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Wissensdatenbank

Zum 1.1.2022 ist die neue Europäische Warenkauf Richtlinie in Kraft getreten, die auch Anpassungen zum Verkauf von Waren mit Mängeln, also Gebrauchtwaren, aufbereiteten oder beschädigten ...

Das neue Kaufrecht betrifft in erster Linie Händler/Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen (B2C Geschäft). Betroffen sind daher insbesondere auch Onlinehändler. Das neue Kaufrecht gilt für ...

Afterbuy erleichtert Onlinehändlern den grenz­überschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatz­steuerreform für den Onlinehandel in Kraft getreten. ...

Seit einiger Zeit hört man das nächste Gespenst durch die Marketing-Schlösser wandern: “Customer Experience”. Doch hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen Spuk, sondern um ...

Der Brexit wirft bei Onlinehändlern Fragen auf: Welche steuerlichen Regelungen gelten für Marktplätze? Welche müssen für den eigenen Onlineshop beachtet werden? Darüber hinaus besteht das ...

Ab sofort wird für Sie die Rechnungserzeugung und -übermittlung an Amazon noch einfacher. Denn dieser Prozess ist nun automatisiert über den Afterbuy-Workflow-Manager innerhalb der Funktion ...

Daten sind das Öl des Informationszeitalters und Datenqualität ist ein zentraler Erfolgsfaktor im E-Commerce. Um die richtigen Daten zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitstellen ...

Bei Afterbuy wird Support ganz großgeschrieben. Denn eine Software ist nur so gut wie die Nutzer, die sie anwenden. Daher unterstützt Afterbuy Sie bei der ...

Beim Verkauf über Amazon-Shops kommunizieren Verkäufer direkt oder indirekt mit Käufern. Amazon hat jetzt neue Kommunikationsrichtlinien festgelegt, die ab dem 6. November 2020 gelten. Die ...

Sind Sie immer im Bilde, welche Ihrer Produkte den größten Umsatz erzielen und wie lukrativ die einzelnen Produkte für Sie sind? Die Afterbuy-Statistik dient Ihnen ...

Alles rund um Afterbuy
und die E-Commerce-Szene

Kaufrecht 2022 Leitfaden: Defekte Ware im Afterbuy Shop verkaufen

Zum 1.1.2022 ist die neue Europäische Warenkauf Richtlinie in Kraft getreten, die auch Anpassungen zum Verkauf von Waren mit Mängeln, also Gebrauchtwaren, aufbereiteten oder beschädigten Waren enthält. So reicht es nun nicht mehr die Mängel in der Produktbeschreibung zu erwähnen, sondern es muss eine negative Beschaffenheitsvereinbarung für den Verkauf stattfinden. Das bedeutet, Kunden müssen beim Kauf einer mangelhaften Neu- oder Gebrauchtware aktiv bestätigen, dass Sie über die Mängel informiert wurden, damit der Verkauf rechtskräftig ist. Dies gilt für Produkte, die von der objektiven Beschaffenheit abweichen, also nicht in die bekannten Kategorien von gebrauchter oder B-Ware einsortiert werden können (Quelle: Wortfilter). Negative Beschaffenheit einfach im Afterbuy Shop kennzeichnen Für die technische Umsetzung der neuen Vorschriften bietet Afterbuy eine einfache und direkte Lösung im Shop. Im Afterbuy Onlineshop können Sie so auch Mängelware sowie überarbeitete oder defekte Produkte mit wenigen Klicks und einer Bestätigung zur negativen Beschaffenheit einstellen. Legen Sie im Afterbuy Shop ein neues Variationsset für Ihren defekten/überarbeiteten Artikel an. Mithilfe der Varianten können Sie die abweichende Beschaffenheit als Auswahl ermöglichen. Am Beispiel eines defekten Autos zeigen wir in diesem Leitfaden den Vorgang Schritt für Schritt auf. 1. Das defekte Produkt In diesem Beispiel möchte ich ein defektes Auto für Bastler oder andere interessierte Käufer verkaufen. Es fällt nicht unter die Kategorie gebrauchte oder wieder aufbereitete Ware, daher muss es mit einem Hinweis auf die negative Beschaffenheit und einer Auswahl für diese verkauft werden. Das defekte Auto wird in verschiedenen Varianten verkauft: Das Auto ohne Motor Das Auto ohne Räder Das Auto ohne Motor und ohne Räder Für den Verkauf wird ein Variationsset „Defektes Auto“ mit den 3 verschiedenen Variationen angelegt. Der Kunde kann dann im Afterbuy Shop auswählen, welche Variante er kaufen möchte und die per Auswahl bestätigen. 2. Das Variationsset anlegen Öffnen Sie über die schwarze Menüleiste die Produktverwaltung > Produkte. Wählen Sie im Footer-Menü die Option „Neues Produkt anlegen“ aus. Wählen Sie die Produktart „Variationsset“. Legen Sie nun die notwendigen Produktdaten fest wie Artikelnummer, EXAN, Name, usw. und speichern Sie das Produkt mit einem Klick auf „Neu anlegen“ oder der Taste F8 ab. (Wenn Sie nicht wissen, wie Sie ein Produkt anlegen und welche Daten wichtig sind, finden Sie eine Anleitung hier in unserer Doku und in diesem Video-Tutorial) 3. Varianten anlegen Legen Sie nun für jede Variante, also 1. Auto ohne Motor, 2. Auto ohne Räder und 3. Auto ohne Räder und ohne Motor, je ein Produkt mit der Produktart „Standardprodukt“ mit den notwendigen Produktdaten an. Diese Varianten zeigen die verschiedenen negativen Beschaffenheiten Ihres defekten Produkts an, die der Kunde später auswählen kann. Achten Sie bei der Namensgebung darauf. 4. Varianten dem Variationsset zuweisen Um die verschiedenen Varianten dem Variationsset zuzuordnen, rufen Sie wieder die Produktübersicht über Produktverwaltung > Produkte auf. Bearbeiten Sie das Variationsset, das vorne grün gekennzeichnet ist. Direkt oben im Bildschirm wird Ihnen nun die Auswahl „Einstellungen für Sets“ angezeigt. Unter der angezeigten Tabelle finden Sie die Aktion „Weitere Produkte zu diesem Variationsset zuweisen“. Klicken Sie auf diese Aktion. Fügen Sie nun die jeweiligen Produkte dem Variationsset hinzu, indem Sie die gewünschten Produkte mit einem Haken markieren und im Dropdown-Menü die Aktion Zuweisen auswählen und ausführen oder jede Variante einzeln per Klick auf das Pluszeichen hinzufügen. Speichern Sie die Zuweisungen im Variationsset durch Klicken auf speichern. Kunden können nun im Shop das defekte Produkt auswählen und müssen für den Kauf eine Variante der negativen Beschaffenheit auswählen, um den Kauf abzuschließen.

