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Das bedeutet die Plattform‑for‑Business‑Verordnung (P2B‑Verordnung) für Onlinehändler

P2B-Verordnung: Was die Regeln heute für Onlinehändler bedeuten Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020 in der EU. Sie steht für mehr Transparenz und Fairness zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern. Und ja: Stand 24. März 2026 ist sie noch in Kraft.[1] Wichtig: Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 ...

Inhaltsverzeichnis

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P2B-Verordnung: Was die Regeln heute für Onlinehändler bedeuten

Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020 in der EU. Sie steht für mehr Transparenz und Fairness zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern. Und ja: Stand 24. März 2026 ist sie noch in Kraft.[1]

Wichtig: Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 das Digital-Omnibus-Paket vorgelegt. Darin schlägt sie vor, die P2B-Verordnung aufzuheben und Pflichten in andere Gesetze zu verlagern. Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht. Das Paket geht durch Parlament und Rat und kann sich ändern. Bis zur Verabschiedung bleibt P2B anwendbar.[2][3][4][5][6]

P2B-Verordnung: Mehr Transparenz und Chancengleichheit für Onlinehändler

Wenn dein Amazon- oder eBay-Konto plötzlich eingeschränkt wird, Rankings rutschen ab, AGB ändern sich über Nacht: Genau da setzt P2B an. Sie richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen und verpflichtet sie zu klaren, verständlichen Regeln. Beispiele sind Online-Marktplätze, kollaborative Marktplätze, App-Stores, soziale Netzwerke und Suchmaschinen.[13]

Rechts-Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung. Sprich bei Detailfragen mit deinem Rechtsbeistand.

Das musst du konkret beachten

Ranking-Transparenz

Plattformen müssen in ihren Geschäftsbedingungen offenlegen, welche Hauptparameter das Ranking bestimmen und warum diese wichtig sind. Nicht der Algorithmus im Detail, aber die Kriterien und ihre Gewichtung müssen beschrieben sein. Das hilft dir, deine Produktdaten, Preise, Verfügbarkeit und Bewertungen gezielt zu steuern.[1][10]

Zusätzlich greift das Digital Services Act (DSA): Online-Plattformen müssen die Hauptparameter ihrer Recommender-Systeme in klarer Sprache in den AGB erklären und Nutzern Einflussmöglichkeiten anbieten. Das überschneidet sich mit P2B, ist aber nutzerbezogen und gilt unabhängig von P2B.[7]

Klare Gründe für Sperren und Beschränkungen

P2B verlangt nachvollziehbare Gründe in den AGB für Beschränkung, Aussetzung und Kündigung. Willkürliche Sperren ohne Begründung sind nicht mehr drin. Parallel verpflichtet das DSA Plattformen, bei Content-Entscheidungen eine „Statement of Reasons“ bereitzustellen und nutzerfreundliche Beschwerdewege anzubieten. Für dich heißt das: Gründe prüfen, sauber dokumentieren, fristgerecht reagieren.[1][8]

Beschwerdemanagement und Mediation

Online-Vermittlungsdienste müssen ein kostenloses, leicht zugängliches internes Beschwerdesystem bereitstellen. Außerdem sind neutrale Mediatoren zu benennen, mit denen Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden können. Das spart Zeit und oft auch Kosten. Prüfe, ob die Plattform ihre Pflichten erfüllt und ob deine Fälle für eine Mediation taugen.[12][1]

AGB-Änderungen mit Vorlauf

Plattformen müssen dich vor Inkrafttreten von AGB-Änderungen informieren und eine angemessene Frist einhalten. Du bekommst ein Kündigungsrecht, wenn die Anpassungen nicht passen. Speichere Mitteilungen dauerhaft ab und dokumentiere, ab wann was gilt.[1]

Wie P2B, DSA und DMA zusammenwirken

P2B stärkt dich als gewerblichen Nutzer gegenüber Plattformen. Das DSA schützt vor allem Nutzerrechte, macht Recommender transparenter und gibt dir zusätzliche Hebel bei Entscheidungen der Plattform (interne Beschwerde, außergerichtliche Streitbeilegung).[7][8]

Für Gatekeeper greift außerdem das Digital Markets Act (DMA): Selbstbevorzugung in Rankings ist untersagt. Das wirkt sich auf große Ökosysteme aus, die Marktplatz und Eigenangebote kombinieren. Für dich als Händler kann das mehr Sichtbarkeit gegenüber Eigenmarken der Plattform bedeuten.[9]

Status 2026: Was du jetzt praktisch tun solltest

  • AGB- und Prozess-Check: P2B-Anforderungen abgleichen, vor allem Ranking-Hinweise, Sperrgründe, Fristen, Beschwerdeweg. DSA-Pflichten zu Recommender-Transparenz und Beschwerdeverfahren mitdenken.[1][7]
  • Dokumentation auf Stand halten: Änderungen, Kommunikation der Plattform, eigene Maßnahmen und Einsprüche sauber ablegen. Das zahlt sich bei Beschwerde und Mediation aus.[12]
  • Digital-Omnibus im Blick behalten: Wenn die Aufhebung von P2B kommt, verschieben sich Pflichten stärker in DSA/DMA. Bis dahin bleibt P2B voll anwendbar.[3][5]

Gilt P2B für „deine“ Plattformen?

