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Presse

Wieder nähert sich ein turbulentes Jahr seinem Ende. 2021 war für den Onlinehandel nicht nur aufgrund des anhaltenden Corona-Virus ein ereignisreiches Jahr. Auch bei Afterbuy ...

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 21.06.2021 (AZ.: 5 U 3/20) einen Amazon-Marketplace Händler zur regelmäßigen Kontrolle seiner Angebote verpflichtet. Was ist passiert? In ...

Verkaufen Sie als Onlinehändler schon international und profitieren von der vergrößerten Reichweite und mehr Umsatzpotenzial? Amazon hat seinen Marktplatz um zwei nationale Ableger in Schweden ...

Afterbuy, die All-in-One-Lösung für den Online-Handel, bietet ab sofort eine Alternative zu Google Cloud Print. Die Google-Lösung, die Ende 2021 abgekündigt wurde, wird damit vollständig ...

Das Afterbuy Forum kommt im neuen Look und mit verbesserten Leistungen wieder. Vor allem im Hintergrund steigern verbesserte Funktionen die Performance und bieten ein ausgezeichnetes ...

Afterbuy erleichtert Onlinehändlern den grenz­überschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatz­steuerreform für den Onlinehandel in Kraft getreten. ...

Betrug ist im Onlinegeschäft ein stetig wachsendes Phänomen und durchschnittlich fallen bereits 3 von 4 Händler betrügerischen Machenschaften zum Opfer. Wahrscheinlich haben auch Sie schon ...

Im Onlinehandel liegt der Point of Sale (dt. Ort des Verkaufs) zumeist Zuhause beim Kunden. Dabei hat ein stationärer POS viele Vorteile, die auch Onlinehändler ...

Seit einiger Zeit hört man das nächste Gespenst durch die Marketing-Schlösser wandern: “Customer Experience”. Doch hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen Spuk, sondern um ...

Der Brexit wirft bei Onlinehändlern Fragen auf: Welche steuerlichen Regelungen gelten für Marktplätze? Welche müssen für den eigenen Onlineshop beachtet werden? Darüber hinaus besteht das ...

Alles rund um Afterbuy
und die E-Commerce-Szene

Die Afterbuy Highlights 2021

Wieder nähert sich ein turbulentes Jahr seinem Ende. 2021 war für den Onlinehandel nicht nur aufgrund des anhaltenden Corona-Virus ein ereignisreiches Jahr. Auch bei Afterbuy ist viel passiert. Auf die wichtigsten Highlights der umfangreichen und vielfältigen Neuerungen sowie Features blicken wir in diesem Beitrag zurück.   Workflow Automatisierung für noch schnellere Verkaufsabwicklung Dank der integrierten Workflow Automatisierung können Sie noch effizienter, mit weniger Zeit- und Kostenaufwand Rechnungen erzeugen und direkt an Amazon übermitteln. Denn der automatisierte Workflow unterstützt Sie bei der einfachen Abwicklung Ihrer Verkäufe und der Übermittlung Ihrer Rechnungen an Amazon. Mit nur einem Klick drucken Sie Ihre Rechnungen und laden das Dokument parallel auf Amazon hoch. So sind Sie bestens gerüstet für die Anforderungen eines erfolgreichen Marktplatzhandels auf Amazon. Noch schneller dank automatisiertem Kaufland Rechnungsdruck (Beta) Auch für Kaufland können Sie Ihre Rechnung automatisiert drucken und direkt aus Afterbuy bei Kaufland hochladen. Ganz einfach mit nur einem Klick, direkt beim Rechnungsdruck wird die Rechnung auf den Marktplatz hochgeladen. Davon profitiert nicht nur Ihr Kunde, sondern auch Ihre Händlerbewertung und Ihre Produktplatzierungen. OSS und IOSS einfach in Afterbuy umsetzen Mitte des Jahres kamen mit den neuen Regelungen zu Fernverkäufen intensive Änderungen auf Onlinehändler zu. Neue Lieferschwellen, neue Zollregelungen und die neue One-Stop-Shop-Regelung stellen noch immer große Herausforderungen an die Händler. Um Sie als Händler bestmöglich dabei zu unterstützen, gab es neben unseren informativen Webinaren auch mehrere Funktionen für die einfache und effiziente Handhabung der Neuerungen. Dazu gehören unter anderem die Anpassungen der Umsatzsteuer ID Verwaltung inklusive dem einfachen Hinzufügen von allen fehlenden EU-Ländern mit nur einem Klick. Außerdem die Möglichkeit den Schwellenwert für alle Einträge global, mit nur einem Klick, als überschritten zu kennzeichnen. Mit dem Tax-Finder ist es zusätzlich möglich, die richtigen Steuersätze automatisch den Produkten für Verkäufe in verschiedenen Ländern zuzuordnen. Diese Features und viele mehr helfen bei der unkomplizierten und schnellen Abwicklung von Fernverkäufen, auch mit dem OSS und IOSS. Mehr Synergien dank ECommerce One Ein weiteres Highlight dieses Jahres ist, dass Afterbuy ein Teil der ECommerce One geworden ist. Zusammen mit DreamRobot gehört Afterbuy nun der ECommerce One an, als Plattform für führende Software-Unternehmen für Onlinehändler. Dadurch können gemeinsam neue Ziele, Mehrwerte und Synergien für den E-Commerce geschaffen werden und Afterbuy noch besser seine Händler unterstützen. Einfacher Bundles und Variationen anlegen mit den Produktsets in Variationssets Mit den Produktsets in Variationssets können Sie nun noch einfacher und effizienter attraktive Bundles mit Variationen erstellen. Die Produktsets mit verschiedenen Varianten erfreuen sich bei Kunden großer Beliebtheit und bieten daher die ideale Möglichkeit, mit wenig Arbeitsaufwand Verkäufe zu steigern. So können Sie auch komplexe Produktsets und Variationen anlegen und Ihr Sortiment noch ansprechender präsentieren. Mit Afterbuy direkt auf Otto verkaufen Otto-Market erweitert seit diesem Jahr die umfangreichen Multichannel-Anbindungen in Afterbuy. Somit können Sie schnell und einfach mit wenigen Klicks Ihre Produkte auf Otto einstellen und alle Verkäufe zentral in Afterbuy abwickeln und versenden. Die Anbindung an Otto bietet neue Möglichkeiten Ihre Kanäle und Reichweite einfach zu vergrößern. Dank dem Otto-Lister können Sie Ihre Produkte direkt ohne viel Arbeit auch über Otto verkaufen. Afterbuy und seine Händler – eine starke Verbindung Mit diesen und vielen weiteren Funktionen und Features konnten wir Sie dieses Jahr unterstützen. Aber auch mit Rat und Tat durften wir Sie das Jahr erfolgreich begleiten. Trotz des Pandemie-bedingt erneutem Wegfall von Messen, Schulungen und anderen stationären Events, sind wir froh auch online immer mit Ihnen in Verbindung zu stehen. Wir konnten viele verschiedene Webinare rund um Afterbuy oder speziellen Themen wie dem OSS oder unseren SEA-Workshop organisieren, um Sie weiter tatkräftig im Onlinehandel zu unterstützen – auch mit unserem kostenfreien Support. Das zeigt eine Supportqoute von über 99 %. Wir helfen Ihnen gerne, egal ob am Telefon, per E-Mail oder direkt in unseren Schulungen, damit Sie auf Ihren Partner Afterbuy zählen können. Wir freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr mit umfangreichen neuen Funktionen zu unterstützen und Ihr verlässlicher Partner zu sein. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf ein erfolgreiches gemeinsames 2022! Um auch im neuen Jahr auf dem Laufenden bei Afterbuy zu bleiben, melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an!

