Österreich nimmt Marktplätze beim Thema Umsatzsteuer in die Pflicht. Betreiber wie Amazon und eBay müssen für Verkäufe an Privatkunden bestimmte Händlerdaten aufzeichnen, darunter wenn verfügbar die UID, und diese je nach Umsatzumfang auch an die Finanz übermitteln. Verletzen sie ihre Sorgfaltspflichten, haften sie für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Marktplätze dürfen dafür deinerseits eine gültige österreichische UID oder deine OSS-Registrierungsdaten verlangen und sperren ohne korrekte Angaben Funktionen oder Programme. [1] [2] [3]
Was ändert sich dadurch für Onlinehändler?
Für Marktplätze gelten in Österreich klare Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten. Sie müssen u. a. Namen, Adresse und, falls vorhanden, die Mehrwertsteuer‑ID des Händlers erfassen. Ab einem aufgezeichneten Jahresumsatz von über 1.000.000 Euro sind diese Daten jeweils bis 31. Jänner elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Überschreitet ein einzelner Händler bestimmte Grenzwerte, muss die Plattform zur Haftungsvermeidung eine inländische UID oder bei OSS-Nutzung die ausländische UID bzw. IOSS/IM-Nummer vorliegen haben. Grenzwerte: 10.000 Euro pro Kalenderjahr bei Warenlieferungen, 55.000 Euro bei Dienstleistungen an Privatpersonen (bis 31.12.2024: 35.000 Euro). [1]
Zusätzlich gilt DAC7/DPMG: Betreiber digitaler Plattformen müssen Verkäuferdaten jährlich bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres an das Finanzamt Österreich melden. Das verstärkt die Datenabfragen auf Marktplätzen und erklärt, warum UID‑ oder OSS‑Informationen heute konsequent eingefordert werden. [4] [5]
Wann bin ich als Händler betroffen?
Verkaufst du B2C in andere EU‑Länder, gilt seit dem E‑Commerce‑Paket eine einheitliche EU‑Schwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr für alle grenzüberschreitenden Fernverkäufe zusammen. Überschreitest du diese Summe, musst du die Umsatzsteuer des Ziellands berechnen und abführen, idealerweise über den OSS. Das betrifft damit auch Verkäufe nach Österreich. [6] [7]
Praktisch heißt das:
- Hast du dich für den OSS registriert, hinterlegst du in Seller Central die UID, die du für OSS verwendest. Amazon fragt diese aktiv ab. [2]
- Bei eBay kannst du deine USt‑IdNr. im Account hinterlegen und die OSS‑Teilnahme bestätigen. eBay prüft die USt‑IdNr. gegen das BZSt. [3]
- Lagert Ware in Österreich oder nutzt du Programme mit lokaler Steuerpflicht, kann zusätzlich eine österreichische UID nötig sein. Marktplätze fordern die Nachweise ein, um ihre Haftung zu vermeiden. [1]
Wie passe ich in Afterbuy die Umsatzsteuer ID an?
Du pflegst deine länderspezifischen UIDs in Afterbuy zentral. Genau dort holen sich Marktplatz‑Anbindungen und der Rechnungsdruck die Angaben ab. [8] [9]
1. Gehe in Afterbuy zu Konfiguration > Einstellungen > Rechnungs- und Liefer-Einstellungen und öffne Umsatzsteuer IDs verwalten. [8]
2. Lege dort neue IDs an oder bearbeite bestehende Einträge. Danach stehen sie für Amazon VCS bzw. VCS Lite, Partnerplattformen und externe Shops zur Verfügung. [10] [8]
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Hinweis: Das ist keine Steuerberatung. Kläre deine Registrierungspflichten und den richtigen Meldeweg (OSS, lokale UID) im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Wichtige Hinweise zu Diensten
Afterbuy gehört zur ECOMMERCE ONE Gruppe und bietet weiterhin aktive Marktplatz‑Integrationen an, darunter Amazon und eBay. Keine Hinweise auf eine Abschaltung oder unsichere Lage. [11] [9]
Quellen
1. USP.gv.at: Aufzeichnungspflichten und Haftung für Plattformen (letzte Aktualisierung 01.01.2025)
2. Amazon: OSS‑Hinweise und Hinterlegung der für OSS genutzten UID in Seller Central
3. eBay Verkäuferportal: Umsatzsteuer, USt‑IdNr. und OSS‑Bestätigung
4. WKO: Erstinformation zu DAC7/DPMG, Meldefrist 31. Jänner
5. RIS: Digitale Plattformen‑Meldepflichtgesetz (DPMG), konsolidierte Fassung
6. BZSt: One‑Stop‑Shop EU, EU‑weite 10.000‑Euro‑Schwelle
7. WKO: FAQ EU‑OSS für den Handel
8. Afterbuy: Umsetzung des One‑Stop‑Shop in Afterbuy inkl. Pfad „Umsatzsteuer IDs verwalten“
9. Afterbuy: Features und Marktplatz‑Integrationen
10. Amazon SP‑API Doku: VAT Calculation Service (VCS)
11. ECOMMERCE ONE: Afterbuy ist Teil der Gruppe