Typische Beispiele sind Marktplätze wie Amazon oder eBay, App-Stores, Social-Media-Dienste mit Händlerauftritten und Suchmaschinen. Preisvergleichsportale können je nach Ausgestaltung ebenfalls als Online-Vermittlungsdienst fallen. Entscheidend ist, ob sie gewerblichen Nutzern den Zugang zu Verbrauchern vermitteln und Vertragsabschlüsse anbahnen oder beeinflussen.[13]

Afterbuy-Nutzer: kurzer Praxis-Hinweis

Wenn du Afterbuy nutzt, findest du in der Doku Lister-Module und Schnittstellen für gängige Marktplätze (u. a. Amazon, eBay, Kaufland.de, OTTO). Achte darauf, dass deine Vorlagen und Prozesse die P2B- und DSA-Transparenzanforderungen spiegeln, etwa Hinweise zu Ranking-Parametern in Artikel- und Shop-Infos.[14]

Rechtlicher Rahmen im Original

Die vollständige P2B-Verordnung findest du im Amtsblatt. Lies besonders die Artikel zu AGB (Art. 3), Einschränkung/Sperrung/Kündigung (Art. 4), Ranking (Art. 5), interne Beschwerde (Art. 11) und Mediation (Art. 12).[1]

Zum Stand der geplanten Aufhebung findest du den offiziellen Vorschlag der Kommission und die Begleitdokumente hier.[3][4]

DSA/DMA im Überblick: Recommender-Transparenz nach DSA (Art. 27) sowie das Selbstbevorzugungsverbot im DMA (Art. 6 Abs. 5) beeinflussen Sichtbarkeit und Ranking zusätzlich.[7][9]

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Bitte wende dich bei Fragen gezielt an deinen Rechtsbeistand.

Quellen

[1] EUR-Lex: Verordnung (EU) 2019/1150, deutsch (Rechtsstand und Anwendbarkeit ab 12.07.2020) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1150

[2] Europäische Kommission: „Simpler digital rules to help EU businesses grow“, 19.11.2025 — https://commission.europa.eu/news-and-media/news/simpler-digital-rules-help-eu-businesses-grow-2025-11-19_en

[3] EUR-Lex: COM(2025) 837 final (Digital Omnibus – Vorschlag, inkl. Aufhebung 2019/1150) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/HIS/?uri=celex%3A52025PC0837

[4] EUR-Lex: SWD(2025) 836 (Begleitdokument zum Digital-Omnibus-Vorschlag) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=SWD%3A2025%3A836%3AFIN

[5] EU Digitalstrategie: „An agile Digital Rulebook for the EU“ — https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-rulebook

[6] Europäisches Parlament OEIL: Verfahrensakte 2025/0360(COD) Digital Omnibus — https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F0360%28COD%29

[7] EUR-Lex: Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065) konsolidierter Volltext (Art. 27 Recommender-Transparenz) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32022R2065

[8] Europäische Kommission: DSA Questions & Answers (u. a. Statement of Reasons, Beschwerde/ODS) — https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/digital-services-act-questions-and-answers

[9] EUR-Lex: Digital Markets Act (VO (EU) 2022/1925), Amtsblatt (Selbstbevorzugung, Art. 6 Abs. 5) — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj

[10] Amtsblatt der EU: Leitlinien zur Ranking-Transparenz nach P2B (2020/C 424/01) — https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/854da69e-391f-11eb-b27b-01aa75ed71a1

[11] Europäische Kommission: Erster Vorabbericht zur Umsetzung der P2B-Verordnung (COM(2023)525) — https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/report-commission-first-preliminary-review-p2b-regulation

[12] Better Regulation (Übersicht P2B-Artikel inkl. Art. 11/12 Beschwerde/Mediation) — https://service.betterregulation.com/document/453931

[13] EUR-Lex (EN OJ-Text mit Beispielen für Anwendungsbereich, inkl. soziale Medien/App-Stores) — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/1150/oj/eng

[14] Afterbuy-Dokumentation (Hauptseite mit Modulen/Integrationen) — https://docs.afterbuy.de/Hauptseite