Amazon: Händler müssen Angebote regelmäßig auf Wettbewerbsverstöße überprüfen!

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 21.06.2021 (AZ.: 5 U 3/20) einen Amazon-Marketplace Händler zur regelmäßigen Kontrolle seiner Angebote verpflichtet. Was ist passiert? In dem Fall war der Händler zuvor wegen einiger Wettbewerbsverstöße vom Kläger abgemahnt worden und hat daraufhin ihm gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Diese Unterlassungserklärung betraf Verkäufe des Händlers im Internet, so auch den Amazon-Marketplace. Da eines der Angebote auf dem Amazon-Marketplace leider wieder gegen das Wettbewerbsrecht verstieß und es sich um einen Verstoß aus der Unterlassungserklärung handelte, verlangte der Kläger nun eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € von dem Händler. Dieser lehnte die Zahlung jedoch ab und führte zur Begründung an, dass ein Dritte das Angebot geändert habe und er nicht all seine Angebote auf nachträgliche Änderungen durch Dritte überprüfen könne. Zwar würde er regelmäßig Stichproben vornehmen, aber eine vollständige regelmäßige Prüfung sei ihm nicht möglich. Er führte weiter auch an, dass er die Vertragsstrafe für unverhältnismäßig halte, da er nur einen Jahresumsatz von 50.000,00 € habe. Hier seien 5.000,00 € als Vertragsstrafe weit überhöht. Schuld liegt beim Händler Das KG Berlin folgte der Argumentation des Händlers nicht und sah die Schuld dennoch bei dem Händler. Nach Ansicht des Gerichts reicht eine stichprobenartige Überprüfung der Angebote nicht aus, sondern der jeweilige Händler muss regelmäßig umfassende Kontrollen durchführen. Dies gelte vor allem dann, wenn die stichprobenartige Kontrolle nicht sicherstellen kann, „dass in einem angemessenen Zeitraum jedes Angebot, das dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der  Plattform eingestellt wird, zum Gegenstand einer Prüfung gemacht wird.“ Es müsste dem Händler also möglich sein, binnen eines „angemessenen Zeitraumes“, den das Gericht nicht näher definiert, durch diese Stichproben jedes Angebot zu prüfen, um eine stichprobenartige Prüfung gelten zu lassen. Auch wirtschaftlich ergab sich für das Gericht kein Grund, die Vertragsstrafe zu mildern oder die Klage zurückzuweisen: es komme nicht allein auf die wirtschaftliche Betrachtung an. In erster Linie sei zu bedenken, dass der Händler sich bewusst für den Vertrieb über den Marketplace entschieden habe und ihm auch bekannt gewesen sei, dass dort Dritte Änderungen an seinen Angeboten vornehmen könnten. Daher müsste er die wirtschaftlichen Nachteile einer intensiven Prüfung seiner Angebote hinnehmen. Dabei bezieht sich das Gericht auf die Wertung des Bundesgerichtshofes aus 2016 (Urt. V. 03.03.2016, AZ.: I ZR 110/15). Auch die Höhe der Vertragsstrafe hielt das Gericht für angemessen, da nur diese geeignet sei, den Händler von weiteren Verstößen abzuhalten. Ebenso bewertet das Gericht den vom Händler angeführte geringen Umsatz vom 50.000 € nicht als „gering“, unberücksichtigt und nicht thematisiert blieb hier der Gewinn aus diesem Umsatz. Zuletzt führte das Gericht aus, dass es sich bei Amazon um eine sehr bekannte Plattform handele, sodass dort eingestellte Angebote und deren Werbeaussagen einer erheblichen Zahl von Internetusern zur Kenntnis gelangen können und daher sei die Gefahr der Nachahmung hier besonders hoch. Kontrollpflicht für Angebote Die Ansicht des KG Berlin ist in der Rechtsprechung nicht neu und wird von zahlreichen Gerichten mittlerweile so praktiziert. Selbst bei technischen Defekten, die beispielsweise massenhaft dazu geführt haben, dass in Angeboten die Widerrufsbelehrung verschwand, zeigten die Gerichte keine Gnade und nahmen an, dass der Händler bei einer hinreichenden Kontrolle diese Fehler rechtzeitig aufgedeckt hätte. Insgesamt führt die Begründung des Gerichts, das hier zwar spezielle Gründe für eine Prüfpflicht anführt, letztlich zu einer generellen und umfassenden Prüfpflicht auf Plattformen wie Amazon, bei denen andere Nutzer die Angebote auch ändern können. Händler, die dahingehend also schon eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sind daher gut beraten, wenn sie eine solche Prüfung vornehmen und auch dokumentieren. Besonders da der „angemessene Zeitraum“, den das Gericht hier nennt, nicht genau beziffert ist, ist davon auszugehen, dass eine engmaschige Kontrolle notwendig sein wird, um sich in einem ähnlichen Fall erfolgreich wehren zu können.

