Wie stark ist der Konkurrenzkampf im Onlinehandel? Neue Abmahnstudie vom Händlerbund
Onlinekauf wächst wieder, aber der Markt wird enger. Große Player ziehen davon, internationale Plattformen mischen mit und drücken die Preise. Die Top 1.000 Shops steigerten 2024 ihren Netto-E-Commerce-Umsatz auf 80,4 Milliarden Euro, die Top 10 vereinen fast 39 Prozent auf sich. Temu schob sich mit 3,4 Milliarden Euro GMV in die Top 5 der Marktplätze und wuchs um 285 Prozent. Das spüren Wettbewerber täglich in Traffic, Conversion und Margen.[3]
Abmahnungen sind ein direkter Pulsfühler für den Wettbewerbsdruck. Laut der aktuellen Abmahnstudie des Händlerbunds wurden 2024 18 Prozent der befragten Händler mindestens einmal abgemahnt, nach 12 Prozent im Jahr 2023. 79 Prozent berichten, dass der Konkurrenzkampf spürbar zugenommen hat. Befragt wurden 164 Händler zwischen 16. Januar und 20. Februar 2025.[1][2]
Was löst Abmahnungen gerade am häufigsten aus? Wettbewerbsrecht liegt vorn (42 Prozent), dicht gefolgt vom Verpackungsgesetz (40 Prozent). Viele zahlen nicht vorschnell: 41 Prozent reagierten zunächst gar nicht, 27 Prozent einigten sich außergerichtlich, 17 Prozent zahlten die geforderte Summe. Die direkten Kosten lagen in 74 Prozent der Fälle bei bis zu 500 Euro. Das ist überschaubar, aber der operative Schaden durch Sperrungen, Retouren und Projektstau kann deutlich höher sein.[2]
Regulatorisch haben zwei Punkte 2024 und 2025 die Spielregeln verändert. Erstens gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit dem 13. Dezember 2024. Herstellerangaben, Kontaktkanäle, Incident-Meldungen, Marktplatzpflichten: Wer hier Lücken hat, liefert Steilvorlagen für Abmahner.[6][7]
Zweitens ist die EU-OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung endgültig Geschichte. Letzte Beschwerden waren bis 19. März 2025 möglich, am 20. Juli 2025 wurde die Plattform abgeschaltet. Shops müssen alte OS-Links und Hinweise aus Impressum, Footer, AGB entfernen, sonst drohen Wettbewerbsverstöße.[4][5]
Parallel kommen neue Vertriebskanäle dazu. Seit dem 31. März 2025 ist der TikTok Shop in Deutschland live. Social Commerce bringt Reichweite, aber auch neue Pflichten bei Kennzeichnung, Widerruf, Produkt- und Datensicherheit. Wer hier skaliert, braucht saubere Prozesse und Rechtstexte, sonst sind Abmahnungen programmiert.[8]
Unterm Strich: Der Wettbewerb ist hart. Mit guten Basics bleiben Sie angreifbar nur dort, wo es sein muss: Pflichtangaben aktuell halten, VerpackG-Registrierung checken, GPSR-Pflichten dokumentieren, Produkt- und Preisangaben konsistent ausspielen, Marktplatz-Templates prüfen, OS-Hinweise ausräumen. Wer regelmäßig rechtlich prüft und sauber nachweist, nimmt Abmahnern die Angriffsfläche.[2]
Lesen Sie hier mehr zur Studie des Händlerbund.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit Abmahnungen?
Welche Themen treffen Sie in der Praxis am häufigsten und was hat Ihnen wirklich geholfen, Ruhe in den Shop zu bringen?
Quellen
[1] Händlerbund: Abmahnstudie 2025 – Pressemitteilung, erschienen am 30.07.2025. Link
[2] Händlerbund: Abmahnstudie 2025 – vollständiger Ergebnisbericht (PDF). Link
[3] EHI Retail Institute: Onlinehandel in Deutschland legt wieder zu, 30.09.2025. Link
[4] EUR‑Lex: Verordnung (EU) 2024/3228 zur Einstellung der OS‑Plattform, u. a. Abschaltung am 20.07.2025. Link
[5] IHK München und Oberbayern: Rechtstipps für Shopbetreiber inkl. Zeitplan zur OS‑Plattform und Widerrufsbutton. Link
[6] EUR‑Lex: Verordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation), gilt seit 13.12.2024. Link
[7] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Informationen zur GPSR. Link
[8] Tagesschau: TikTok‑Shop startet in Deutschland, 31.03.2025. Link