Für gewerbliche Onlinehändler gelten bei Amazon nach Ostern andere Rücknahmebedingungen. Ab dem 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon die Rückgabebedingungen für alle gewerblichen Verkäufer. Diese Regelung gilt bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen. Ziel von Amazon ist es, den Kunden ein verbessertes Einkaufserlebnis zu bieten, verbunden mit einem unkomplizierten und einheitlichen Rückgabeprozess. Egal ob die Kunden von Amazon FBA beliefert werden, von Marketplace Händlern oder von Amazon, die Rückgabe soll nach einem gleichen Muster ablaufen. Die geänderten Rückgabebedingungen von Amazon lauten:
- Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
- Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
- Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
- Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.
Wer ist betroffen?
Von den Veränderungen sind Händler betroffen, die nicht über Amazon versenden, also die keine FBA-Händler sind. Für alle anderen Händler, also diejenigen die über Amazon FBA (Versand durch Amazon) versenden, gelten diese Retourenvorgaben schon jetzt. Besonders betroffen von den neuen Regelungen dürfen ausländische Händler sein, da eine erweiterte Rücknahme auf eigene Kosten hier kostenmäßig besonders zu Buche schlägt.
Wer profitiert von der Anpassung der Rückgabebedingungen?
Händler, die bereits mit FBA Versand durch Amazon arbeiten, sind von dieser Regelung nicht direkt betroffen, profitieren aber indirekt durch eine Anpassung der Rücksenderegelungen für ihre Mitbewerber, die ihre Artikel noch selbst versendet haben. Diese konnten bislang vorteilhaftere Bedingungen einsetzen und so einen Wettbewerbsvorteil genießen. Gleiches galt für Händler mit eigenem Versand aus dem Ausland, die ihre Retourenregelungen ebenfalls zu Lasten der Kunden kostensparender formulieren konnten. Hiermit ist durch die Neuregelung nun Schluss und für alle Marktplatzhändler gelten die gleichen Rücksenderegeln.
Was sollten Amazon-Händler nun tun?
Amazon fordert in seinem Schreiben die Händler auf, ihre individuellen Rückgaberichtlinien vor dem 19. April 2017 an die von Amazon anzupassen (dies können Sie in Seller Central unter Einstellungen -> Ihre Informationen und Richtlinien -> Widerrufsrecht). Amazon verweist in seinem Schreiben auch darauf, dass der empfohlene Text, den die Seller unter Ihrer Widerrufsbelehrung einfügen können, im Seller Central Account unter „Rückgaberichtlinien“ und „Rückgaberichtlinien zur Weihnachtszeit“ zu finden ist. Passen Sie also zeitnah Ihre Texte zur Rückgabe sowie Ihre Widerrufsbelehrung bei Amazon in Ihrem Account an und lassen diese am besten vorher rechtlich überprüfen. Amazon empfiehlt hierfür sogar einen eigenen vorformulierten Zusatzpassus in die händlereigene Widerrufsbelehrung einzufügen. Zeitlich bedeutet diese Neuregelung, dass Kunden für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, einen A-bis-Z-Garantieantrag an Verkäufer stellen können, wenn ein Händler die neuen Rückgabebedingungen nicht gewährt. Die Regeln für mangelhafte Produkte und Produkte, die nicht der Beschreibung entsprechen, ändern sich nicht. Amazon erwartet in solchen Fällen von den Händlern, dass diese die Versandkosten für die Hin- sowie für die Rücksendung erstatten.
Erweiterte Empfehlungen
Lassen Sie sich zu Ihren Amazon Rückgaberichtlinien am besten auch von Ihrem Rechtsbeistand individuell beraten, denn in der Nutzung der von Amazon empfohlenen Texte birgt sich ggf. ein Abmahnrisiko. Diese freiwillige Rücknahmegarantie kann rechtlich bedenklich sein, wenn diese eine Beschränkung der Verbraucherrechte zum Widerrufsrecht enthält. Klären Sie auch, wie Ihre Formulierungen zum Transportrisiko bei einer Rücksendung verfasst sind und wie Sie die Kosten der Hinsendung bei einem vollständigen Widerruf handhaben. Klären Sie auch, wie Sie mit der Amazon Forderung umgehen, dass Kunden einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, die Rücksendekosten vom Verkäufer erstattet bekommen. Neben einer rechtlichen Klärung sollten Sie auch eine betriebswirtschaftliche Überprüfung dieser Änderungen vornehmen. Wie hoch fällt die zusätzliche Belastung für diese umfassendere Retourenübernahme aus? Welche Auswirkung hat dies auf Ihre Preise und auf Ihre Sortiment? Berechnen Sie Ihre Marge entsprechend neu und vergleichen nach einer Weile, ob Ihre Annahmen für erhöhte Retourenkosten so auch den tatsächlichen Werten entsprechen und passen ggf. Ihre Kalkulationen noch einmal an. der Retouren-Kosten den Konsumenten zu erstatten. Es mag sein, dass sich für ein Teil Ihres Sortiments eine erhöhte Kostenstruktur ergibt, während sich für andere Sortimentsteile dieses vereinfachte Retourenversprechen auch positiv auf Ihren Abverkauf auswirkt.
Fazit
Was sich harmlos anhören mag, kann für den ein oder anderen Amazon Händler diverse Konsequenzen nach sich ziehen. Marketplace Händler, die bislang noch selbst versendet haben, sind nun aufgefordert, die neuen Rückgaberichtlinien rechtlich und betriebswirtschaftlich für sich zu überprüfen. Dass die Geschäfte anspruchsvoller werden, haben bereits die neuen Regelungen für eine lokale Rücksendeadresse beim internationalen Versand im letzten Jahr gezeigt. Welche Auswirkungen diese Änderungen haben, wird jeder Händler selbst feststellen müssen mit der Gewissheit, dass der Onlinehandel auch weiterhin mit ständigen Neuerungen verbunden sein wird.