Amazon Schweden und Polen – Jetzt international verkaufen!

Verkaufen Sie als Onlinehändler schon international und profitieren von der vergrößerten Reichweite und mehr Umsatzpotenzial? Amazon hat seinen Marktplatz um zwei nationale Ableger in Schweden und Polen erweitert. Dank Amazon.se und Amazon.pl biete die Plattform neues Potenzial für internationalen Onlinehandel. Wie Sie direkt über Afterbuy auch auf diesen Marktplätzen verkaufen können und Ihren Onlinehandel erfolgreich ausbauen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Darum lohnen sich Amazon Schweden und Polen Der Onlinehandel boomt auch in Schweden und Polen, besonders seit 2020, infolge der Corona-Krise. Daher war die Gelegenheit noch nie so gut, auch international zu expandieren und über die Grenzen von Deutschland hinaus zu verkaufen. Bisher sind Kunden aus den beiden Ländern Schweden und Polen gerne auf den lokal benachbarten deutschen Amazon-Marktplatz ausgewichen. Daher lohnt es sich, direkt auch auf diesen Marktplätzen mit den eigenen Produkten einzusteigen und neue Kunden zu gewinnen. Als Händler profitieren Sie auch von der Nähe der über Amazon neu angebunden Länder dank überschaubarer Lieferkosten. Der Handel mit Großbritannien wird aufgrund der Brexit-Regelungen zunehmen schwieriger und lohnt sich für einige Onlinehändler nicht mehr. Daher bieten Amazon Schweden und Polen hier neue Chancen Ihren Kundenkreis zu erweitern und die Umsätze zu steigern. Frei nach dem Motto: wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere. Mit Afterbuy direkt auf Amazon Schweden und Polen durchstarten Nutzen Sie die Chance und platzieren Sie Ihre Produkte auch auf Amazon Schweden und Polen. Afterbuy hilft Ihnen dabei, europaweit Ihre Produkte zu vertreiben. Denn zahlreiche Tools und Schnittstellen ermöglichen einen reibungslosen und unkomplizierten Cross-Border-Trade. die Anbindung und zentrale Verwaltung der Amazon-Plattformen in zahlreichen Ländern und den schnellen Eintritt in den angrenzenden Auslandsmarkt. Sie profitieren von: – Währungsumrechner: Innerhalb von Afterbuy werden die Wechselkurse täglich mit der Europäischen Zentralbank (EZB) abgeglichen. So werden mögliche Kursschwankungen in die Preisgestaltung mit einbezogen. Anschließend werden Ihre Verkaufspreise im Zuge des Verkaufsimports wieder in Euro umgerechnet. – Steuer-ID-Tabelle: Diese gilt nur, wenn der Freibetrag überschritten wird und in dem Zielland auch Umsatzsteuer abführen muss. In Afterbuy können Sie dann neue IDs anlegen und aktuelle IDs bearbeiten. (OSS-Webinar) – Eigene Preisfestlegung: Sie können Ihre Preisfelder in Afterbuy selbst definieren und so eigene Preise für die Plattformen in den jeweiligen Währungen festlegen. Einfach mit Afterbuy auf Amazon international verkaufen Verbinden Sie Ihre Amazon Schweden und Polen Account ganz einfach direkt mit Afterbuy. Verwalten Sie alle Verkäufe egal ob von Amazon.de, .se oder .pl zentral in einem System. Auch die Rechnungserstellung und den Versand können Sie direkt in Afterbuy für die verschiedenen Amazon Accounts erledigen. Dafür benötigen Sie die jeweiligen länderspezifischen Amazon Seller-Accounts und können anschließend direkt mit der Einrichtung bei Afterbuy beginnen. Gehen Sie dafür einfach über die Afterbuy Einstellungen in den Bereich Amazon Datenzugriff. Fügen Sie Ihrem Konto einen Subaccount zu. Anschließend können Sie im Amazon Lister Ihren schwedischen oder polnischen Amazon Account auswählen und Ihre Produkte wie gewohnt über Afterbuy auch auf Amazon Schweden und Polen listen. Wenn Sie Ihre Produkte auch auf weiteren europäischen und internationalen Marktplätzen verkaufen möchten, finden Sie mit Afterbuy einen starken Partner mit Amazon Anbindungen für Frankreich USA & Nordamerika Italien Brasilien Niederlande Indien Großbritannien Japan Spanien Australien Österreich  

