basierte Verkäufer einen erheblichen Anteil an den Erlösen aus Seller-Services und Werbung haben. Damit ist die Abhängigkeit offiziell bestätigt.[4] Analysen von Marketplace Pulse zeigen zudem, dass chinesische Accounts in den letzten Jahren bei Neuregistrierungen und unter den Top-Verkäufern vielfach die Mehrheit stellen. Das variiert je nach Land und Segment, ändert aber nichts am Wettbewerbsdruck für EU-Händler.[5]

Gleichzeitig wächst der Importkanal über Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress. Das Europäische Parlament führt den starken Anstieg von Kleinsendungen ausdrücklich auch auf diese Anbieter zurück und drängt auf härtere Regeln bei Kontrolle und Plattformverantwortung.[6]

Deutsche Steuerbehörden machtlos?

Nein. Deutschland hat 2019 die Marktplatzhaftung eingeführt (§§ 22f, 25e UStG). Betreiber müssen steuerliche Registrierungen ihrer Verkäufer dokumentieren und haften bei Verstößen in bestimmten Fällen. Das hat die Anreize fürs Trittbrettfahren klar verändert.[7]

Für Verkäufer ohne EU-Sitz wurde in Berlin ein zentrales Spezialfinanzamt geschaffen. Das „Finanzamt Berlin International“ bündelt seit 2023 die Registrierung und Betreuung zahlreicher Drittlands-Unternehmer, darunter viele aus China. Das entlastet die Fläche und erhöht die Schlagkraft bei Prüfungen.[8][9][10]

EU-weit zeigen die Zahlen, dass das 2021 gestartete E‑Commerce‑Mehrwertsteuerpaket wirkt: Mitgliedstaaten vereinnahmen signifikant Umsatzsteuer über OSS/IOSS. Laut Kommission sind seit Start der Reformen bereits zig Milliarden Euro geflossen. Das ist echtes Geld und dämpft den unfairen Vorteil von Trittbrettfahrern.[11][2]

Bleiben Probleme? Ja. Der deutsche Zoll meldet bei Schwerpunktkontrollen regelmäßig Unterfakturierungen und fehlerhafte IOSS-Verwendung. Genau hier liegen die gängigen Schlupflöcher: zu niedrig deklarierte Werte, falsche Warencodes, gesplittete Sendungen unter 150 Euro, fehlende oder missbrauchte IOSS-IDs.[12]

Auch auf EU-Ebene wird nachgezogen. Die Mitgliedstaaten haben sich politisch darauf verständigt, die Zollfreigrenze von 150 Euro für Zölle abzuschaffen. Ziel: weniger Fehlanreize und weniger Betrug bei Kleinsendungen.[13] Parallel berichten OLAF und die Europäische Staatsanwaltschaft von groß angelegten Verfahren zu Einfuhr- und Umsatzsteuerbetrug, teils mit Transit-Tricks oder systematischer Unterbewertung. Das Risiko, erwischt zu werden, steigt.[14][15]

Was heißt das für dich als Händler?

  • Liefere saubere USt-Daten: vollständiges Impressum, gültige USt-IdNr., korrekte Steuersätze, korrekte Warenwerte. Auf Marktplätzen ist das Pflicht, sonst drohen Sperren oder Haftung.[7]
  • Prüfe deine Importstrecken: Wenn du aus dem Drittland an EU-Verbraucher versendest, kennst du die IOSS‑Pflichten. Ohne IOSS wird Einfuhrumsatzsteuer beim Import fällig. Falsche oder fehlende Angaben führen zu Verzögerungen und Kosten.[2][3]
  • Marktplatz als „deemed supplier“ verstehen: In bestimmten Fällen rechnet der Marktplatz die Umsatzsteuer selbst ab. Das reduziert Wettbewerbsverzerrungen, ersetzt aber nicht deine Pflicht zur korrekten Waren- und Wertdeklaration.[1]
  • UK-Verkäufe nach Brexit: Für Sendungen bis 135 Pfund greift dort seit 2021 eine vergleichbare Marktplatzverantwortung. Wer dorthin verkauft, sollte die HMRC‑Regeln kennen.[16]
  • Vorsicht bei Dienstleistern: IOSS‑Intermediäre können ausfallen. 2023 ging z. B. Eurora in die Insolvenz. Wer hier blind vertraut, bleibt im Zweifel auf Steuerbeträgen sitzen. Prüfe Verträge, Treuhandlösungen und Haftung.[17][18]
  • Unfairen Wettbewerb melden: Offensichtliche Unterbewertung oder fehlende USt‑Angaben bei Wettbewerbern kannst du den Marktplätzen und Behörden melden. Die Strukturen sind da und werden genutzt.[12]

Fazit: Der pauschale Vorwurf „asiatische Händler zahlen keine Steuer“ trägt 2026 nicht mehr. Viele zahlen. Der Rest hat es schwerer als früher. Trotzdem bleibt Druck im System, vor allem bei massenhaften Kleinsendungen. EU, Bund und Marktplätze ziehen die Zügel weiter an. Für saubere Händler ist das gut. Für Trittbrettfahrer wird es eng.[6][13][11]

Referenzen