Das neue Kaufrecht 2022 – Was sich für Verkäufer ändert

Das neue Kaufrecht betrifft in erster Linie Händler/Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen (B2C Geschäft). Betroffen sind daher insbesondere auch Onlinehändler. Das neue Kaufrecht gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. Was ist im Wesentlichen neu? 1. Neuer Mangelbegriff Bislang galt, dass eine Sache frei von Sachmängeln ist, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufwies oder sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine übliche Beschaffenheit aufweist. In der Neufassung des § 434 BGB heißt es nun, dass eine Sache nur dann mangelfrei ist, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven und den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen der neuen Vorschrift entspricht. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung der Mangelfreiheit dar, was zu mehr Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Verkäufern führen dürfte. 2. Digitale Produkte und Aktualisierungspflicht Neu ist auch die Aktualisierungspflicht für digitale Produkte.  Was sind digitale Produkte?  Definiert ist dies neu in §§ 327ff BGB.  Es geht um Verträge, bei denen digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen bereitgestellt werden. Dies können folgende Produkte sein: Computerprogramme, Apps, Videodateien usw., aber auch Smart-Watches, Saugroboter usw. Die Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB) soll die Funktionsfähigkeit während des vertragsmäßigen Vertrags sicherstellen, zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören aber auch Sicherheitsaktualisierungen. Die Dauer der Aktualisierungspflicht ist im Gesetz bewusst nicht bestimmt worden. Vielmehr kommt auf die Verbrauchererwartung für das jeweilige Produkt an. In den §327ff BGB werden weiter auch die Mangelhaftigkeit sowie die entsprechenden Gewährleistungsrechte neu geregelt. 3. Gebrauchte Waren und B-Waren Bisher konnte man für gebrauchte Waren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist festlegen.  Der Europäische Gerichtshof hatte diesbezüglich aber festgestellt, dass das deutsche Recht gegen das Unionsrecht verstößt. Daher hat der Gesetzgeber nun strengere Regelungen normiert. Zwar ist es grundsätzlich möglich beim Verkauf gebrauchter Ware oder auch B-Waren eine Verkürzung der Gewährleistung zu vereinbaren. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nur dann wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Wie dies aber umzusetzen ist, verrät der Gesetzgeber nicht. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von Checkboxen, in denen die Abweichungen beschrieben werden. Diese muss der Käufer aber aktiv anklicken, um sie zu akzeptieren. 4. Verlängerung der Beweislastumkehr Bisher galt, dass wenn sich ein Mangel binnen sechs Monate nach Kauf zeigte, dieser auch schon beim Erwerb vorlag, sodass dem Käufer Gewährleistungsrechte zu standen. Sofern sich der Verkäufer dagegen wehren wollte, musste er beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorlag. Diese Beweislastumkehr wurde nun zugunsten des Verbrauchers von sechs Monate auf ein Jahr verlängert. 5. Änderung der Verjährungsfrist Bis zum 31.12.2021 betrug die Verjährungsfrist im Kaufrecht für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre (§ 438 BGB). Dies gilt auch weiterhin. In § § 475e BGB gibt es nun aber eine sog. Ablaufhemmung. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Dies führt in der Praxis zu einer fast immer zu einer Verlängerung der Gewährleistung, da der Verkäufer nicht wirksam überprüfen kann, wann der Mangel entdeckt worden ist. Weiter gibt es eine Ablaufhemmung, wenn der Unternehmer während der Verjährungsfrist einem geltend gemachten Mangel durch Nacherfüllung abhilft. Hier gilt nun, dass die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels erst nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Verbraucher übergeben wurde. Jetzt für das Afterbuy Webinar „Neues Kaufrecht 2022“ anmelden Möchten Sie noch mehr über das neue Kaufrecht erfahren? Melden Sie sich jetzt zum kostenfreien Webinar „Neues Kaufrecht 2022“ an. Am Mittwoch, dem 12.01.2022 zeigt Dr. Stephan Schenk detailliert die wichtigsten Änderungen 2022 für den E-Commerce.

Neuen OSS-Funktionen für den grenzüberschreitenden Handel zur Erfüllung der neuen Bestimmungen

Afterbuy erleichtert Onlinehändlern den grenz­überschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatz­steuerreform für den Onlinehandel in Kraft getreten. Mit Afterbuy, der All-in-One-Lösung für den E-Commerce, lassen sich die neuen Anforderungen einfach umsetzen. Das System bietet Händlern hierfür nützliche Tools wie den Tax-Finder sowie verschiedene Filter, welche die Aufbe­reitung der Daten für die Steuer­meldung erleichtern. Entscheidend für den EU-Handel: OSS in Afterbuy einfach umsetzen Für jedes EU-Land galten beim Handel bisher unterschiedliche sogenannte Lie­ferschwellen. Waren diese überschritten, musste sich der Händler im Lieferland steuerlich registrieren und die Steuern auch dorthin abführen. Mit der EU-Mehr­wertsteuerreform soll das innergemeinschaftliche Handeln vereinfacht werden. Künftig soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unterneh­mens notwendig sein, einzelne Umsatzsteuer­meldungen in verschiedenen Län­dern sollen dadurch weitgehend entfallen. Das Verfahren „One-Stop-Shop“ (OSS) richtet sich an im Inland ansäs­sige sowie anderweitig berechtigte Unternehmer. Unter die EU-Son­der­regelung fal­lende Umsätze können nun in Deutschland ab sofort in einer Steuererklärung zentral an das Bundes­zentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Bernd Kortmann, Head of Product Management bei der ViA-Online GmbH, erklärt: „Mit Nutzung des OSS entfällt unter bestimmten Bedingungen der Regis­trierungszwang. Der Händler kann die Steuern beim BZSt anmelden, welches diese dann direkt in das betreffende Land abführt. Mit dem One-Stop-Shop werden die bisher gültigen länderspezifischen Lieferschwellen durch den EU-weiten Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Ist dieser überschritten, muss der Händler für jeden weiteren EU-Verkauf den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.“ Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy Damit Afterbuy-Nutzer bestmöglich auf die neuen Herausforderungen durch die Sonderregelung vorbereitet sind, wurde die Komplett­lösung zur Prozessautoma­tisierung im Online-Handel auf verschiedenen Ebenen angepasst. Bernd Kortmann sagt: „Afterbuy hat systemische Änderungen vorgenommen, um dem neuen One-Stop-Shop gerecht zu werden und Händlern die Nutzung komfortabler zu gestalten. Der grundlegend überarbeitete Tax-Finder beispielsweise übernimmt die Zuordnung der richtigen Steuersätze. Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung und die Afterbuy-Rechnungsliste wurden ebenfalls angepasst. Neue Filter-Möglich­keiten erleich­tern zudem die Aufbereitung der Daten für die Meldung an das BZSt oder an den Steuerberater.“ Die All-In-One-Lösung verfügt u.a. in der Verkaufsübersicht sowie den Exporten über einen Filter für grenzüberschrei­tende Verkäufe in der EU. So können reine Inlandsverkäufe und Verkäufe, die ausschließlich im Ausland getätigt wurden (Lagerort = Lieferland), von den grenzüberschreitenden Vorgängen separiert und aufgeführt werden. Zudem gibt es eine neue Funk­tion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuer­sätze für den One-Stop-Shop. Afterbuy-Nutzer können damit den Mehrwert­steuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. „Die Funktion ist insbesondere für die schnelle Zuordnung von reduzierten Steuersätzen wichtig und hilfreich. Denn pro Land und Warengruppe existieren sehr unterschiedliche Bedingungen und die Mehrwertsteuersätze müssen flexibel angepasst werden“, erklärt Bernd Kortmann.

