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OSS

Fernverkäufe in der EU: OSS ist seit 2021 Standard und bleibt’s auch 2026 Kurz gesagt: Seit 01. Juli 2021 meldest und zahlst du die Umsatzsteuer auf deine EU-weiten B2C-Fernverkäufe zentral über den One Stop Shop. Die alte, länderspezifische Lieferschwelle ist durch eine einheitliche 10.000-Euro-Grenze für bestimmte Umsätze ersetzt worden. Wer ...

Inhaltsverzeichnis

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Fernverkäufe in der EU: OSS ist seit 2021 Standard und bleibt’s auch 2026

Kurz gesagt: Seit 01. Juli 2021 meldest und zahlst du die Umsatzsteuer auf deine EU-weiten B2C-Fernverkäufe zentral über den One Stop Shop. Die alte, länderspezifische Lieferschwelle ist durch eine einheitliche 10.000-Euro-Grenze für bestimmte Umsätze ersetzt worden. Wer darüberliegt, rechnet im Bestimmungsland ab und nutzt dafür idealerweise den OSS.[1]

Für wen gilt OSS heute konkret?

OSS deckt zwei große Blöcke ab: innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe von Waren und diverse B2C-Dienstleistungen. Auch Marktplätze können als „deemed supplier“ agieren und über OSS melden. Wichtig: Du registrierst dich im Mitgliedstaat der Identifizierung und reichst dort zentral ein, die Verteilung an die Zielstaaten läuft im Hintergrund.[2][1]

Die 10.000-Euro-Grenze richtig einordnen

Die einheitliche EU-Grenze von 10.000 Euro gilt für die Summe aus TBE-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen B2C-Fernverkäufen, bezogen auf laufendes und voriges Kalenderjahr. Wird die Grenze überschritten, gilt das Bestimmungslandprinzip. Sie gilt nicht getrennt je Mitgliedstaat und nicht für alle Leistungsarten. Wer möchte, kann freiwillig auf die Vereinfachung verzichten und sofort nach Zielstaat versteuern, ist dann aber zwei Kalenderjahre an die Entscheidung gebunden.[1][3]

Lokale Registrierungen bleiben relevant

OSS ersetzt keine lokalen Meldungen für rein inländische Umsätze aus ausländischen Lagern. Beispiel: Du lagerst Ware in Polen und verkaufst an polnische Privatkunden. Das ist ein lokaler Umsatz in Polen und gehört in die polnische USt-Erklärung. Nur grenzüberschreitende B2C-Fernverkäufe laufen über den OSS. Ausnahme: Marktplätze als „deemed supplier“ können bestimmte inländische Lieferungen über die Union-OSS melden.[4][5]

Meldung, Fristen und Zahlung

Die Registrierung und die quartalsweise Meldung laufen in Deutschland elektronisch im BZSt-Online-Portal „Mein BOP“. Die OSS-Steuererklärung und die Zahlung sind jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats nach Quartalsende fällig, etwa Q4 bis 31. Januar. Nullmeldungen sind Pflicht, wenn keine Umsätze angefallen sind.[6][7]

Gezahlt wird per Überweisung an die Bundeskasse. Ein Lastschriftverfahren steht für OSS nicht zur Verfügung. Plane Puffer ein, damit der Zahlungseingang rechtzeitig verbucht ist.[8][9][10]

Rechnungen und Aufzeichnungen

Wenn du OSS nutzt, rechnest du mit den Steuersätzen der Zielländer und hältst die gesetzlich geforderten Aufzeichnungen zehn Jahre vor. Die formalen Pflichten in deinem ERP und in der Buchhaltung bleiben bestehen, OSS ersetzt sie nicht, sondern bündelt nur die Meldung und Zahlung.[2]

Praxis: DATEV und OSS sauber abbilden

DATEV unterstützt die OSS-Logik mit Automatik-Funktionen und individuellen Steuerschlüsseln. In der aktuellen Dokumentation findest du u. a. die OSS-Automatik-Funktionen AM 62 und AM 64 sowie Hinweise zur Erfassung von EU-Informationen je Buchung. Außerdem lässt sich eine Transportdatei für das BZSt erzeugen, wenn dein Prozess so aufgesetzt ist.[11]

Afterbuy und JERA: Stand 2026

Afterbuy läuft weiterhin unter der ViA-Online GmbH und gehört zur Unternehmensgruppe ECOMMERCE ONE. Integrationen zu Marktplätzen wie Amazon, eBay, Kaufland und OTTO sind Teil des offiziellen Funktionsumfangs. Die technische Doku ist öffentlich zugänglich.[12][13][14]

Für die Übergabe in die Finanzbuchhaltung bietet JERA mit „Afterbuy 2 DATEV“ eine erprobte FIBU-Schnittstelle. Das Add-on „Lieferschwelle