Offer is valid from 01.07.-20.07.2025, cannot be combined with other offers, no cash payment. read more

Wissensdatenbank

Unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten steigern die Zufriedenheit und die Kaufbereitschaft von Kunden. Ob eine bestimmte Zahlungsart zur Verfügung steht, beeinflusst häufig die Kaufentscheidung potenzieller Kunden. Mit bestimmten ...

Zum 13. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU (EU Richtlinie 2015/2366) in Kraft. Die dadurch erfolgenden Änderungen betreffen hauptsächlich ...

DHL ändert zukünftig die Vorbereitungsphase des Paketversandes und schaltet die Intraship-Zugänge ab. Was sich für Sie als Kunden ändert und was speziell in Afterbuy zu ...

Die Anzahl von Straftaten, die mit Hilfe des Internets begangen werden, steigt kontinuierlich an. Eine sehr beliebte Methode ist das sogenannte Phishing. Beim Phishing handelt ...

Bernadette Mohme, Volljuristin bei der Protected Shops GmbH, informiert in diesem Gastbeitrag über die Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Onlinehandel. In weniger als ...

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zu anstehenden wichtigen Änderungen bei eBay hinsichtlich der Kontaktinformationen gefunden, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten ...

Bei lead digital haben wir einen interessanten Artikel zum Thema Social Media Monitoring gefunden, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Das sind die Trends beim Social ...

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zum Thema Guaranteed Delivery entdeckt, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: eBay bietet ab Sommer ...

Wer ab dem 24. Juli 2017 bei eBay Produkte neu einstellen oder wiedereinstellen möchte, muss eine gültige Produktkennzeichnung hinterlegen. Angebote mit Produkten ohne Produktkennzeichen wie ...

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zum Thema Facebook-Werbung für Onlinehändler entdeckt, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Rund 28 Millionen ...

Alles rund um Afterbuy
und die E-Commerce-Szene

Zahlungsarten im Checkout beeinflussen Erfolg und Abbruchquoten bei Onlineshops

Unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten steigern die Zufriedenheit und die Kaufbereitschaft von Kunden. Ob eine bestimmte Zahlungsart zur Verfügung steht, beeinflusst häufig die Kaufentscheidung potenzieller Kunden. Mit bestimmten Zahlungsarten lassen sich Umsätze sogar zusätzlich steigern. Afterbuy-Nutzern stehen alle führenden Zahlungsmethoden ohne weiteren Integrationsaufwand zur Verfügung. Der Checkout ist einer der wichtigsten Bereiche im E-Commerce, denn hier geht es um hochsensible Daten. Ihre Kunden sind dementsprechend vorsichtig mit dem Umgang Ihrer Kontodaten. Wer einen mobilen Shop betreibt, sieht sich häufig mit einer noch größeren Skepsis der Kunden konfrontiert. Gerade auf Mobilgeräten agieren Kunden extrem vorsichtig und Ihre Frustrationstoleranz ist niedrig. Der richtige Payment-Mix im Checkout ist daher von zentraler Bedeutung. Händler sollten auf bekannte und vertraute Zahlungsarten setzen. Außerdem solte der gesamte Checkout so einfach und unkompliziert wie möglich gestaltet sein. Afterbuy arbeitet mit allen gängigen Zahlungsanbietern zusammen Mit der Komplettlösung Afterbuy stehen Ihnen alle führenden Zahlungsmethoden ohne weiteren Integrationsaufwand zur Verfügung: Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Rechnungskauf, PayPal, Vorkasse – und jetzt auch giropay. Profitieren Sie bei giropay von garantierter Zahlung und schnellem Geldeingang Mit giropay integrieren Sie die bei Käufern beliebte Zahlung per Online-Überweisung in Ihren Online-Shop. Ihre Kunden zahlen einfach, schnell und sicher per Überweisung im sicheren Online-Banking der teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Eine Registrierung ist nicht notwendig, denn Käufer nutzen die bekannten Online-Banking-Zugangsdaten (PIN und TAN). Als Händler erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsgarantie der Bank und können somit Waren oder Dienstleistungen sofort und ohne Risiko zur Verfügung stellen. Die Gutschrift auf Ihr Konto erfolgt binnen eines Bankarbeitstages. Natürlich ist die Bezahlung mit giropay auch auf allen mobilen Endgeräten, wie Smartphone oder Tablet möglich. Bei Kleinbeträgen bis 30 EUR verzichten immer mehr Kreditinstitute auf die TAN-Eingabe. Das macht das Bezahlen mit giropay noch komfortabler und erhöht die Konversionsrate bei Ihnen im Online-Shop. Sichern Sie sich mehr Erfolg für Ihren Online-Shop – mit giropay. Ab sofort können Sie giropay auch in Ihrem Afterbuy-Shop einfach und schnell integrieren und sich dadurch ein neues Kundenpotential für mehr Umsatz erschließen. Afterbuy-Händler, die giropay einsetzen möchten, können das Bezahlverfahren einfach und schnell über die Plattform Girocheckout der GiroSolution GmbH nutzen. Die Registrierung und weitere Informationen finden Sie hier!

