Kurzer Realitätscheck für alle, die verkaufen, beraten oder Shops betreiben: Die Lage 2026 ist anders als 2018. Kleinanzeigen heißt nicht mehr eBay Kleinanzeigen. Rechtstexte lassen sich sauber in der Plattform pflegen. DSGVO bleibt Pflichtprogramm, dazu kamen DDG, TDDDG und das DSA. Und die EU-OS-Plattform ist Geschichte. Hier ist der Stand, auf den du dich heute verlassen kannst.
Anpassung bei Kleinanzeigen – was gilt aktuell für Rechtstexte?
Für gewerbliche Anbieter gibt es auf Kleinanzeigen ein eigenes Feld Rechtliche Angaben. Dort gehören Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise und AGB rein. Nicht als Link irgendwohin, sondern direkt und lesbar in der Anzeige. Genau so verlangt es die Plattform für Business-Accounts.[1][2][3]
Wichtig: „eBay Kleinanzeigen“ heißt seit 2023 einfach Kleinanzeigen. Das ist mehr als Kosmetik, also benenne deine Rechtstexte, E-Mail-Templates und Shop-Hinweise entsprechend um.[5] Die Reichweite ist weiter hoch, was Kleinanzeigen selbst mit Zahlen untermauert.[6]
Praxis-Tipp: Wer „Sicher bezahlen“ anbietet, sollte die Pflichtinfos in jeder Anzeige klar platzieren. Kleinanzeigen verlinkt zwar auf Hilfeseiten, die Verantwortung für korrekte Rechtstexte liegt aber bei dir.[4][4]
FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung im E‑Commerce
Die DSGVO bleibt der Rahmen. Neu ist die Umgebung:
- Impressum: Statt § 5 TMG gilt jetzt § 5 DDG. Passe Generatoren, Footer und Dokumente an.[7][8]
- Cookies/Tracking: Das frühere TTDSG heißt TDDDG. Nicht technisch erforderliche Cookies brauchen weiterhin Einwilligung. Die DSK hat ihre Orientierungshilfe aktualisiert. Prüfe dein Consent-Tool und die Texte.[9][10]
- ODR/OS-Link: Die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Entferne den OS-Link konsequent aus Impressum, AGB, Mails und Templates.[12][13]
- Checkout: Ab Juni 2026 kommt der Widerrufsbutton. Plane jetzt, wie du ihn in Shop, CMS und Prozesse integrierst.[11]
Um was geht’s bei der Initiative „Fairness im Handel“?
Kurz gesagt: Teilnehmer sagen Abmahn-Reflexen den Kampf an und setzen zuerst auf direkten Hinweis untereinander. Die Initiative stammt von der IT‑Recht Kanzlei. Du bekommst ein Kennzeichen-Logo und verpflichtest dich zu fairer Kommunikation, bevor Kosten entstehen. Das reduziert Ärger und spart Geld, vor allem bei kleinen Verstößen.[14][15][16]
Verwandtes Angebot: „FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch“ vom Händlerbund, gleicher Spirit, andere Trägerschaft. Wer viel mit Mitbewerbern zu tun hat, schaut sich beide an.[17]
eBay-Käuferschutz, eBay Plus und Widerruf: Was Händler 2026 beachten sollten
Die alte „eBay-Garantie“ aus 2018 ist Geschichte. Weltweit läuft das Programm heute als eBay Money Back Guarantee, in Deutschland tritt es als eBay‑Käuferschutz auf. Prüfe deine Texte und verweise korrekt auf die aktuellen Regelungen in AGB und Widerrufsinfos.[18][19]
Wenn du eBay Plus anbietest, gilt: Plus-Artikel brauchen u. a. kostenlose Rücksendung und 30 Tage Rückgabefrist. Das muss mit deiner Widerrufsbelehrung zusammenpassen, sonst drohen Widersprüche und unnötige Risiken.[20]
Zudem hat eBay die Darstellung der Widerrufsbelehrung geändert: Die Infos liegen jetzt im Bereich Rücknahme bzw. werden über „Informationen zum Widerrufsrecht“ erreichbar. Achte darauf, dass der dort angezeigte Rücknahmetext und deine Widerrufsbelehrung übereinstimmen.[21][22]
Pflichtangaben in geschäftlichen E‑Mails: Was gehört rein?
E‑Mails sind Geschäftsbriefe. Für Kapital- und Personengesellschaften greifen die klassischen Pflichten: vollständiger Unternehmensname mit Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer, bei GmbH/UG die Geschäftsführer, bei AG der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende. Verstöße können Zwangsgelder nach sich ziehen. Marketing-Schnickschnack ist optional, die Pflichtangaben nicht.[23][24][25][26]
Noch ein Punkt fürs Gesamtbild: Im Web‑Impressum verweist du seit 2024 auf § 5 DDG, nicht mehr auf § 5 TMG. Alte Textbausteine bitte ersetzen.[27]
Quellen
- [1] Kleinanzeigen: Sicherer online handeln
- [2] Kleinanzeigen: Impressum bei rechtlichen Angaben hinterlegen
- [3] Kleinanzeigen Pro-Infopoint: Rechte und Pflichten
- [4] Kleinanzeigen Hilfe-Center
- [5] Heise: Namensänderung zu „Kleinanzeigen“
- [6] Kleinanzeigen Fact Sheet H2/2025
- [7] DDG im Wortlaut (Gesetze im Internet)
- [8] Bundesregierung: Digitale-Dienste-Gesetz
- [9] LfD Niedersachsen: TTDSG wird TDDDG
- [10] DSK-Orientierungshilfe zu digitalen Diensten
- [11] IHK-Checkliste Website inkl. Widerrufsbutton
- [12] ECC Finland: ODR-Plattform wird eingestellt
- [13] Rat der EU: Schließung/Neustart ODR-Tool
- [19] eBay: AGB für deutsche eBay-Dienste
- [18] eBay Payments Terms (eMBG-Hinweis)
- [20] eBay Plus: Vorteile und Rückgabe
- [21] eRecht24: Widerrufsrecht bei eBay
- [22] OnlinehändlerNews: eBay verschiebt Widerrufsinfos
- [23] IHK Rostock: Pflichtangaben in E‑Mails
- [24] IHK-Merkblatt: Geschäftsbriefe und E‑Mails
- [25] Händlerbund: E‑Mail-Impressum
- [26] IHK Koblenz: Pflichtangaben auf E‑Mails
- [27] Praxishinweis: § 5 DDG statt § 5 TMG im Impressum