Strandlektüre für eTrader: DSGVO jetzt, Apps ohne Abmahnrisiko, Bewertungen richtig nutzen
Urlaub vor der Tür, Shop läuft trotzdem weiter. Hier ist das Update, das du 2026 wirklich brauchst – ohne Blabla, mit klaren To-dos und handfesten Quellen.
Betrifft mich die EU-Datenschutz-Grundverordnung?
Ja, jeden Shop. Die DSGVO gilt seit dem 25.05.2018 verbindlich in der EU. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Vorgaben sauber umsetzen, Punkt. Dazu gehören u.a. transparente Infos nach Art. 13 DSGVO inklusive Speicherdauer/Kriterien und Hinweis aufs Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.[1][2]
2026 schauen die Behörden besonders genau auf Transparenz und Information: Das ist das europaweit koordinierte Vollzugsthema der Aufsichtsbehörden (EDPB). Heißt: Datenschutzhinweise, Cookie-Infos, Layering, alles klar und verständlich – gerade mobil.[3][4]
Zu den Dauerbrennern gehört auch Datentransfer in die USA: Der EU‑US Data Privacy Framework (DPF) ist seit 10.07.2023 als Angemessenheitsbeschluss in Kraft und wurde am 03.09.2025 vom Gericht der EU bestätigt. Praktisch: Zertifizierte US‑Empfänger darfst du wieder ohne SCCs ansteuern. Bleib trotzdem wachsam, Anfechtungen sind möglich.[5][6]
Falls du weiter auf Standardvertragsklauseln setzt: Nutze die 2021er‑SCCs in der passenden Modul‑Kombi und mit Transfer Impact Assessment. Die alten Templates sind Geschichte.[7]
Und ja: Es wird durchgesetzt. 2025 gab es EU‑weit rund 1,2 Mrd. Euro an DSGVO‑Bußgeldern; Meldungen von Datenpannen stiegen auf Ø 443/Tag. Wer Prozesse nicht im Griff hat, riskiert Geld und Ruf.[8]
Was muss ich bei der Nutzung einer eShop-App beachten?
Mobile first ist nett – rechtssicher muss es sein. Für Apps gelten dieselben Fernabsatz‑Infos wie im Web. Bei wenig Platz musst du die Pflichtinfos in Kurzform anzeigen und den Rest gut erreichbar nachliefern (Layering).[9][10]
Der Bestellbutton braucht eine eindeutige Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“. Alles andere ist Abmahnfutter.[11]
Cookies/SDKs in Apps? In Deutschland greift § 25 TDDDG: Speichern/Zugriff nur mit vorheriger Einwilligung, außer es ist technisch unbedingt erforderlich. Das gilt für Apps genauso wie fürs Web.[12]
Du nutzt eine Middleware? Achte auf aktuelle Marktplatz‑Schnittstellen. Beispiel: Afterbuy hat 2025 die Amazon‑Anbindung auf SP‑API umgestellt. Nur so bleiben Listings, Preise und Bestände stabil synchron.[13]
Kann ich Bewertungen von Amazon und eBay in meinem eigenen Shop darstellen?