Gastbeitrag Protected Shops: Zahlartenaufschläge sind lt. EU Richtlinie ab dem 13.01.2018 verboten!

Zum 13. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU (EU Richtlinie 2015/2366) in Kraft. Die dadurch erfolgenden Änderungen betreffen hauptsächlich Banken und andere Zahlungsdienste. Eine wichtige Neuerung wirkt sich jedoch direkt auf Onlinehändler aus: Keine Gebühren für gängige bargeldlose Zahlarten Der im BGB zukünftig neu eingeführte § 270a verbietet es, einen Schuldner zu verpflichten, ein Entgelt für die Nutzung der folgenden Zahlarten zu entrichten: SEPA-Lastschrift (Sowohl Basis- als auch Firmenlastschrift) SEPA-Überweisung Nur gegenüber Verbrauchern: Gängige Kreditkarten (Visa, Mastercard) Konnten bisher noch kostendeckende Aufschläge verlangt werden, müssen die genannten Zahlarten ab dem 13. Januar völlig kostenlos angeboten werden. Ebenfalls wohl erfasst ist auch der Kauf auf Rechnung & Ratenzahlung da dort im Normalfall per SEPA-Überweisung gezahlt wird. Ob diese Zahlungsarten selbst oder durch Zahlungsanbieter abgewickelt werden, spielt keine Rolle. Somit darf auch für Zahlarten wie Sofortüberweisung oder Lastschriftenabwicklungen durch Zahlungsanbieter wie Billpay, Klarna, Wirecard & Co künftig keine Gebühr mehr verlangt werden. Indirekt ist auch „Amazon-Pay„ betroffen, wo die genannten Zahlarten ebenfalls eingebunden sind. Nicht betroffen ist dagegen eigentlich PayPal. Zwar wird dort mit denselben Zahlarten bezahlt, jedoch wurde PayPal laut Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses eigens ausgeklammert. In der Praxis spielt dies jedoch keine Rolle, da PayPal zum 09.01.2018 seine AGB geändert hat. Ab diesen Zeitpunkt ist es Händlern untersagt für die Nutzung von PayPal Entgelte zu verlangen. Noch rechtlich ungeklärt: Die Zahlart Nachname Umstritten dagegen ist bisher insbesondere die Zahlart Nachnahme. Bei dieser übernimmt der Versanddienstleister die Zahlungsabwicklung. Im Normalfall passiert dies an der Haustür, der Paketbote übergibt das Paket an den Besteller und erhält von diesem den Betrag für die bestellten Artikel in bar. Diesen Betrag überweist dann das Logistikunternehmen abzüglich eines Übermittlungsentgelt an den Händler weiter. Diese Konstellation wäre nicht vom Verbot von Aufschlägen bei bargeldlosen Zahlweisen betroffen, eine kostendeckende Gebühr wäre daher zulässig. Problematisch ist jedoch, dass es mitunter durchaus möglich ist, auch Nachnahmezahlungen bargeldlos zu leisten. Ist der Besteller zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird das Paket bei Nachnahme per DHL im Normalfall in der Postfiliale hinterlegt. Holt der Besteller dieses Paket dann in der Filiale ab, kann er den offenen Betrag auch per EC-Karte begleichen. Ob diese bargeldlose Zahlung dazu führt, dass auch für die Zahlart Nachnahme entstehende Kosten wie das Übermittlungsentgelt den Kunden nicht weiterberechnet werden darf, ist rechtlich umstritten. Bis es hier zu einer gerichtlichen Klärung kommt ist die sicherste Vorgehensweise, auch bei der Zahlart Nachnahme auf Gebühren zu verzichten. Rabatte für einzelne Zahlarten weiterhin zulässig Grundsätzlich weiterhin zulässig ist es, für die Nutzung einzelner Zahlungsarten Rabatte zu geben. Beispielsweise könnte ein Händler auf die Nutzung der Zahlart Kreditkarte einen 5%igen Rabatt geben. Voraussetzung ist jedoch, dass die anderen Zahlarten kostenlos angeboten werden. Problematisch wäre daher beispielsweise auf fast alle angebotenen Zahlarten einen Rabatt zu geben, bis auf eine Einzelne. Denn hier läge nahe das es sich eigentlich nicht um einen Preisnachlass handelt, sondern um einen Aufschlag auf die nicht rabattiertete Zahlart. Fazit Durch die am 13.Januar 2018 in Kraft tretende Gesetzesänderung sind für Händler Gebühren auf die gängigen bargeldlosen Zahlarten tabu. Diese sind daher dazu aufgerufen, ihre Preiskalkulationen gegebenenfalls anzupassen, und zu überprüfen, ob Zahlarten rentabel bleiben, wenn der entstehende Aufwand nicht mehr berechnet werden kann.    