Afterbuy Cloud Print – Afterbuy launcht Alternative zu Google Cloud Print

Afterbuy, die All-in-One-Lösung für den Online-Handel, bietet ab sofort eine Alternative zu Google Cloud Print. Die Google-Lösung, die Ende 2021 abgekündigt wurde, wird damit vollständig ersetzt: Afterbuy verfügt ab sofort über neue Druck­funktionen für Pick & Pack, Packtisch und andere Segmente der Verkaufs­abwicklung. Damit sind An­wender von Afterbuy komplett unabhängig von externen Diensten und können flexibel ihre Druckaufträge ausführen. Neue Cloud-Printing-Funktion in Afterbuy bringt Unabhängigkeit von externen Dienstleistern Afterbuy, ein Produkt der ViA-Online GmbH, ist eine Cloud-basierte Komplett­lösung zur Prozessautomatisierung im Online-Handel. Sie unterstützt zum Bei­spiel die automatisierte Produktlistung, Warenbestandsführung und voll­ständige Abwicklung der Verkäufe sowie Kundenkommunikation und Cross-Selling. „Unsere Software wurde entwickelt, um Online-Händlern die Abläufe in der ge­samten Prozesskette zu vereinfachen. Die Anwender können zum Beispiel Dokumente wie Rechnungen, Paket- und Lieferscheine einfach per Knopfdruck erstellen und dann die Methode Cloud-Printing anwenden. Das bedeutet: un­kompliziert drucken – unabhängig von Zeit und Ort. Die neuen Druckme­thoden, die wir entwickelt haben, ersetzen den oft genutzten, aber mittlerweile einge­stellten Google Cloud Print Service vollumfänglich“, erklärt Timo Kuchel, Senior Product Management [A1] bei der ViA-Online GmbH. Mit der Afterbuy Cloud Print viel Zeit bei der Versandabfertigung sparen Online-Händler können somit ihren Rechnungs-, Lieferschein- und Paketdruck automatisieren. Die Dokumente werden mit den richtigen Konfigurationen direkt an den korrekten Drucker gesendet und gedruckt, ohne Zwischenschritte oder zusätzliche Klicks. Die Cloud-Printing-Funktion können zum Beispiel für die Pick & Pack-Lösung von Afterbuy eingesetzt werden. Insbesondere der Packtisch wurde um weitere Druckmethoden erweitert. So ist ab sofort keine händische Zuordnung von Pa­ketscheinen und weiteren Dokumenten erforderlich. Die Paketscheine werden mit dem Verpacken der Be­stellung erzeugt und gedruckt. Damit ist eine falsche Zuordnung nahezu unmöglich. Außerdem ist die Scanner-basierte Prüfung der verpackten Artikel möglich. Bevor Artikel verpackt werden, müssen diese ge­scannt und damit bestätigt werden, sodass Fehl-Sendungen ebenfalls ausge­schlossen sind. Weitere Methoden befinden sich aktuell in der Entwicklung.

Afterbuy launcht neue Forum-Version

Das Afterbuy Forum kommt im neuen Look und mit verbesserten Leistungen wieder. Vor allem im Hintergrund steigern verbesserte Funktionen die Performance und bieten ein ausgezeichnetes Kommunikations- sowie Support-Erlebnis. Zusätzlich gibt es optische Anpassung, die ebenfalls die Usability unterstützen und das Handling vereinfachen. Eine verbesserte Hintergrund-Performance und eine zusätzliche zweite Datenbank stärken das Forum intern und sorgen für ein einfacheres und angepasstes Kundenerlebnis. Die zweite Datenbank bietet eine höhere Belastbarkeit und zusätzliche Kapazitäten für die Archivierung. Das neue Afterbuy Forum – neues Aussehen und stärkere Performance Die verbesserte Usability zeig sich auch im modernen Design des neuen Afterbuy Forums. Optisch erstrahlt die Plattform im neuen Glanz inklusive verbessertem responsiven Design. Die optimierte mobile Darstellung ermöglicht den flexiblen und schnellen Zugriff auf das neue Afterbuy Forum von jedem Ort und Gerät aus. Egal ob im Lager oder von unterwegs – Nutzen Sie von überall den hilfreichen Informationsaustausch im Afterbuy Forum. Durch das klarere und hellere Design ist die Orientierung auf der Plattform nun noch einfacher und intuitiver. Oben in der Menü-Leiste finden Sie wie gewohnt alle wichtigen Funktionen im Überblick und können direkt z.B. auf das Management Center oder den Blog zugreifen. Thematisch ist das Forum in 5 Bereiche geteilt. Afterbuy Verbesserungsvorschläge Afterbuy Betatests Über diese gelangen Sie in die unterschiedlichen Gespräche. Zusätzlich können Sie bestimmte Themen und Keywords im Forum suchen, um schnell und einfach das richtige Gespräch zu finden. Neu registrieren und direkt loslegen Um das neue Afterbuy Forum zu nutzen, müssen Sie sich neu registrieren und können anschließend direkt am intensiven Austausch teilnehmen. Rufen Sie dafür das Forum auf, klicken Sie auf „Noch nicht im Forum registriert“, geben Sie Ihre Daten ein und melden Sie sich an. Sollten Sie Probleme haben das Forum aufzurufen, überprüfen Sie bitte Ihre Cookies und löschen Sie ggf. Ihren Cache, falls dort alte Daten gespeichert sind. Nutzen Sie das gebündelte Expertenwissen sowie den aktiven Wissensaustausch, um immer Up-to-date zu sein. Unsere Afterbuy Experten sind im Forum 24/7 für Sie erreichbar und unterstützen Sie mit hilfreichen Informationen rund um Afterbuy.