Kurz: Sei vorsichtig. Amazon untersagt die Wiedergabe von Kundenrezensionen außerhalb von Amazon, es sei denn, du nutzt die Produktwerbe‑API und hältst die Lizenzbedingungen strikt ein. Copy‑Paste aus Amazon ist keine Option.[14]
Auch bei eBay gilt: Inhalte Dritter sind geschützt. Ohne Rechte darfst du sie nicht einfach übernehmen. Prüfe stets, ob du eine Erlaubnis hast bzw. ob eine Plattform‑API das ausdrücklich erlaubt.[15]
Was stattdessen gut funktioniert: ein unabhängiges Bewertungssystem im eigenen Shop. Beispiel ShopVote mit EasyReviews‑Reminder, inklusive rechtssicherer Einholung und Anzeige. Das läuft 2026 stabil, integriert sich in gängige Shops und bietet API/Plugins.[16][17][18]
Wichtig seit 28.05.2022: Wenn du Bewertungen anzeigst, musst du offenlegen, ob und wie du deren Echtheit prüfst. Das ist eine Info‑Pflicht nach § 5b Abs. 3 UWG. Gerichte konkretisieren 2026: Der Hinweis muss klar und gut sichtbar sein; es geht um transparente Information, nicht um Pflicht zur Einzelprüfung jeder Bewertung.[19][20]
Aktuell auf dem Abmahnradar: Referenzpreise, Grundpreise, „klimaneutral“, Garantiehinweise, „Bio“
- Preisermäßigungen: Der niedrigste 30‑Tage‑Preis als Referenz muss klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben sein. Das hat der BGH 2025 bekräftigt. Prüfe deine Streichpreise, Banner, Prospekt‑Layouts und Produktseiten.[21][22]
- Grundpreise: Online müssen Grundpreise nach PAngV korrekt, gut erkennbar und in richtiger Mengeneinheit stehen – auch in Apps und Listenansichten.[23]
- Green Claims: Wer mit „klimaneutral“ oder ähnlichen Umweltaussagen wirbt, braucht direkt am Ort der Werbung eine klare Erläuterung. Ohne Substanz droht Ärger; Rechtsprechung seit 2024 ist streng.[24]
- Garantie‑Werbung: Infos zur Herstellergarantie sind nur dann Pflicht, wenn sie für die Kaufentscheidung zentral gemacht wird. Wenn du damit wirbst, dann vollständig und korrekt – sonst Abmahnung.[25]
- „Bio“ im Sortiment: Bei ökologischer/biologischer Kennzeichnung streng nach der EU‑Öko‑VO 2018/848 arbeiten. Falsche oder unvollständige Angaben sind ein sicherer Treffer für Abmahner.[26]
Tipp zum Dranbleiben: Die Abmahnradar‑Hinweise der IT‑Recht Kanzlei kommen mehrmals wöchentlich und sind für Shopteams Gold wert.[27]
Fazit
Mach es dir leicht: Datenschutzinfos sauber, Consent in App und Web wasserdicht, Bestellbutton eindeutig, Preise transparent, Bewertungen eigenständig einsammeln und Echtheits‑Hinweis setzen. Beim US‑Transfer DPF nutzen, sonst SCCs mit TIA. So bleibt der Shop auch während deines Urlaubs sauber auf Kurs.
Quellen
- [1] DSGVO im Amtsblatt (EU) 2016/679
- [2] EuGH zu Art. 12, 13 DSGVO (C‑579/21)
- [3] EDPB: Koordinierte Durchsetzung 2026 – Transparenz
- [4] EDPB Arbeitsprogramm 2026–2027
- [5] EU‑US Data Privacy Framework: Angemessenheitsbeschluss
- [6] EuG Pressemitteilung T‑553/23 „Latombe“ (03.09.2025)
- [7] Überblick neue EU‑SCCs 2021
- [8] DLA Piper GDPR Fines & Breach Survey 2026
- [9] Art. 246a § 3 EGBGB (begrenzte Darstellung)
- [10] Art. 246a § 4 EGBGB (Form/Medium)
- [11] § 312j BGB (Bestellbutton)
- [12] § 25 TDDDG (Einwilligung für Endgerätezugriffe)
- [13] Afterbuy: neue Amazon‑SP‑API‑Anbindung
- [14] Amazon PartnerNet: Nutzung von Kundenrezensionen nur per API/Lizenz
- [15] eBay: Geistiges Eigentum/Content‑Nutzung
- [16] ShopVote Funktionen
- [17] ShopVote Portal
- [18] IT‑Recht Kanzlei: EasyReviews/ShopVote
- [19] UWG‑Novelle 2022: Transparenz bei Bewertungen
- [20] LG Düsseldorf 2026 zu § 5b Abs. 3 UWG
- [21] BGH 09.10.2025: Referenzpreis klar angeben
- [22] PAngV § 11 (Preisermäßigungen)
- [23] PAngV (Grundpreis‑Pflichten)
- [24] Wettbewerbszentrale zu „klimaneutral“
- [25] EuGH C‑179/21 (Herstellergarantie‑Infos)
- [26] EU‑Öko‑VO 2018/848
- [27] IT‑Recht Kanzlei: News & Abmahnradar