Wettbewerbsvorteile durch großartiges Kundenerlebnis schaffen – So geht’s

Seit einiger Zeit hört man das nächste Gespenst durch die Marketing-Schlösser wandern: “Customer Experience”. Doch hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen Spuk, sondern um eine Denkweise, die den Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig verbessern kann. Mit dem Begriff “Customer Experience” ist ein Kundenerlebnis gemeint. Doch dank der Übersetzung ins Deutsche wird der Begriff nicht zwingend klarer. Was ist ein Erlebnis? Diese Frage bietet die Gelegenheit die Brille des Unternehmers oder Verkäufers für einen Moment abzulegen und aus der Sicht des Kunden, des Konsumenten zu denken: Denken Sie an einen besonderen Urlaub, eine kleine Geste, die Sie begeistert hat. Und genau darum geht es: Schaffen Sie ein Erlebnis, dann bleiben Sie in Erinnerung, dann redet man (im besten Falle positiv) über Ihr Unternehmen. Doch wie kreieren Sie ein solches Erlebnis, um Kunden zu gewinnen, zu begeistern und zu behalten? Kundenerlebnis verbessern – Schritt 1: Kunden identifizieren und verstehen An dieser Stelle kommt der “Customer” ins Spiel. Fragen Sie sich: Wer ist mein Kunde? Was ist er für ein Typ Mensch? Welche Interessen hat er oder sie? Machen Sie sich ein möglichst genaues Bild, befragen Sie Ihre Kunden und bilden Sie mehrere Fokusgruppen von Kunden, die Sie näher betrachten. Welches Alter haben sie im Durchschnitt? Sind die Kunden eher alt oder eher jung? Welche Sozialen Netzwerke werden am häufigsten genutzt? Was sind die Lieblingsmarken der Kunden? Das Konstrukt hinter dieser Überlegung nennt sich “Persona”. Mittels eines übersichtlichen Steckbriefs verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Kundengruppen und ihrer Bedürfnisse. Was begeistert Sie als Kunde? Nehmen Sie die Rolle Ihrer Kunden ein, um diese zu verstehen. Schritt 2: Touchpoints erkennen und optimieren Sobald Sie Ihre Kunden kennen, gilt es die Customer Journey hin zu ihrem Produkt zu erfassen. Womit wir auch wieder bei der Analogie zum Urlaub sind. Betrachten Sie den Weg hin zum Warenkorb mit Ihren Produkten und darüber hinaus nicht als einen geradlinigen Prozess, sondern als eine Reise, die Ihr Kunde unternimmt. Sie haben die Aufgabe ihm auf dieser Reise immer wieder die Richtung zu Ihren Produkten zu zeigen. Die Gelegenheiten Ihrem Kunden Botschaften zu senden und das Erlebnis zu gestalten nennen sich “Touchpoints”. Identifizieren Sie die Touchpoints ihrer Kunden. Dies können Kommunikationskanäle wie Instagram oder Facebook sein, aber auch Dinge wie Ihr Versand, die Verpackung der Produkte oder auch der Kundenservice. Betrachten Sie all diese Aspekte und fragen Sie sich: Welchen Touchpoint kann ich noch im Hinblick auf die Zufriedenheit meiner Kunden optimieren? Wo kann ich Akzente setzen, um eine positive „Customer Experience“ zu erzeugen? Ein Erlebnis könnte eine kleine Karte oder ein kleines Goodie sein, welches Sie dem zu versendenden Produkt beilegen. Es kann der Geruch der Produkte sein, den Sie durch ein Duftkissen beeinflussen, oder auch der schnelle Versand und ein freundlicher Kundensupport. Jeder Touchpoint muss einzeln betrachtet und optimiert werden. Erzeugen Sie ein homogenes, positives Erlebnis entlang der gesamten Customer Journey, damit die Begeisterung auch anhält.  Schritt 3: Customer Journey kontrollieren & optimieren für ein besseres Kundenerlebnis Haben Sie die Customer Journey einmal neu aufgesetzt und die Touchpoints optimiert, gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Touchpoints noch relevant sind oder sich gar die Customer Journey oder der Kunde selbst geändert haben. Durch diese fortwährende Optimierung behalten Sie die den Bezug zu Ihren Kunden, begeistern ihn vor, während und nach dem Kauf und haben einen Wettbewerbsvorteil jenseits von günstigen Preisen und tollen Marken, den Ihre Konkurrenz nicht so leicht kopieren kann. Eine Customer Journey gilt es stets im Blick zu halten, denn Kundenerlebnisse ändern sich und müssen angepasst werden, um nachhaltig erfolgreich zu bleiben. 