Neuen OSS-Funktionen für den grenzüberschreitenden Handel zur Erfüllung der neuen Bestimmungen

Afterbuy erleichtert Onlinehändlern den grenz­überschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatz­steuerreform für den Onlinehandel in Kraft getreten. Mit Afterbuy, der All-in-One-Lösung für den E-Commerce, lassen sich die neuen Anforderungen einfach umsetzen. Das System bietet Händlern hierfür nützliche Tools wie den Tax-Finder sowie verschiedene Filter, welche die Aufbe­reitung der Daten für die Steuer­meldung erleichtern. Entscheidend für den EU-Handel: OSS in Afterbuy einfach umsetzen Für jedes EU-Land galten beim Handel bisher unterschiedliche sogenannte Lie­ferschwellen. Waren diese überschritten, musste sich der Händler im Lieferland steuerlich registrieren und die Steuern auch dorthin abführen. Mit der EU-Mehr­wertsteuerreform soll das innergemeinschaftliche Handeln vereinfacht werden. Künftig soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unterneh­mens notwendig sein, einzelne Umsatzsteuer­meldungen in verschiedenen Län­dern sollen dadurch weitgehend entfallen. Das Verfahren „One-Stop-Shop“ (OSS) richtet sich an im Inland ansäs­sige sowie anderweitig berechtigte Unternehmer. Unter die EU-Son­der­regelung fal­lende Umsätze können nun in Deutschland ab sofort in einer Steuererklärung zentral an das Bundes­zentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Bernd Kortmann, Head of Product Management bei der ViA-Online GmbH, erklärt: „Mit Nutzung des OSS entfällt unter bestimmten Bedingungen der Regis­trierungszwang. Der Händler kann die Steuern beim BZSt anmelden, welches diese dann direkt in das betreffende Land abführt. Mit dem One-Stop-Shop werden die bisher gültigen länderspezifischen Lieferschwellen durch den EU-weiten Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Ist dieser überschritten, muss der Händler für jeden weiteren EU-Verkauf den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.“ Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy Damit Afterbuy-Nutzer bestmöglich auf die neuen Herausforderungen durch die Sonderregelung vorbereitet sind, wurde die Komplett­lösung zur Prozessautoma­tisierung im Online-Handel auf verschiedenen Ebenen angepasst. Bernd Kortmann sagt: „Afterbuy hat systemische Änderungen vorgenommen, um dem neuen One-Stop-Shop gerecht zu werden und Händlern die Nutzung komfortabler zu gestalten. Der grundlegend überarbeitete Tax-Finder beispielsweise übernimmt die Zuordnung der richtigen Steuersätze. Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung und die Afterbuy-Rechnungsliste wurden ebenfalls angepasst. Neue Filter-Möglich­keiten erleich­tern zudem die Aufbereitung der Daten für die Meldung an das BZSt oder an den Steuerberater.“ Die All-In-One-Lösung verfügt u.a. in der Verkaufsübersicht sowie den Exporten über einen Filter für grenzüberschrei­tende Verkäufe in der EU. So können reine Inlandsverkäufe und Verkäufe, die ausschließlich im Ausland getätigt wurden (Lagerort = Lieferland), von den grenzüberschreitenden Vorgängen separiert und aufgeführt werden. Zudem gibt es eine neue Funk­tion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuer­sätze für den One-Stop-Shop. Afterbuy-Nutzer können damit den Mehrwert­steuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. „Die Funktion ist insbesondere für die schnelle Zuordnung von reduzierten Steuersätzen wichtig und hilfreich. Denn pro Land und Warengruppe existieren sehr unterschiedliche Bedingungen und die Mehrwertsteuersätze müssen flexibel angepasst werden“, erklärt Bernd Kortmann.

Online Betrugsmasche – So schützen sich Onlinehändler!

Betrug ist im Onlinegeschäft ein stetig wachsendes Phänomen und durchschnittlich fallen bereits 3 von 4 Händler betrügerischen Machenschaften zum Opfer. Wahrscheinlich haben auch Sie schon von Fällen gehört oder den Betrug an Onlinehändler selbst erfahren. Damit Sie diese Gefahren besser einschätzen und sich als Onlinehändler auch besser davor schützen können, klären wir in unserem neuen Video über die gängigsten Betrugsmaschen auf. Sicherheit ist nicht immer selbstverständlich, aber enorm wichtig, um ordentlich wirtschaften zu können. Afterbuy verfügt über diverse Features, die Ihnen das Leben leichter machen können. Dazu gehören unter anderem das „Trusted Shop Siegel“, das schon im Afterbuy-Onlineshop integriert ist oder die angebundenen Zahlungsdienstleister, die unter anderem eine Risikoprüfung Ihrer Kunden vornehmen können. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Point of Sale System – Warum Onlinehändler auch vor Ort sein sollten

