Auf Amazon zählt das Bild. Alles, was darauf zu sehen ist, muss der Kunde am Ende auch bekommen. Gerichte haben das mehrfach klargestellt: Wer auf dem Foto Zubehör zeigt, das nicht im Lieferumfang ist, täuscht Kunden. Ein Hinweis in der Beschreibung rettet das nicht.[1][2][3]
Zusätzlich gilt: Als Verkäufer haften Sie für die Inhalte Ihrer Angebote, auch wenn andere Händler oder Amazon selbst an der Produktdetailseite drehen. Der Bundesgerichtshof verlangt eine laufende Kontrolle Ihrer Listings.[4][5]
Verkäufer haften, selbst wenn Sie die Produktbilder nicht selbst eingestellt haben
Sie nutzen eine bestehende ASIN? Dann übernehmen Sie die Verantwortung für das, was auf der Produktseite steht und zu sehen ist. Das betrifft auch die Bilder. Der BGH hat ausdrücklich entschieden: Bei Amazon müssen Händler ihre Angebote regelmäßig prüfen, weil Dritte Inhalte ändern können. Passiert dabei ein Rechtsverstoß, haften Sie.[4][3]
Für Sie heißt das konkret: Stimmen Bild und Lieferumfang immer ab. Wenn das Hauptbild mehr zeigt, als Sie liefern, ist das angreifbar. Gerichte haben solche Konstellationen (klassisch: Sonnenschirm mit auf dem Foto sichtbaren, aber nicht enthaltenen Betonplatten) als irreführend untersagt.[1][2]
Aktuelle Bildregeln bei Amazon: Das sollten Ihre Fotos unbedingt erfüllen
- Hauptbild mit rein weißem Hintergrund (RGB 255,255,255), professionell, scharf und frei von Text, Logos, Wasserzeichen, Rahmen oder Grafiken.[6][9]
- Nur das Produkt zeigen, das verkauft wird. Keine Props oder Extras, die nicht im Lieferumfang sind. Produkt soll ca. 80 bis 90 Prozent des Bildes füllen.[6][8]
- Ausreichende Auflösung für Zoom: ab 1000 px an der langen Kante empfohlen.[6][9]
- Verstöße führen zur Unterdrückung des Angebots, bis die Bilder passen. Ausnahmen gibt es nicht.[7]
Der beliebte Versuch, „ohne Deko“ direkt ins Bild zu schreiben, ist fürs Hauptbild tabu. Text-Overlays sind auf dem Main Image nicht erlaubt. Wenn Ihre Kategorie es zulässt, können Sie Erklärgrafiken in Zusatzbildern nutzen, aber nur zur Produktklärung und ohne Ablenkung vom Produkt.[6][10]
Neu im Alltag vieler Seller: Sicherheits- und Konformitätsbilder
Seit die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt, verlangt Amazon je nach Produkt zusätzliche Nachweise direkt auf der Detailseite. Dazu gehören Bilder der Verpackung mit Warnhinweisen und Kennzeichnungen. Fehlen diese, kann Amazon Angebote entfernen. Laden Sie sie in Seller Central über die Bildvariante „Produktsicherheit und Konformität“ hoch.[11][12][13]
So prüfen Sie Ihre Listings ohne Kopfzerbrechen
- Schauen Sie zuerst aufs Hauptbild: Ist wirklich nur das drin, was der Kunde bekommt? Wenn nicht, Bild neu fotografieren oder das Angebot anpassen.[1]
- Pflegen Sie Zusatzbilder clever: Anwendung, Größenvergleich, Set-Inhalte klar zeigen. Erlaubte Infografiken nur nach Kategorie-Styleguide einsetzen.[6]
- Legen Sie feste Routinen zur Angebotskontrolle an (z. B. Report oder Task-Liste). Ziel: Änderungen an ASIN-Seiten rechtzeitig bemerken und beheben.[4]
- Bei Suppression-Meldungen wegen Bildern: Anforderungen prüfen, Hauptbild korrigieren, erneut hochladen. Erst wenn das passt, verschwindet die Unterdrückung.[7]
Hinweis für Afterbuy-Nutzer
Afterbuy unterstützt die Amazon-Anbindung über die Selling Partner API. Der neue Amazon-Lister löst die alte Anbindung ab. Planen Sie Ihre Umstellung und prüfen Sie Ihre Vorlagen, vor allem das gesetzte Hauptbild je SKU, damit keine unzulässigen Overlays oder Deko-Elemente live gehen.[14][15][16][17]
Afterbuy ist aktiv und Teil der ECOMMERCE ONE Gruppe. Stand heute gibt es keine offizielle Abschalt- oder Insolvenzmeldung, die die Amazon-Anbindung betreffen würde. Behalten Sie dennoch die Produktkommunikation des Anbieters im Blick, falls Fristen für API-Umstellungen laufen.[18][14]
Kurz gesagt
Zeigen Sie nur, was Sie liefern. Halten Sie das Hauptbild sauber. Prüfen Sie Ihre ASINs regelmäßig. So vermeiden Sie Abmahnungen, Rücksendungen und Such-Unterdrückungen. Das ist weniger Aufwand, als ein Ärgernis vor Gericht.
Referenzen
1. OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2015, 4 U 66/15
2. LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, 8 O 10/15
3. OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2023, 4 U 167/22
4. BGH, Urteil vom 03.03.2016, I ZR 140/14 (Angebotsmanipulation bei Amazon)
5. BGH, I ZR 140/14 – Zusammenfassung/Leitsätze
6. Amazon Styleguide (Kategoriebeispiel Beauty), Bildanforderungen
7. Seller Central Forum: Policy Enforcement für Main Image
8. Seller Central Forum: Amazon‑konforme Produktbilder, Anforderungen
9. Seller Central Forum: Bildstandards, Main Image ohne Text/Logos
10. Amazon Styleguide (Unterhaltungselektronik), Bildstandards
11. Seller Central EU: Bilder zur Produktsicherheit/„Produktsicherheit und Konformität“
12. EU‑Verordnung 2023/988 (GPSR), gültig seit 13.12.2024
13. IHK Koblenz: GPSR in Kraft, Pflichtenüberblick
14. Afterbuy: Neue Amazon‑Anbindung auf Basis der SP‑API
15. Afterbuy‑Wiki: Hauptseite, Funktionsüberblick
16. Afterbuy‑Wiki: Im-/Export, inkl. Amazon‑Verkaufsimport
17. Afterbuy: Amazon‑Schnittstelle/Anbindung
18. Afterbuy: Unternehmen, Teil der ECOMMERCE ONE