Nach dem Brexit: Doppelbesteuerung vermeiden mit Afterbuy 2 DATEV

Der Brexit wirft bei Onlinehändlern Fragen auf: Welche steuerlichen Regelungen gelten für Marktplätze? Welche müssen für den eigenen Onlineshop beachtet werden? Darüber hinaus besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung. Die Anforderungen an die Finanzbuchhaltung werden komplexer. Doch mit Afterbuy 2 DATEV handhaben Sie diese schnell, einfach und korrekt. Für Onlinehändler sind nicht nur EU-Staaten wichtige Absatzmärkte, denn Großbritannien ist beispielsweise einer der Spitzenreiter im Onlinehandel. So kauften 2020 neun von zehn britischen Verbrauchern über Online-Marktplätze ein. Doch mit dem zum 1. Januar 2021 erfolgten Brexit habe sich für hiesige E-Commerce-Händler die Verkaufsbedingungen enorm geändert. Für Zoll und Steuern gelten neue Regelungen, die in der Warenlieferung und Finanzbuchhaltung beachtet werden müssen. Nicht zuletzt spielt dabei das Thema Doppelbesteuerung eine entscheidende Rolle. Drittlandregelung: Zollformalitäten für Großbritannien Das vereinigte Königreich inklusive Nordirland ist seit Beginn dieses Jahres kein EU-Land mehr, sondern wird steuerlich und zollrechtlich als Drittland behandelt. Für den gesamten Handel zwischen Deutschland und Großbritannien werden damit Zollkontrollen fällig. Also sowohl für den Export von Waren nach Großbritannien, den Import nach Deutschland und den Warenhandel, der von der Bundesrepublik aus über Großbritannien in weitere Länder erfolgt. Und doch gibt es wieder eine Ausnahme, die Händler hier vorfinden: Nordirland wird weiterhin so behandelt, als wenn es zum EU-Zollgebiet gehören würde. Was bedeuten die neuen Zollregelungen für Sie als Händler? In erster Linie müssen Sie Ihr Unternehmen nun bei den Zollbehörden für den Handel mit Großbritannien registrieren. Sie beantragen eine neue EORI-Nummer. Sie dient der Unternehmensidentifikation und einer automatischen Zollabfertigung. Allerdings: Vorhandene Registrierungen und Umsatzsteuer-IDs behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Für Großbritannien fallen jetzt, wie bei allen Drittländern, Zollanmeldungen an. Sie müssen daher die dafür notwendigen Importerklärungen ausfüllen. Die EU-Gesetzgebung bietet Ihnen dafür aber noch eine Schonfrist bis zum 01. Januar 2022. Erst dann müssen Sie die Einfuhranmeldung für Standardwaren vollständig vorlegen. Für kontrollierte Waren gilt das jedoch nicht. Für diese wird die vollständige Zollanmeldung sofort fällig. Nur Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Großbritannien haben, erhalten grundsätzliche Erleichterungen bei der Einfuhrabfertigung. Steuerrechtliche Regelungen für den eigenen Shop und Marktplätze verschieden Neben Zollformalitäten fallen auch andere steuerliche Regelungen an. Waren, die Sie nach Großbritannien verkaufen, sind voll zu versteuern – die Vergünstigung bei geringfügigen Waren unter 15 GBP gilt nicht mehr. Wie die Steuern entrichtet werden müssen, hängt dabei einerseits vom Warenwert ab. Andererseits nimmt der Verkaufskanal Einfluss auf die Steuerabgabe. Produkte bis 135 GBP werden am Point of Sale mit dem Umsatzsteuersatz besteuert. Waren mit einem Wert über dieser Grenze unterliegen dem Einfuhrumsatzsteuersatz und Zollabgaben, die direkt bei der Einfuhr beim Zoll fällig werden. Wird die Umsatzsteuer am Point of Sale entrichtet, entscheidet weiterhin der Verkaufskanal, ob sie direkt abgeführt wird oder Sie die Umsatzsteuer selbst melden und abführen müssen. Verkaufen Sie auf einem Marktplatz wie Amazon, führt dieser die Umsatzsteuer direkt ab. Betreiben Sie einen eigenen Onlineshop, müssen Sie dagegen selbst tätig werden. Beim Abführen über Marktplatzbetreiber entsteht für Sie jedoch das Risiko der Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerung: Wie kommt es dazu? Das Risiko der Doppelbesteuerung entsteht durch folgende Konstellation: Sie als Händler müssen im Vereinigten Königreich (UK) grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, sobald Sie dorthin verkaufen. Die Grundlage für die Steuererklärung sind die in Afterbuy 2 DATEV erstellten Rechnungen. Parallel zu diesen Rechnungen werden die Steuern aber teilweise bei Verkäufen über die Marktplätze Amazon und eBay einbehalten – in Abhängigkeit von der oben genannten Warenwertgrenze. Ihre Endkunden bezahlen an Amazon und eBay. Sie erhalten diese Zahlungen dann abzüglich der jeweiligen Gebühren und Steuern, die in Großbritannien fällig werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Großbritannien machen, müssen Sie diese bereits abgeführten Steuern von der offenen Steuerlast abziehen. Andernfalls zahlen Sie für die Marktplatzverkäufe sonst doppelt Steuern. Afterbuy 2 DATEV hilft, Doppelbesteuerung zu vermeiden Dem Risiko der Doppelbesteuerung trägt die FIBU-Schnittstelle Afterbuy 2 DATEV von JERA Rechnung. Die FIBU-Schnittstelle verbucht die durch die Marktplätze abgeführte Steuer auf ein Extra-Konto. Der bereits gezahlte Steuerbetrag kann somit ganz einfach beziffert werden. Zudem wird die in UK abgeführte Steuer bei der Übergabe der Buchungsstapel an den Tax-Service – z.B. DutyPay oder AMAVAT – in dafür vorgesehene Datenspalten des Reports geschrieben. So können die bereits gezahlten Steuern bei der Steueranmeldung im Vereinigten Königreich korrekt berücksichtigt werden und Sie vermeiden die Doppelbesteuerung. Nötige Anpassungen in Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV In der FiBu sind über die Beachtung der Doppelbesteuerung hinaus weitere Anpassungen notwendig. Die Erlöse durch den Verkauf nach Großbritannien buchen Sie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer. Entsprechend müssen die Rechnungen mit null Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Nutzen Sie Afterbuy, passen Sie dafür die Länderdaten in der Steuerverwaltung an: Großbritannien wird in Afterbuy 2 DATEV dann als Drittland behandelt. Die Belege werden so automatisch mit null Prozent Umsatzsteuer erstellt. Hinzu kommt die notwendige Anlage eines separaten Erlöskontos für Großbritannien in Afterbuy 2 DATEV. Darüber melden Sie Ihrem Steuerberater wie gewohnt alle Erlöse in sauberen Buchungsstapeln, für die die Umsatzsteuern in Großbritannien abgeführt werden müssen – egal ob Marktplatz oder eigener Onlineshop. Trotz Brexit einfache FiBu Auch wenn der Brexit den Verkauf in Großbritannien komplizierter macht, bedeutet das nicht, dass der britische Markt unattraktiv ist. Im Gegenteil: Mit den richtigen Tools wie Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV können Sie die FiBu weiterhin einfach und korrekt abwickeln. Und die Chancen des britischen Marktes nutzen. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater. Gemeinsam können Sie Aufwand und Ertrag des Handels in Großbritannien begutachten und herausfinden, was für Sie sinnvoll ist. Nicht zuletzt ist es ratsam, auf dem Laufenden zu bleiben. Viele Fälle sind nicht abschließend geklärt, sodass neue Handelsregeln durchaus zu Ihrem Vorteil ausfallen können. Dieser Blog-Beitrag dient der Information zum Thema Doppelbesteuerung durch den Brexit, stellt aber keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Bitte lassen Sie sich zu Ihren individuellen Anforderungen von Ihrem Steuerberater beraten.