Im Onlinehandel liegt der Point of Sale (dt. Ort des Verkaufs) zumeist Zuhause beim Kunden. Dabei hat ein stationärer POS viele Vorteile, die auch Onlinehändler nutzen können, um Ihre Verkäufe und Umsätze zu steigern. Auch wer keinen dauerhaft stationären Laden unterhalten möchte, kann davon profitieren. Was da zu beachten ist und wie Sie die Afterbuy Kassen App beim stationären Verkauf unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. POS – Hybridität und Omnichannel Heutzutage hat man als Händler alle Möglichkeiten, die das Verkäufer-Herz begehrt. Sie können ein Ladenlokal mieten und Waren aus dem Geschäft verkaufen oder einfach einen Onlineshop erstellen und über Online-Marktplätze Artikel in die ganze Welt versenden. Mit all diesen Möglichkeiten geht aber auch eine große Konkurrenz einher und die Ansprüche der Kunden verschieben sich. Das führt wiederum dazu, dass Online- und Offline – Handel immer weiter miteinander verschmelzen. Diese Hybridität biete neues Potenziale und Verkaufs-Möglichkeiten. Ein Beispiel: Oftmals sind Kunden von dem unüberschaubaren Angebot im Internet überfordert und wünschen sich ein persönliches Einkaufserlebnis inklusive Beratung. Manche möchten Produkte erst einmal ausprobieren oder anfassen können. Hier ist es Ideal, wenn Sie als Onlinehändler auch direkt vor Ort bei den Kunden Präsenz zeigen und eine Bindung herstellen. Hier greift auch das Konzept des Omnichannel, das alle Verkaufskanäle, online und offline, verschmelzen lässt, und so die Umsätze steigert. POS Alternativen zum stationären Geschäft Weil ein stationäres Geschäft aber mit hohen Fixkosten verbunden ist und die Laufkundschaft in den Innenstädten weiter zurückgeht, scheuen viele Händler einen lokalen und festen POS. Eine Alternative bieten Pop-Up Stores, Messen oder Lagerverkäufe. Pop-Ups sind Ladengeschäfte, die „plötzlich auftauchen“ und flexibel für einen Tag, eine Woche oder auch über mehrere Monate betrieben werden könne. Hier ist nahezu alles möglich. Durch die Eröffnung eines Pop-Up Stores sind Sie in der Lage vielen Kunden ein einzigartiges Erlebnis zu verschaffen und die Akzeptanz von Produkten zu testen, ohne dabei ein hohes Risiko eingehen zu müssen. So können Sie zudem schnell auf Trends reagieren und ermöglichen an Aktionstagen einen flexiblen Verkauf vor Ort. Ein weiterer Vorteil: unentschlossene Kunden können Waren vorbestelle und im Geschäft begutachten. So kommen mehr Verkaufsabschlüsse zustande. Auch der Verkauf auf Messen ist eine Möglichkeit vom lokalen POS zu profitieren. Besonders Fachmessen eignen sich stets gut, um die eigenen Produkte vorzustellen und Aufmerksamkeit zu generieren, einen großen Kundekreis ansprechen, Neukunden generieren und das Stammkundenverhältnis pflegen. Doch auch stationäre Geschäfte oder Lagerverkäufe können sich lohnen. Je nach Produkt könnt Ihr so über die „Direct to Customer“ Strategie vor Ort Stammkunden gewinnen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit direktem Service zu punkten. Insbesondere Kunden der älteren Generation legen häufig großen Wert auf eine persönliche und fundierte Beratung. Die Afterbuy Kassen App unterstützt beim stationären Handel Mit dem richtigen Point of Sale System lässt sich eine Cross- oder Omnichannel Strategie leicht und unkompliziert umsetzen. Die Afterbuy Kassen App bietet ein smartes Kassensystem, das nicht nur der reinen Zahlungsabwicklung dient, sondern darüber hinaus auch als Warenwirtschaft funktioniert. So aktualisieren sich die Warenbestände selbstständig. Jeder Verkauf ist automatisch im System und muss nicht manuell nach einem Messeverkauf o.Ä. nachgetragen werden. Dies vereinfacht den Prozess für Händler sowie Kunden und zeigt zudem eine größere Professionalität. Die App kann einfach über ein Tablet genutzt werden und ist so flexibel und mobil einsetzbar. Die Kassen App kann als Schnittstelle zwischen dem Onlinehandel und dem Verkauf vor Ort fungieren. Außerdem verfügt die App über ein Kassenbuch und ein Archiv, in dem Sie Kaufbelege aufbewahren können. Um Belege auszudrucken, kann die Afterbuy Kassenapp ganz einfach mit einem Drucker verbunden werden. Ebenso können Sie auch Kartenzahlung direkt anbinden und über die App durchführen. Mit Afterbuy Online und Lokal erfolgreich verkaufen Ein mobiler POS bietet daher viele Vorteile und Möglichkeiten, die auch Onlinehändler gewinnbringend für sich nutzen können. Es lohnt sich, von Anfang an auf ein System zu setzen, über das auch lokale Verkäufe zentral abgewickelt werden könne. Denn das richtige Point of Sale System ist von großer Bedeutung und mit Afterbuy können Sie sowohl online, als auch lokal einfach durchstarten. Genau aus diesem Grund wurde Afterbuy als All–in–One Lösung nicht nur für den Onlinehandel entwickelt. Das System ist sowohl der ideale Einstieg für den Onlinehandel, als auch perfekt für den Omnichannel-Verkauf inklusive lokalem POS. Das gilt sowohl für Pop-Up Stores sowie für Messestände oder Lagerverkäufe. Wir unterstützt Sie bei allen Themen im Handel mit umfangreichen Features und Funktionen.

