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ElektroG-Prüfpflicht: Marktplätze jetzt im Live-Betrieb

Marktplätze in der (Prüf-)Pflicht: Neufassung des ElektroG Seit dem 1. Juli 2023 gilt die Prüfpflicht nach ElektroG für elektronische Marktplätze in Deutschland. Heißt konkret: Ein Marktplatz darf ein Elektrogerät nur listen, wenn die Kombination aus Marke, Geräteart und WEEE-Reg.-Nr. DE im öffentlichen Register der Stiftung ear hinterlegt ist. Parallel dazu ...

Inhaltsverzeichnis

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Marktplätze in der (Prüf-)Pflicht: Neufassung des ElektroG

Seit dem 1. Juli 2023 gilt die Prüfpflicht nach ElektroG für elektronische Marktplätze in Deutschland. Heißt konkret: Ein Marktplatz darf ein Elektrogerät nur listen, wenn die Kombination aus Marke, Geräteart und WEEE-Reg.-Nr. DE im öffentlichen Register der Stiftung ear hinterlegt ist. Parallel dazu müssen Hersteller ihre WEEE-Nummer beim Anbieten und auf Rechnungen angeben.[1][2][3][4]

Worum es rechtlich geht

Die Prüfpflicht ist in § 6 ElektroG verankert. Marktplätze dürfen das Anbieten oder Bereitstellen von Geräten nicht ermöglichen, wenn der verantwortliche Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) nicht ordnungsgemäß registriert ist. Fulfilment-Dienstleister dürfen für solche Geräte keine Leistungen erbringen. Und: Die WEEE-Registrierungsnummer muss beim Angebot und auf der Rechnung stehen. Punkt.[2][1]

Was Marktplätze heute tatsächlich prüfen

Die großen Plattformen haben die Pflicht produktiv umgesetzt. Amazon kündigte an, Angebote ohne valide Registrierung auf Marken- und Geräteart-Ebene zu deaktivieren. eBay blendet Angebote ohne hinterlegte WEEE-Nummer aus. Kaufland prüft und validiert WEEE-Nummern und nimmt nicht-konforme Listings vom Netz. Das läuft längst im Live-Betrieb.[5][6][7][3]

Wichtig für die Praxis

  • Registrierung wird je Marke und Geräteart erteilt. Es reicht nicht, nur “irgendeine” WEEE-Nummer zu haben. Die Kombination muss im ear-Verzeichnis stehen und zur gelisteten Marke und Geräteart passen.[4]
  • Amazon prüft auf Marken- und Geräteart-Ebene und kann nicht-konforme Listings deaktivieren, teilweise bereits vor Stichtagen, um Bearbeitungszeiten abzupuffern.[5]
  • eBay verlangt die WEEE-Nummer im Verkäuferkonto, sonst werden betroffene Angebote ausgeblendet. Kaufland validiert WEEE-Nummern im Seller-Portal und sperrt ohne gültigen Nachweis.[6][7]

Was bedeutet das für dich als Online-Händler?

Kurz gesagt: Ohne saubere ear-Registrierung auf Marken- und Geräteart-Ebene läufst du in Sperren. Außerdem musst du deine WEEE-Nummer beim Anbieten und auf Rechnungen angeben. Das ist gesetzliche Pflicht, keine Kür.[1]

Dein To-do in drei Schritten

  • Prüfe im ear-Verzeichnis, ob die Kombination aus Marke, Geräteart und WEEE-Reg.-Nr. DE bereits registriert ist. Wenn nicht: registrieren (ggf. über Bevollmächtigten).[4]
  • Hinterlege die WEEE-Nummer in jedem Marktplatzkonto: bei eBay im Verkäuferportal, bei Kaufland im Seller-Portal, bei Amazon im Compliance-Portal.[6][7][5]
  • Sorge dafür, dass deine WEEE-Nummer automatisch auf allen Rechnungen erscheint. Das ist Pflicht nach § 6 Abs. 3 ElektroG.[1]

Afterbuy: So setzt du die Pflichten ohne Gefrickel um

Afterbuy hat die WEEE-Felder und die Anzeige längst integriert. Du kannst die WEEE-Reg.-Nr. zentral unter Konfiguration in den Rechnungs- und Liefereinstellungen hinterlegen und als Variable in Rechnungs- oder E-Mail-Vorlagen nutzen. Die Variable lautet WEEERegNr. Außerdem gibt es in den Lister-Masken Felder für “Geräteart laut ElektroG”, “Marke laut ElektroG (ear)” und “WEEE-Reg.-Nr. DE”.[8][9]

Die Marktplatz-Anbindungen (u. a. eBay, Amazon, Kaufland, OTTO) sind im Afterbuy-Wiki dokumentiert. Heißt: Du pflegst die Daten einmal sauber und spielst sie kanalübergreifend aus.[10]

Häufige Stolpersteine aus dem Tagesgeschäft

  • WEEE passt nicht zur Marke oder Geräteart: Dann gilt die Registrierung als “nicht passend”. Lösung: Marken- und Geräteart-Zuordnung im ear-Account checken und ggf. zusätzliche Registrierungen beantragen.[4]
  • Bevollmächtigung nicht anerkannt: Amazon validiert nur, wenn der Bevollmächtigte auf der ear-Liste steht. Sonst werden Listings gesperrt, bis eine gültige Registrierung vorliegt.[5]
  • B2C-Garantie vergessen: Für B2C-Geräte ist eine insolvenzsichere Garantie nötig. Fehlende Nachweise können zum Widerruf der Registrierung führen. Prüfe das im ear-Portal.[3]
  • Gebrauchtgeräte: Kommen die Geräte aus Deutschland und verkaufst du nicht unter eigener Marke, ist oft keine eigene WEEE-Registrierung nötig. Importierst du gebrauchte Geräte erstmals nach Deutschland, brauchst du eine eigene Registrierung.[4]

Status März 2026: Was du mitnehmen solltest

Die Prüfpflicht ist kein “kommt bald” mehr. Sie ist gelebter Alltag. Marktplätze prüfen aktiv, sperren nicht-konforme Angebote und erwarten saubere Nachweise. Wer seine ear-Daten, Marktplatz-Uploads und Rechnungen automatisiert im Griff hat, verkauft ohne Unterbrechungen weiter.[6][7][5]

Hinweis

Das ist keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle (z. B. Bevollmächtigung, B2B vs. B2C, Gerätekategorien) prüfe deine Pflichten direkt bei der Stiftung ear und im Gesetzestext.[4][2]

Quellen

1. § 6 ElektroG – Registrierung, Pflicht zur Angabe der WEEE-Nummer

2. ElektroG (amtliche Fassung als PDF), inkl. Pflichten für Marktplätze/Fulfilment

3. Stiftung ear Infobrief 3/2024 – Ein Jahr Prüfpflicht

4. Stiftung ear: FAQ für Marktplatzverkäufer (Registrierung je Marke/Geräteart)

5. Amazon Seller-Forum: Hinweis zur WEEE-Prüfung auf Marken- und Geräteart-Ebene

6. eBay Verkäuferportal: Ab 1. Juli 2023 – Marktplatzpflichten (WEEE)

7. Kaufland Global Marketplace: EPR/WEEE – Prüfung und Validierung

8. Afterbuy: WEEE-Nummer in Afterbuy einfach integrieren (Variable, Rechnung)

9. Afterbuy Changelog: Umsetzung der WEEE-Reg.-Nr. in Afterbuy

10. Afterbuy-Wiki Hauptseite: Marktplatz-Lister (u. a. eBay, Amazon, Kaufland, OTTO)