Alles im (Work)Flow: Rechnungsautomatisierung für die Amazon Invoice Defect Rate

Ab sofort wird für Sie die Rechnungserzeugung und -übermittlung an Amazon noch einfacher. Denn dieser Prozess ist nun automatisiert über den Afterbuy-Workflow-Manager innerhalb der Funktion „WorkflowCreateAndTransferInvoice“ möglich. Damit profitieren Sie als Onlinehändler von reduziertem Kosten- und Zeitaufwand und somit gesteigerter Effizienz dieser Abläufe.  Diese Neuerung ist auf die Bestimmungen der „Invoice Defect Rate“ bei Amazon, die ab dem 5. April 2021 in Kraft tritt, ausgerichtet. Die Rechnungsautomatisierung hilft Ihnen bei der Erfüllung der Vorgaben der IDR. Weitere Workflow-Automatisierungen befinden sich in Planung. Was kann der Workflow zur “Amazon Invoice Defect Rate”? Workflows übernehmen koordinative und kommunikative Aufgaben und entlasten demnach Sie und Ihre Mitarbeiter. Außerdem können Sie mit gut umgesetzten Workflows schnell auf Veränderungen reagieren. Afterbuy setzt nun für Sie die Automatisierung von Workflows um und bietet dazu im ersten Schritt diese Funktion für die Rechnungserzeugung und -übermittlung an Amazon an. Denn ab dem 5. April 2021 gilt die neue „Rate an Rechnungsmängeln“ – die Invoice Defect Rate. Dies bedeutet für Onlinehändler, dass sie Amazon Business-Kunden innerhalb eines Werktages nach Bestätigung des Auftragsversands eine gültige Rechnung für jede Best­ell­ung zugänglich machen müssen. Wird dies nicht eingehalten, erfolgt eine Bewertung der IDR, die bei über 5% zu einer Deaktivierung des Amazon-Kontos führen kann. Und dies ist mehr als „nur“ eine Zahl: Die Rate an Rechnungsmängeln ist der Spiegel der Kunden­zufriedenheit Ihrer Amazon Business-Kunden. Für Sie als Onlinehändler ist es also eine Notwen­digkeit, die Regeln zur Invoice Defect Rate entsprechend umzusetzen – auch, um einer Konto­sperrung vorzubeugen. Damit Sie den Kunden zuverlässig und binnen 24 Stunden die Rechnungen zur Verfügung stellen können, können Sie diese mit Afterbuy automatisch hochladen. Manuelle Ausführung des Workflows beim Rechnungsdruck Bisher unterstützt Afterbuy Sie bereits mit unterschiedlichen Filtern & Steps dabei, die Workflows zum Amazon Rechnungsupload & Rechnungsmail-Versand einzustellen. Über den Workflow-Manager stehen Ihnen dafür spezielle Vorlagen zur Verfügung. Automatische Workflows sind dabei nur bei bestimmten Prozessen möglich wie dem Versand von Zahlungserinnerungen, Mahnungs-E-Mails, dem Setzen von Markierungen und vielem mehr. Diese einzelnen Steps können Sie einfach und zeitsparend mit dem Workflow-Manager automatisieren. Bisher war es dabei nicht möglich Aktionen zu automatisieren, die eine Bildschirmausgabe benötigen, wie es beispielsweise bei der Rechnungs-Erstellung erforderlich ist. Afterbuy Workflows für Amazon Rechnungs-Prozesse Mithilfe des Workflow-Managers können Sie auch nach „Noch nicht hochgeladene Amazon IDU Rechnungen“ und „Ausstehende Amazon VCS-Lite Rechnungen“ filtern und anschließend die Aktion „Rechnung drucken“ anstoßen. Wenn zusätzlich der Haken bei „Kein Amazon Rechnungs-Upload“ nicht -> unterstrichen gesetzt ist, werden die Rechnung dabei auch direkt zu Amazon übertragen und hochgeladen.  Da die Funktion aber eine Bildschirmausgabe der Rechnung erfordert, war die Einstellung eines automatischen Workflows nicht möglich und der Workflow musste bisher manuell ausgeführt werden. Automatische Rechnungserzeugung & -übermittlung eröffnet neue Freiheitsgrade Damit Sie für die neuen Amazon-Anforderungen bestens gerüstet sind, hat Afterbuy jüngst die automatische Rechnungserzeugung & -übermittlung an Amazon in der Funktion „WorkflowCreateAndTransferInvoice“ über den Workflow-Manager umgesetzt. Die Aktion erscheint automatisch im Workflow-Manager. Mit der neuen Aktion „Rechnung generieren und übermitteln“ können Sie jetzt einen automatischen Workflow für Amazon-Vorgänge einstellen. Wie funktioniert die Rechnungsautomatisierung in Afterbuy? In der Praxis gehen Sie dazu wie folgt vor: Rufen Sie über Tools den Workflow Manager auf Legen Sie über Neuen Datensatz anlegen (F8) einen neuen Workflow an. Pflichtangaben sind hierbei ein Name und eine Beschreibung. Stellen Sie bei den Workflow Filter Steps beim Standardfilter* Ausstehende Amazon VCS-Lite Rechnungen bzw. Noch nicht hochgeladene Amazon IDU Rechnungen und über einen zusätzlichen Filter (rechts: + Filter) einen weiteren Filter für Amazon B2B Bestellungen ein. Stellen Sie über den Filter* die gewünschte Filterung mit dem entsprechenden Operator und Wert ein. Wählen Sie als Aktion* Rechnung generieren und übermitteln aus. Wählen Sie diese Aktion aus, um die Rechnungs-Generierung und Übermittlung zu Amazon zu aktivieren. Falls Sie auch einen Rechnungs-Versand per E-Mail wünschen, können Sie dies ebenfalls einstellen. Die Anzeige Automatische Ausführung erscheint, bei der Sie den Haken für Automatisch ausführen setzen und das von Ihnen gewünschte Startdatum und Intervall einstellen können. Sollte diese Anzeige nicht direkt erscheinen, speichern Sie den Datensatz bitte ab und öffnen Sie diesen erneut. Bitte beachten Sie dabei: Die Rechnungen werden ausschließlich generiert und übermittelt.Wenn Sie diese ausdrucken möchten, müssen Sie dies bitte in einem separaten Prozess tun.Zurzeit wird nur die Übermittlung von Rechnungen für Amazon unterstützt. Beispiel: Kurzum: Über den Afterbuy-Workflow-Manager können Sie die Amazon-Anforderungen mit sehr geringem Aufwand realisieren. Weitere automatisierte Workflows befinden sich bereits in der Entwicklung. Dadurch profitieren Sie von enormen Einsparpotenzialen und können sich gezielt Ihrem eigentlichen Kerngeschäft widmen.

Produktinformationsmanagement – Das sollten Sie als Händler zum Thema PIM wissen

Daten sind das Öl des Informationszeitalters und Datenqualität ist ein zentraler Erfolgsfaktor im E-Commerce. Um die richtigen Daten zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitstellen zu können, bedarf es eines leistungsstarken Produktinformationsmanagements (kurz: PIM). Warum das so ist und welche Rolle Afterbuy dabei spielt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Was muss ein Produktinformationsmanagement leisten Unter Produktinformationsmanagement (abgekürzt PIM oder engl. Product Information Management) wird ein ganzheitliches System für die Bereitstellung von Produktinformationen für den Einsatz in verschiedenen Vertriebskanälen verstanden. Vertriebskanäle können unterschiedliche E-Commerce-Marktplätze wie Amazon und eBay oder auch Ihr eigener Online-Shop sein. Häufig steht das Stichwort PIM im Zusammenhang mit der Warenwirtschaft oder der Artikeldatenbank. So unterstützt Sie eine PIM-Software Onlinehändler beim Erstellen, Verwalten und Einstellen Ihrer Angebote, für einen professionellen und erfolgreichen Auftritt. Ein PIM ist schon für kleine Händler vorteilhaft  Die zentrale Verwaltung von Produktdaten in einem PIM ist schon für kleine Händler eine große Hilfe. Für ambitionierte E-Commerce-Händler ist das Produktinformationsmanagement eine absolute Notwendigkeit. Die zentrale Speicherung Ihrer Produktdaten hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie diese für die weitere Verarbeitung ohne Aufwand direkt auslesen können, um sie anschließend in reiner oder aufbereiteter Form auf Marktplätzen oder im eigenen Online-Shop auszuspielen. Welche Daten muss ein PIM vorhalten? Damit der Aufwand beim Datenexport in die Vertriebskanäle möglichst klein ist, haben wir Ihnen eine Liste erstellt, welche Daten unbedingt in Ihrem PIM zur Verfügung stehen sollten: Wichtig sind: Kernproduktdaten (wie z.B. der Produktname, Titel, die Produkt-Beschreibung usw.) Produktattribute (z.B. SKU, Kosten, Preisgestaltung, etc.) Produktspezifikationen (also die Abmessungen, Farben, Garantie und Verpackungsinformationen usw.) Produktbilder Omni-Channel-Produktinformationen Geschäftsregeln Lieferanteninformationen Mehrsprachige Inhalte Erweiterte Kanalinformationen (z.B. Google-Kategorie) Spezifische Informationen (z.B. Produktkataloge) Was leistet das Afterbuy PIM? Mit der zentralen Produktverwaltung von Afterbuy verfügen Sie über ein umfangreiches Product Information Management System. Hier können Sie beliebig viele Artikel anlegen und die Inhalte für die jeweiligen Vertriebswege bereitstellen und editieren. Alle essentiellen Felder wie der Titel, die Kurzbeschreibung, die Beschreibung, der Händlerpreis, der Verkaufs-Preis können standardmäßig über Afterbuy gepflegt werden für eine optimale Produktdarstellung. Über zusätzliche Produktmerkmale können Sie individuelle Informationen in Afterbuy ergänzen und persönlich auf Ihr Sortiment anpassen. Das PIM versetzt den Onlinehändler in die Lage, den produktbezogenen Content gezielt für jede Verkaufsplattform aufzubereiten: Amazon hat eine andere Optik als Ebay und Ihr eigener Onlineshop wiederum sieht wieder anders aus. Aber auch für identische Plattformen mit unterschiedlichen nationalen Märkten lassen sich die Daten entsprechend zuliefern und anpassen. Mit einer PIM können Sie professionell und sehr effizient auf verschiedenen Vertriebswegen erfolgreich handeln. So sichern Sie die Qualität ihrer Daten Bei aller Begeisterung für eine derartige technische Lösung, die Ihnen viel Arbeit abnimmt, muss Ihnen immer klar sein, dass der Erfolg dennoch in hohem Maße von der Datenqualität abhängt. Deshalb muss beim Import der Rohdaten von Herstellern und Großhändlern IMMER ein kritisches menschliches Auge auf die Daten geworfen werden. Nur so können Sie qualitativ hochwertige Produktdaten mit der bestmöglichen Performance sicherstellen. Dabei sollten Sie sich z.B. die folgenden Fragen stellen: Sind die Daten korrekt und vollständig? Schickt der Lieferant evtl. Farben in englischer Sprache und sollten diese übersetzt werden? Ist das externe Bildmaterial ausreichend und liegen Nutzungsrechte für die Bilder vor? Mit welchen Informationen kann das Datenmaterial sinnvoll angereichert werden? Sind „verbotene“ Wörter im Feed, bei denen Google oder Paypal glauben könnten, beim Angebot ginge es um Waffen oder lebende Tiere? Sind dem Lieferanten Bezeichnungen in den Feed gerutscht, die Abmahnungen nach sich ziehen könnten? Ausblick: Die Zukunft gehört dem Product Experience Management Weil die PIM-Systeme auf der einen Seite immer leistungsfähiger werden und die Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay und Otto sich immer stärker an den Kundenwünschen und Gewohnheiten ausrichten, wird inzwischen auch von PMX gesprochen. PMX steht dabei für das Product Experience Management, welches die Daten perfekt auf den Vertriebskanal und die Kauferfahrung des Kunden abstimmt. Um solche Szenarien abzubilden, müssen die Daten zuvor jedoch in einen Kontext gesetzt werden. Der jeweilige Artikeldatensatz wird also um konkrete Anwendungsfälle ergänzt. E-Commerce-Händler sollten sich daher bereits im Vorfeld Gedanken über die Kunden und ihre Bedürfnisse machen: Definieren Sie einzelne Use Cases und überlegen Sie, worin sich Produkte und Verkaufskanäle voneinander unterscheiden, um den besten Absatzmarkt mit der besten Produkterfahrung zu bedienen. Angesichts der beschriebenen Szenarien und Entwicklungen ist daher ein PIM, wie es Afterbuy bietet, eine notwendige Bedingung für Ihren Erfolg im E-Commerce. Wenn Sie es noch nicht getan an, fangen Sie am besten direkt an und werfen Sie einen Blick auf Afterbuy und unser Produkt Informationsmanagement. Sie werden merken, wie viel einfacher und effektiver Sie Ihre Produkte und auch Verkäufe damit organisieren können.