Wettbewerbsvorteile durch großartiges Kundenerlebnis schaffen – So geht’s

Seit einiger Zeit hört man das nächste Gespenst durch die Marketing-Schlösser wandern: “Customer Experience”. Doch hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen Spuk, sondern um eine Denkweise, die den Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig verbessern kann. Mit dem Begriff “Customer Experience” ist ein Kundenerlebnis gemeint. Doch dank der Übersetzung ins Deutsche wird der Begriff nicht zwingend klarer. Was ist ein Erlebnis? Diese Frage bietet die Gelegenheit die Brille des Unternehmers oder Verkäufers für einen Moment abzulegen und aus der Sicht des Kunden, des Konsumenten zu denken: Denken Sie an einen besonderen Urlaub, eine kleine Geste, die Sie begeistert hat. Und genau darum geht es: Schaffen Sie ein Erlebnis, dann bleiben Sie in Erinnerung, dann redet man (im besten Falle positiv) über Ihr Unternehmen. Doch wie kreieren Sie ein solches Erlebnis, um Kunden zu gewinnen, zu begeistern und zu behalten? Kundenerlebnis verbessern – Schritt 1: Kunden identifizieren und verstehen An dieser Stelle kommt der “Customer” ins Spiel. Fragen Sie sich: Wer ist mein Kunde? Was ist er für ein Typ Mensch? Welche Interessen hat er oder sie? Machen Sie sich ein möglichst genaues Bild, befragen Sie Ihre Kunden und bilden Sie mehrere Fokusgruppen von Kunden, die Sie näher betrachten. Welches Alter haben sie im Durchschnitt? Sind die Kunden eher alt oder eher jung? Welche Sozialen Netzwerke werden am häufigsten genutzt? Was sind die Lieblingsmarken der Kunden? Das Konstrukt hinter dieser Überlegung nennt sich “Persona”. Mittels eines übersichtlichen Steckbriefs verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Kundengruppen und ihrer Bedürfnisse. Was begeistert Sie als Kunde? Nehmen Sie die Rolle Ihrer Kunden ein, um diese zu verstehen. Schritt 2: Touchpoints erkennen und optimieren Sobald Sie Ihre Kunden kennen, gilt es die Customer Journey hin zu ihrem Produkt zu erfassen. Womit wir auch wieder bei der Analogie zum Urlaub sind. Betrachten Sie den Weg hin zum Warenkorb mit Ihren Produkten und darüber hinaus nicht als einen geradlinigen Prozess, sondern als eine Reise, die Ihr Kunde unternimmt. Sie haben die Aufgabe ihm auf dieser Reise immer wieder die Richtung zu Ihren Produkten zu zeigen. Die Gelegenheiten Ihrem Kunden Botschaften zu senden und das Erlebnis zu gestalten nennen sich “Touchpoints”. Identifizieren Sie die Touchpoints ihrer Kunden. Dies können Kommunikationskanäle wie Instagram oder Facebook sein, aber auch Dinge wie Ihr Versand, die Verpackung der Produkte oder auch der Kundenservice. Betrachten Sie all diese Aspekte und fragen Sie sich: Welchen Touchpoint kann ich noch im Hinblick auf die Zufriedenheit meiner Kunden optimieren? Wo kann ich Akzente setzen, um eine positive „Customer Experience“ zu erzeugen? Ein Erlebnis könnte eine kleine Karte oder ein kleines Goodie sein, welches Sie dem zu versendenden Produkt beilegen. Es kann der Geruch der Produkte sein, den Sie durch ein Duftkissen beeinflussen, oder auch der schnelle Versand und ein freundlicher Kundensupport. Jeder Touchpoint muss einzeln betrachtet und optimiert werden. Erzeugen Sie ein homogenes, positives Erlebnis entlang der gesamten Customer Journey, damit die Begeisterung auch anhält.  Schritt 3: Customer Journey kontrollieren & optimieren für ein besseres Kundenerlebnis Haben Sie die Customer Journey einmal neu aufgesetzt und die Touchpoints optimiert, gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Touchpoints noch relevant sind oder sich gar die Customer Journey oder der Kunde selbst geändert haben. Durch diese fortwährende Optimierung behalten Sie die den Bezug zu Ihren Kunden, begeistern ihn vor, während und nach dem Kauf und haben einen Wettbewerbsvorteil jenseits von günstigen Preisen und tollen Marken, den Ihre Konkurrenz nicht so leicht kopieren kann. Eine Customer Journey gilt es stets im Blick zu halten, denn Kundenerlebnisse ändern sich und müssen angepasst werden, um nachhaltig erfolgreich zu bleiben. 