Deaktivierung der Intraship-Zugänge bei DHL

DHL ändert zukünftig die Vorbereitungsphase des Paketversandes und schaltet die Intraship-Zugänge ab. Was sich für Sie als Kunden ändert und was speziell in Afterbuy zu tun ist, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Aktuell nutzen DHL-Kunden noch Intraship für die Vorbereitung Ihres Paketversandes. DHL bereitet jedoch eine Umstellung und damit verbunden die Deaktivierung dieser Zugänge vor. Zukünftig werden diese durch die neue und vereinfachte Paketversand-Funktion „Versenden“ im DHL Geschäftskundenportal ersetzt. Über den Zeitpunkt der Deaktivierung Ihres Intraship-Zugangs werden Sie parallel von DHL per E-Mail informiert. Damit Sie Ihre Versandvorbereitung mit DHL in Zukunft weiterhin reibungslos mit der neuen Funktion abwickeln können, ist Ihr Handeln gefordert! Was ist zu tun, wenn ich die alte Versandfunktion (Intraship) aus dem Backend heraus nutze? In Intraship: Sichern Sie die Sendungsdaten aus dem Auftragsarchiv. In Afterbuy: Sofern Sie Intraship bereits über die Afterbuy API Schnittstelle verwendet haben, gehen Sie bitte wie folgt vor: Bitte überprüfen Sie, ob alle hinterlegten Produkte und deren Teilnahmenummern ihren aktuellen DHL Vertragsdaten entsprechen. Bitte ändern Sie in Konfiguration > Einstellungen unter Partner Einstellungen den DHL Service von Intraship auf DHL GKP 2.0 ab. Die DHL-Zugangsdaten sind entsprechend auch von Intraship auf die Zugangsdaten des DHL Geschäftskundenportals abzuändern. Sollten Sie auch Lieferungen außerhalb der EU anbieten, ergänzen Sie bitte die Erklärung, Art der Sendung (Zollinhaltserklärung), sowie die Zolltarifnummer. Bei Nutzung der GKP 2.0 API Anbindung können Sie zudem auch für B2B-Bestellungen das Euro-Paket konfigurieren. Weitere Informationen zu der Schnittstelle finden Sie in diesem Blogbeitrag.   Sollten Sie weiterhin mit Dateiexporten aus Afterbuy arbeiten wollen, finden Sie dazu hier eine detaillierte Dokumentation zum neuen DHL Modul.  