Für den Wissensaustausch ideal vernetzt: Im Afterbuy-Forum

Bei Afterbuy wird Support ganz großgeschrieben. Denn eine Software ist nur so gut wie die Nutzer, die sie anwenden. Daher unterstützt Afterbuy Sie bei der Anwendung und Weiterbildung. So können Sie das Potenzial unserer Lösung vollständig ausschöpfen. In unserem Forum erhalten Sie Support durch unsere Experten und gleichzeitig die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Anwendern. Mit dem Know-how-Transfer in der Community setzen wir auf User-Experience und Schwarmwissen. Davon lebt heute eine moderne Software. Das Afterbuy-Forum ist eine Informations- und Austauschplattform für Experten und Kunden. Sie dient dem Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch rund um Afterbuy. Innerhalb der Community können Sie Ihre Erfahrungen mit Funktionen, Optimierungsmöglichkeiten und vieles mehr mit anderen Anwendern teilen. Bei Fragen oder Problemen stehen Ihnen unsere Experten 24/7 zur Verfügung. Expertenwissen gebündelt: Kunden-Feedback im Forum trägt zur Produktverbesserung bei Für unsere Afterbuy-Mitarbeiter ist Ihre Beteiligung in der Community sehr nützlich, da somit ungefiltert Erfahrungen aus der Praxis in die Produktentwicklung einfließen. Davon profitieren Sie als Anwender. Speziell dafür haben wir den Bereich „Verbesserungsvorschläge“ für Sie eingerichtet. Hier können Sie Ihre Ideen für verschiedenen Features oder allgemeine Verbesserungen teilen. Unser Produkt-Team prüft alle Vorschläge für die beste Optimierung unsere Software. Für Ihre Arbeit mit Afterbuy fehlt Ihnen beispielsweise eine wichtige Funktion in der Tool-Bar oder Sie haben eine Idee, die Prozesse zu vereinfachen? Dann teilen Sie dies im Afterbuy-Forum. Häufig zeigt sich erst im täglichen praktischen Umgang, an welchen Stellen beispielsweise ein bestimmter Filter oder eine Verknüpfung die Arbeit erleichtert. Das Kunden-Feedback hat sich bereits in der Praxis bewährt: Auf Grund der Vorschläge konnte Afterbuy zum Beispiel eine TAG-Funktion integrieren, mit der Sie als Händler Ihre Produkte und Verkäufe individuell markieren und filtern können. Der TAG-Manager ist ein nützliches Tool, um eigene, farbliche Tags zu erstellen. Diese Tags können Sie dann Ihren Produkten aus der Produktverwaltung sowie den Verkäufen aus der Verkaufsübersicht zuweisen. Es können bis zu fünf Tags pro „Artikel“ beziehungsweise „Verkauf“ hinterlegt werden. Gegenseitiger Support – rund um die Uhr Durch den aktiven Wissenstransfer im Forum werden unter anderem 1-zu-1-Kommunikationen minimiert, da das Know-how dauerhaft bereitsteht. Nutzer können sich gegenseitig mit Fragen, Antworten und Anregungen unterstützen. Die Inhalte bleiben immer verfügbar und können immer zur Hilfe genutzt werden. So finden Sie als Anwender im Forum beispielsweise auch Tipps und Tricks rund um technische Themen wie HTML & Co. sowie Erfahrungen und Wissen rund um Recht und Gesetze. Außerdem versorgt das Afterbuy-Team Sie stetig mit neusten Informationen zu aktuellen Features und Neuerungen. Sie möchten aktiv neue Funktionen mitgestalten? Dann können Sie hier einer der Ersten sein, der z.B. den neuen Fulfillment-Dienst nutzt und an der Gestaltung mitwirkt, denn im Forum werden alle Beta-Projekte angekündigt und betreut. Seien Sie immer Up-to-date und diskutieren Sie mit – und das rund um die Uhr, denn die Afterbuy-Spezialisten sind 24/7 im Forum für Sie da. Wo finden Sie das Afterbuy Forum? Das Forum können Sie direkt von überall in Afterbuy erreichen. Ob Sie gerade im Management Center, auf dem Blog oder der Afterbuy Website sind, Sie können direkt ins Forum wechseln. Gehen Sie dafür im Management Center in der schwarzen Menü-Leiste unter Hilfe und klicken Sie auf „Forum“. Sie werden direkt ins Forum weitergeleitet, wo Sie sich einen Account anlegen oder einloggen können. Auch auf der Website finden Sie das Forum direkt unter dem Punkt „Kundenservice“ sowie im Blog unter „Forum“. Greifen Sie von überall auf das Forum zu und teilen Sie Ihre Gedanken und Ideen. Sie kennen Afterbuy noch nicht? Afterbuy bietet Ihnen eine modulare und offene All-In-One-Lösung zur Prozessautomatisierung von Online-Verkäufen. Als Cloud-Lösung ermöglicht Afterbuy die automatisierte Produktlistung, Warenbestandsführung und vollständige Abwicklung der Verkäufe mit Zahlungsabgleich, Rechnungsdruck, Buchhaltungs- und Versandschnittstellen (z.B. zu DHL, Hermes oder DPD) sowie Kundenkommunikation und Cross-Selling. Die Lösung bietet dabei eine effiziente und zentral gesteuerte Verkaufsabwicklung für einen umfassenden nationalen und internationalen Multi-Channel-Handel mit direkter Anbindung an alle marktführenden Online-Marktplätze wie z.B. eBay, Amazon, real,- und Facebook. Zusätzlich bestehen Schnittstellen zu mobilen Apps sowie zum eigenen Onlineshop. Treten Sie noch heute der Afterbuy-Community bei, gestalten Sie wichtige Funktionen mit und profitieren Sie gleichzeitig von weitreichendem Experten-Wissen.