Nach dem Brexit: Doppelbesteuerung vermeiden mit Afterbuy 2 DATEV

Der Brexit wirft bei Onlinehändlern Fragen auf: Welche steuerlichen Regelungen gelten für Marktplätze? Welche müssen für den eigenen Onlineshop beachtet werden? Darüber hinaus besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung. Die Anforderungen an die Finanzbuchhaltung werden komplexer. Doch mit Afterbuy 2 DATEV handhaben Sie diese schnell, einfach und korrekt. Für Onlinehändler sind nicht nur EU-Staaten wichtige Absatzmärkte, denn Großbritannien ist beispielsweise einer der Spitzenreiter im Onlinehandel. So kauften 2020 neun von zehn britischen Verbrauchern über Online-Marktplätze ein. Doch mit dem zum 1. Januar 2021 erfolgten Brexit habe sich für hiesige E-Commerce-Händler die Verkaufsbedingungen enorm geändert. Für Zoll und Steuern gelten neue Regelungen, die in der Warenlieferung und Finanzbuchhaltung beachtet werden müssen. Nicht zuletzt spielt dabei das Thema Doppelbesteuerung eine entscheidende Rolle. Drittlandregelung: Zollformalitäten für Großbritannien Das vereinigte Königreich inklusive Nordirland ist seit Beginn dieses Jahres kein EU-Land mehr, sondern wird steuerlich und zollrechtlich als Drittland behandelt. Für den gesamten Handel zwischen Deutschland und Großbritannien werden damit Zollkontrollen fällig. Also sowohl für den Export von Waren nach Großbritannien, den Import nach Deutschland und den Warenhandel, der von der Bundesrepublik aus über Großbritannien in weitere Länder erfolgt. Und doch gibt es wieder eine Ausnahme, die Händler hier vorfinden: Nordirland wird weiterhin so behandelt, als wenn es zum EU-Zollgebiet gehören würde. Was bedeuten die neuen Zollregelungen für Sie als Händler? In erster Linie müssen Sie Ihr Unternehmen nun bei den Zollbehörden für den Handel mit Großbritannien registrieren. Sie beantragen eine neue EORI-Nummer. Sie dient der Unternehmensidentifikation und einer automatischen Zollabfertigung. Allerdings: Vorhandene Registrierungen und Umsatzsteuer-IDs behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Für Großbritannien fallen jetzt, wie bei allen Drittländern, Zollanmeldungen an. Sie müssen daher die dafür notwendigen Importerklärungen ausfüllen. Die EU-Gesetzgebung bietet Ihnen dafür aber noch eine Schonfrist bis zum 01. Januar 2022. Erst dann müssen Sie die Einfuhranmeldung für Standardwaren vollständig vorlegen. Für kontrollierte Waren gilt das jedoch nicht. Für diese wird die vollständige Zollanmeldung sofort fällig. Nur Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Großbritannien haben, erhalten grundsätzliche Erleichterungen bei der Einfuhrabfertigung. Steuerrechtliche Regelungen für den eigenen Shop und Marktplätze verschieden Neben Zollformalitäten fallen auch andere steuerliche Regelungen an. Waren, die Sie nach Großbritannien verkaufen, sind voll zu versteuern – die Vergünstigung bei geringfügigen Waren unter 15 GBP gilt nicht mehr. Wie die Steuern entrichtet werden müssen, hängt dabei einerseits vom Warenwert ab. Andererseits nimmt der Verkaufskanal Einfluss auf die Steuerabgabe. Produkte bis 135 GBP werden am Point of Sale mit dem Umsatzsteuersatz besteuert. Waren mit einem Wert über dieser Grenze unterliegen dem Einfuhrumsatzsteuersatz und Zollabgaben, die direkt bei der Einfuhr beim Zoll fällig werden. Wird die Umsatzsteuer am Point of Sale entrichtet, entscheidet weiterhin der Verkaufskanal, ob sie direkt abgeführt wird oder Sie die Umsatzsteuer selbst melden und abführen müssen. Verkaufen Sie auf einem Marktplatz wie Amazon, führt dieser die Umsatzsteuer direkt ab. Betreiben Sie einen eigenen Onlineshop, müssen Sie dagegen selbst tätig werden. Beim Abführen über Marktplatzbetreiber entsteht für Sie jedoch das Risiko der Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerung: Wie kommt es dazu? Das Risiko der Doppelbesteuerung entsteht durch folgende Konstellation: Sie als Händler müssen im Vereinigten Königreich (UK) grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, sobald Sie dorthin verkaufen. Die Grundlage für die Steuererklärung sind die in Afterbuy 2 DATEV erstellten Rechnungen. Parallel zu diesen Rechnungen werden die Steuern aber teilweise bei Verkäufen über die Marktplätze Amazon und eBay einbehalten – in Abhängigkeit von der oben genannten Warenwertgrenze. Ihre Endkunden bezahlen an Amazon und eBay. Sie erhalten diese Zahlungen dann abzüglich der jeweiligen Gebühren und Steuern, die in Großbritannien fällig werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Großbritannien machen, müssen Sie diese bereits abgeführten Steuern von der offenen Steuerlast abziehen. Andernfalls zahlen Sie für die Marktplatzverkäufe sonst doppelt Steuern. Afterbuy 2 DATEV hilft, Doppelbesteuerung zu vermeiden Dem Risiko der Doppelbesteuerung trägt die FIBU-Schnittstelle Afterbuy 2 DATEV von JERA Rechnung. Die FIBU-Schnittstelle verbucht die durch die Marktplätze abgeführte Steuer auf ein Extra-Konto. Der bereits gezahlte Steuerbetrag kann somit ganz einfach beziffert werden. Zudem wird die in UK abgeführte Steuer bei der Übergabe der Buchungsstapel an den Tax-Service – z.B. DutyPay oder AMAVAT – in dafür vorgesehene Datenspalten des Reports geschrieben. So können die bereits gezahlten Steuern bei der Steueranmeldung im Vereinigten Königreich korrekt berücksichtigt werden und Sie vermeiden die Doppelbesteuerung. Nötige Anpassungen in Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV In der FiBu sind über die Beachtung der Doppelbesteuerung hinaus weitere Anpassungen notwendig. Die Erlöse durch den Verkauf nach Großbritannien buchen Sie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer. Entsprechend müssen die Rechnungen mit null Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Nutzen Sie Afterbuy, passen Sie dafür die Länderdaten in der Steuerverwaltung an: Großbritannien wird in Afterbuy 2 DATEV dann als Drittland behandelt. Die Belege werden so automatisch mit null Prozent Umsatzsteuer erstellt. Hinzu kommt die notwendige Anlage eines separaten Erlöskontos für Großbritannien in Afterbuy 2 DATEV. Darüber melden Sie Ihrem Steuerberater wie gewohnt alle Erlöse in sauberen Buchungsstapeln, für die die Umsatzsteuern in Großbritannien abgeführt werden müssen – egal ob Marktplatz oder eigener Onlineshop. Trotz Brexit einfache FiBu Auch wenn der Brexit den Verkauf in Großbritannien komplizierter macht, bedeutet das nicht, dass der britische Markt unattraktiv ist. Im Gegenteil: Mit den richtigen Tools wie Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV können Sie die FiBu weiterhin einfach und korrekt abwickeln. Und die Chancen des britischen Marktes nutzen. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater. Gemeinsam können Sie Aufwand und Ertrag des Handels in Großbritannien begutachten und herausfinden, was für Sie sinnvoll ist. Nicht zuletzt ist es ratsam, auf dem Laufenden zu bleiben. Viele Fälle sind nicht abschließend geklärt, sodass neue Handelsregeln durchaus zu Ihrem Vorteil ausfallen können. Dieser Blog-Beitrag dient der Information zum Thema Doppelbesteuerung durch den Brexit, stellt aber keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Bitte lassen Sie sich zu Ihren individuellen Anforderungen von Ihrem Steuerberater beraten.

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