Amazons neue Kommunikationsrichtlinien in Afterbuy

Beim Verkauf über Amazon-Shops kommunizieren Verkäufer direkt oder indirekt mit Käufern. Amazon hat jetzt neue Kommunikationsrichtlinien festgelegt, die ab dem 6. November 2020 gelten. Die Richtlinien umfassen Anweisungen für zulässige Nachrichtentypen und Inhalte sowie stilistische Merkmale für eine klarere Kommunikation mit Käufern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Afterbuy mit Ihren Kunden korrekt über Amazon-Shops kommunizieren und welche Punkte Sie unbedingt einhalten müssen, um Sanktionen zu vermeiden. Verschiedene Möglichkeiten mit dem Käufer zu kommunizieren Die Kommunikationsrichtlinien von Amazon unterscheiden zwischen direkter und indirekter Kommunikation. So müssen Sie bei Problemen mit der Bestellung direkt den Käufer kontaktieren und informieren. Dies erlaubt Amazon nur über bestimmte Funktionen und Codes. Indirekte Nachrichten werden durch Amazon im Käufer-Konto angezeigt und betreffen Informationen wie den Versandstatus. Werden die Kommunikationsrichtlinien nicht eingehalten, kann Amazon zulässige Nachrichten auf Amazon-Vorlagen beschränken oder vorübergehend die Verkaufs­berechtigung im Amazon-Shop entziehen. Direkt mit dem Käufer kommunizieren Nachrichten bei Problemen mit der Bestellung und zu Rücksendungen Gemäß den neuen Richtlinien sind Sie dazu verpflichtet, den Käufer zu kontaktieren, falls das bestellte Produkt nicht verfügbar ist. In diesem Fall müssen Sie zunächst den vollständigen Bestellbetrag anpassen. Das können Sie entweder mit der Funktion Bestellungen verwalten in Amazon Seller Central oder direkt in der Verkaufsübersicht in Afterbuy. Damit die Kommunikation richtig von Amazon eingeordnet wird, müssen Sie einen der beiden Codes NoInventory also „Kein Lagerbestand“ oder CouldNotShip also „Versand nicht möglich“ verwenden. Des Weiteren muss die Nachricht eine Bestätigung enthalten, dass der Bestellbetrag korrigiert wurde, sowie den Grund für die Nichtverfügbarkeit der Produkte. Außerdem müssen Sie den Käufer über die Verzögerung informieren, wenn Sie die Bestellung versenden, die Lieferung aber erst nach der angegebenen Lieferfrist erfolgen kann. Erstattungen durchführen und dem Käufer mitteilen Auch Erstattungen für den Bestellbetrag müssen Sie abzüglich etwaiger Gebühren entweder über die Funktion Bestellungen verwalten in Seller Central oder mithilfe von Afterbuy vornehmen. Um die Erstattung über das Seller Central abzuwickeln, befolgen Sie die entsprechenden Anweisungen und wählen Sie die Option „Informationen zum Rücksendeantrag“. Beachten Sie, dass Sie nur dann mit dem Käufer über die Rücksendung kommunizieren dürfen, wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen, um diese abzuschließen oder wenn Sie eine teilweise Erstattung anbieten. In Afterbuy können Sie Ihre Erstattungen wie gewohnt über die Gutschriftenfunktion GS-AZ anfertigen und den notwendigen Code (NoInventory oder CouldNotShip) für die Benachrichtigung auswählen. Arbeiten Sie dafür immer über Gutschrift Amazon (GS-AZ), da dies die gültige Gutschrift für Amazon darstellt und nur diese auch an Amazon übertragen werden kann. Die Gutschrift der Amazon-Verkäufe über GS-AZ finden Sie in Afterbuy unter Verkaufshandling > Verkaufsübersicht. Wählen Sie hier den entsprechenden Verkauf aus und klicken Sie auf das GS-AZ Symbol direkt links im jeweiligen Verkauf. Alternativ können Sie diese im Management Center einsehen: Verkäufe > Verkäufe anzeigen und bearbeiten > Übersicht aller Verkäufe. Eine detaillierte Erklärung, wie Sie Amazon Gutschriften in Afterbuy anfertigen können, finden Sie in unserer Dokumentation. Sonstige Inhalte rund um den Verkauf besprechen Käufer-Verkäufer-Postfach Nachrichten an Kunden sind laut Amazon nur zulässig, wenn diese ein Produkt von Ihnen kaufen wollen oder gekauft haben. Ist dies gegeben, können Sie proaktiv Nachrichten an die Kunden versenden. Die Themenwahl für die direkte Kommunikation ist allerdings beschränkt: Problem mit der Bestellung Bedürfnis nach zusätzlichen Informationen zur Erfüllung einer Bestellung Frage zu Rücksendungen Versand einer Rechnung Bitte um eine Rezension/Bewertung pro Bestellung Vereinbarung eines Liefertermins für schwere oder sperrige Produkte Vereinbarung eines Verkaufsservice-Termins Bestätigung der Anpassung eines Custom-Produkts Proaktive Nachrichten dieser Art müssen innerhalb von 30 Tagen nach Bestellungsabschluss gesendet werden. Außerdem müssen alle zulässigen Nachrichten die 17-stellige Bestellnummer enthalten und in der bevorzugten Sprache des Käufers zugestellt werden. Sie können die Nachrichten auch direkt per Mail versenden. Mailvorlagen zur Kommunikation nutzen und automatisiert versenden Afterbuy stellt Ihnen hierzu Mailvorlagen bereit, mit denen Sie direkt auf verschiedene Themen reagieren können. Zudem können Sie eigene Mailvorlagen erstellen und individuell an verschiedene Produkte, häufige Fragen oder Ihren Kundenservice anpassen. Mithilfe der allgemeingültigen Vorlagen können Sie automatisch und zeitsparend Ihre Rechnungen, Lieferscheine, Mahnungen, Angebote und Gutschriften erstellen, per Mail versenden und bei Bedarf drucken. Weitere Informationen zu unseren Mailvorlagen finden Sie in der Afterbuy Dokumentation. Unter Einstellungen > Grundeinstellungen > Vorlagen finden Sie die relevanten Vorlagen von Afterbuy und können auch Ihre eigenen Vorlagen erstellen. Je nach Produkt können Sie nach dem Verkauf auch eine Erstkontaktmail erstellen und aktivieren, die der Kunde direkt nach dem Kauf des Produkts erhält. Diese können Sie unter Konfiguration > Einstellungen aktivieren. Überlegen Sie genau für welche Produkte eine Erstkontaktmail sinnvoll sein kann. Manche Kunden fühlen sich von übermäßiger und aus Ihrer Sicht unwichtiger Kommunikation gestört und werden nicht wieder bei Ihnen kaufen. Welche Nachrichten darf ich versenden? Amazon ist sehr streng bei der zulässigen Kundenkommunikation. Nicht zulässige Nachrichtentypen und Inhalte sind u.a. Bestell- oder Versandbestätigungen, Dankesnachrichten, Marketing- oder Werbebotschaften.  Auch allgemein Formulierungen, die den Käufer dazu anregen sollen, positive Produktrezensionen oder Verkäuferbewertungen abzugeben sind nicht erlaubt. Um bei der Kommunikation per Mail sicherzugehen, können Sie in Afterbuy den Versand von speziellen Mailvorlagen an Amazon-Kunden einschränken. Setzen Sie dafür bei den in Afterbuy angelegten Mailvorlagen die Haken bei Amazon unter E-Mail-Texte > keine E-Mail senden für Verkäufe bei > Amazon. Die Sendungsnummer von Verkäufen für MFN-Bestellungen wird von Afterbuy an Amazon übermittelt und von Amazon indirekt an den Kunden kommuniziert. Wir weisen Sie darauf hin, dass Amazon berechtigt ist, Betreffzeilen von Nachrichten zu ändern. Daher sollten Händler darüber hinaus selbst prüfen, inwieweit Sie betroffen sein könnten und bei Ihren Mails entsprechende Ein- bzw. Umstellungen vornehmen. Amazon erlaubt beispielsweise nur externe Links, die sicher und funktionsfähig sind. Afterbuy entspricht dieser Vorgabe mit dem https. Zudem dürfen Sie nur bestimmte Anhänge mit versenden, wie Produktanweisungen, Garantieinformationen, rechtlich vorgeschriebene Informationen oder Rechnungen. Rechnungen sollten Sie außerdem immer bei Amazon hochladen, damit Sie auch die Invoice Defect Rate (IDR) erfüllen und so Ihre Sichtbarkeit steigern. Mehr Informationen zu IDR finden Sie hier. Eine Auflistung sämtlicher nicht zulässiger Formulierungen und Inhalte sowie sämtliche Bestimmungen der Kommunikations­richtlinien von Amazon finden Sie auf im Seller Central. Wenn Sie die Kommunikationsrichtlinien nicht einhalten, kann Amazon zulässige Nachrichten für Sie auf Amazon-Vorlagen beschränken oder Ihnen vorübergehend die Verkaufsberechtigung

Afterbuy-Statistik mit neuen Funktionen für detaillierte Analysen und Verkaufssteigerung

Sind Sie immer im Bilde, welche Ihrer Produkte den größten Umsatz erzielen und wie lukrativ die einzelnen Produkte für Sie sind? Die Afterbuy-Statistik dient Ihnen als Aus­wertungs-Tool, um statis­tische Kenn­zahlen zu er­heben und zu verstehen. Aus den Kennzahlen lassen sich Rückschlüsse auf das Tagesgeschäft ziehen und die eigene Performance im E-Commerce lässt sich bewerten. Die Afterbuy-Statistik bein­haltet zahlreiche Features wie die Markt-Vergleichs-Performance, die Renner-Penner-Liste sowie die ABC- und Port­folioanalyse. Die Produktstatistik als ein wesentliches Feature der Afterbuy-Statistik wurde aktuell um einige praktische Funktionen erweitert. Diese bieten Ihnen einen strategischen Mehrwert zur Verbesserung der Performance. Die Produktstatistik verschafft Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen zu Ihren Pro­dukten. Dank gezielter Filter- und Sortierfunktionen können Sie direkt einsehen, welche Produkte Ihnen den größten Umsatz bringen oder welche Artikel die wenigsten Verkäufe erzielen. Zusätz­lich werden die Verkaufsentwicklungen der letzten drei Monate grafisch dargestellt, sodass Trends und Sprünge gut zu erkennen sind. Außerdem haben Sie alle Marketingaktionen stets im Blick können schnell und einfach die Effektivität der einzelnen Aktionen überprüfen. Mehr dazu erfahren Sie in unseren verschiedenen Blogartikeln zur Statistik, in denen wir alle Funktionen und Vorteile detailliert für Sie erklären. Produktoptimierung und verbesserte Marketingkampagnen dank der Statistik Das Analyse-Tool Produktstatistik wurde aktuell um neue Funktionen ergänzt, damit Sie die Perfor­mance Ihrer Produkte noch detaillierter als bisher auswerten können. Verschiedene Filter geben Ihnen Aufschluss über Einzelheiten, sodass Sie Bestellungen auf statistischen Kennzahlen aufbauen können. So können Sie unter ander­em die Anzahl der Verkäufe, den Gesamtumsatz und die Lagerreichweite einsehen. Die neuen Funktionen bieten Ihnen einen Mehrwert für Ihre Verkaufs-Analyse. Mit deren Unterstützung können Sie Ihre Produkte optimieren, Ihre Marketingkampagnen verbessern und im Ergebnis Ihre Umsätze steigern. Sie finden die neuen – wie auch die bisherigen – Funktionen im Management Center unter Tools > Statistik. Dort werden Sie zu einem Dashboard weitergeleitet, in welchem Sie Eigene Vorlagen > Produktstatistik aufrufen können. Ihre Produkte werden automatisch in die Produktstatistik im­portiert und angezeigt. Die Vorlage Eigene Ansichten fungiert als Universalelement in der Afterbuy-Statistik. In dieser Vorlage ermitteln Sie mithilfe von diversen Filtern umfassende Informationen über ein bestimmtes Produkt, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum. Zusätzlich bietet Eigene Ansichten die Möglichkeit, gewonnene Ergebnisse zu betiteln, abzuspeichern und zu exportieren. Set-Artikel jetzt individuell filtern und analysieren Eine wichtige Neuerung innerhalb der Produktstatistik möchten wir besonders hervorheben: die Analyse von Set-Artikeln. In der früheren Ausbaustufe konnten Sie ein Set nur analysieren, indem Sie nach der Set ID suchten. Als Ergebnis wurden Ihnen u.a. die einzelnen Set-Artikel, die Anzahl der Einzel- und Gesamt­verkäufe, der Gesamtumsatz, der Einkaufs- und Verkaufspreis sowie die Verkäufe in den letzten drei Monaten (Standard-Einstellung) angezeigt. Mit dieser neuen Funktion sind Sie nun in der Lage, ein noch detaillierteres Bild Ihrer Verkaufszahlen zu erstellen. Set-Artikel können jetzt als Set oder einzeln gefiltert und analysiert werden. Sie besitzen somit mehr Optionen, Ihre Sets zu optimieren, Ihre Ladenhüter mithilfe von Sets zu verkaufen oder Ihre Sets aufzuwerten, indem Sie schlecht verkäufliche Produkte in diesen ersetzen. Generell haben Sie die Möglichkeit, in jeder Kategorie einzeln zu filtern. Hierfür stehen Ihnen die Bereiche Produkt ID, Identifikator, Produktname, Anzahl der Verkäufe, Gesamtumsatz, Einkaufs­preis, Preis und VK – EK zur Verfügung. Den Zeitraum der Analyse können Sie für jedes Ihrer Produkte individuell festlegen – bis zu einem Jahr für eine Jahresübersicht und Kalkulation. Die produktgenaue Filterung und Spezialisierung ermöglicht ein noch performanteres System. Alle relevanten Werte können schneller aufgerufen werden, begünstigt auch dadurch, dass sich das System die Filterein­stellung für den aktuellen Prozess merkt. Die Produktstatistik steht Afterbuy-Nutzern sowohl in der Variante Statistik Basic (kostenfrei) als auch in der Variante Statistik Premium (kostenpflichtig) zur Verfügung. Die Nutzung der grafischen Verkaufsübersicht sowie der Datenexport und die Speicherung von Produktstatistiken sind in der Premium-Variante erhältlich.

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