Datenklau: Phishing im Online-Shop

Die Anzahl von Straftaten, die mit Hilfe des Internets begangen werden, steigt kontinuierlich an. Eine sehr beliebte Methode ist das sogenannte Phishing. Beim Phishing handelt es sich um das virtuelle Fischen bzw. Angeln von persönlichen Daten wie Passwörtern, die im Anschluss meist für kriminelle Zwecke verwendet werden. Shop- Kunden und Betreiber befinden sich unter den Top fünf der von den Online-Attacken am meisten betroffenen Branchen. Was Sie beachten müssen und wie Sie sich richtig schützen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Was ist Phishing und wie funktioniert es? Die Vorgehensweise ist im Grunde immer dieselbe. Die Betrüger verschicken verschieden getarnte Köder, welche größtenteils als dringend klingende E-Mail in Ihrem Postfach auftauchen. In der E-Mail selbst befindet sich ein schädlicher Link, welcher auf die meist täuschend echt aussehende Kopie von der Ihnen bekannten Internetseite weiterleitet. Auf der manipulierten Internetseite angelangt, werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Passwörter, Kontodaten oder ähnliches anzugeben. Sind die Daten erst einmal abgeschickt, so sind Sie den Datendieben bereits ins Netz gegangen, welche nun im Besitz Ihrer Daten sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was die Kriminellen mit den erbeuteten Daten in Ihrer Hand anstellen, die gängigsten Varianten sind Kreditkartenbetrug, Identitätsbetrug, Geld von Ihrem Konto abheben, Versenden weiterer Phishing E-Mails über Ihren E-Mail Account. Wie erkenne ich Phishing E-Mails? Mit ein bisschen Übung erkennen Sie betrügerische E-Mails schon auf den ersten Blick. Phishing Mails geben sich in den meisten Fällen durch bestimmte Merkmale zu erkennen. Die E-Mail auf diese Merkmale zu prüfen, kann Sie in der Regel schon vor Schlimmerem bewahren: Sie werden aufgefordert einen Link/Anhang zu öffnen Der angegeben Link sieht auf den ersten Blick echt aus, beim genaueren Hinschauen sieht man jedoch, dass dieser abgeändert wurde Sie werden aufgefordert sensible Daten einzugeben, um z.B. Ihr Konto zu entsperren oder einen Rabatt in Anspruch zu nehmen Die Zielseite, auf die Sie weitergeleitet werden, besitzt meist kein Sicherheitszertifikat Die E-Mail enthält Grammatik- und Rechtschreibfehler Die E-Mail ist nicht direkt an Sie adressiert Die E-Mail enthält eine unpersönliche Anrede bzw. Grußformel Die Absenderadresse ist verfälscht Ihnen wird gedroht bzw. Druck auf Sie ausgeübt (z.B. „In 3 Tagen wird Ihr Konto gesperrt, ändern Sie jetzt Ihr Passwort!“) Wie kann ich mich und meine Daten schützen? Mittlerweile wissen Sie, wie Sie Phishing E-Mails rechtzeitig erkennen. Am effektivsten schützen Sie sich, indem Sie nicht auf Nachrichten unbekannter Herkunft reagieren und die Aufforderung persönliche Daten preiszugeben ignorieren. Die nachfolgenden Tipps helfen, sich vor den Cyber-Attacken zu schützen: Seien Sie kritisch beim Lesen dubioser E-Mails und achten Sie genau auf Absender, Sprache und Inhalt E-Mails, SMS und sonstige Nachrichten von unbekannten Absendern ignorieren Im Umgang mit sensiblen Daten sollte die Kommunikation immer über eine gesicherte HTTPS-Verbindung erfolgen Prüfen Sie die Weiterleitung der Adresse, indem Sie den Mauszeiger auf den Link legen (nicht klicken!) Öffnen Sie niemals Links oder Anhänge aus solchen Nachrichten heraus Klären Sie Ihre Mitarbeiter auf und schulen Sie diese regelmäßig Fazit Die Methoden mit der Phishing Betrüger vorgehen, werden stets raffinierter und für das Opfer immer schwieriger zu identifizieren. Für Sie als regelmäßiger Nutzer des Internets ist es daher unumgänglich sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um möglichen Risiken vorzubeugen. Die Devise lautet in jedem Fall: Augen auf!

Gastbeitrag: Neue Pflichten für Online-Händler – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird verbindlich

Bernadette Mohme, Volljuristin bei der Protected Shops GmbH, informiert in diesem Gastbeitrag über die Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Onlinehandel. In weniger als einem Jahr ist es soweit: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 geltendes Recht und ersetzt die bisher geltenden Pflichten aus der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG). Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten- also auch der Online-Handel. Auf Online-Händler kommen grundlegende Veränderungen zu, mit denen Sie sich am besten schon jetzt auseinandersetzen sollten, damit die neuen Pflichten rechtzeitig bis zum Stichtag in Ihrem Shop umgesetzt sind. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder. Diese können Millionenhöhe erreichen bzw. 2-4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Welche Auswirkungen die DSGVO für Online-Händler hat und die wichtigsten neuen Pflichten, die Sie bis zum 25.05.2018 umgesetzt haben müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst. Neue Informations- und Dokumentationspflichten Mit der neuen DSGVO werden zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die insbesondere Auswirkungen auf die Kundenansprache (z.B. Newsletter-Versand) haben. Neue Anforderungen beim Newsletter-Versand Die DSGVO stellt an die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. E-Mail Adresse des Empfängers für den Newsletter-Versand) folgende Anforderungen: Der E-Mail-Empfänger muss informiert werden, worin er einwilligt. Der Empfänger muss über die Widerrufsmöglichkeit informiert werden. Die Einwilligung hat freiwillig zu erfolgen. Die Einwilligung ist zu dokumentieren. Die Einwilligung muss durch eine eindeutige Handlung erfolgen (z.B. Setzen eines Häkchens). Die Einwilligung durch Stillschweigen oder vorausgewählte Häkchen ist nicht möglich. Bisher eingeholte Einwilligungen bestehen weiterhin fort, sofern sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Widerruf so einfach wie Einwilligung Neu geregelt werden auch die Anforderungen an den Widerruf einer Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten: Ein Widerruf muss künftig so einfach gestaltet sein, wie die Einwilligung selbst und muss jederzeit ohne Begründung möglich sein. Beim Newsletterversand empfiehlt es sich daher einen „Unsubscribe-Link“ im Newsletter nach der Eiwilligungserteilung zu platzieren. Einwilligungen von Minderjährigen Bisher kannte das Gesetz keine klaren Altersgrenzen ab der Kinder und Jugendliche selbst in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen können. Die Festlegung der Altersgrenze bleibt künftig den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, die DSGVO nennt aber ein Mindestalter von 13 Jahren. Online-Händler müssen die Einhaltung des Mindestalters dokumentieren und nachweisen. Wir empfehlen Händlern daher, rechtzeitig geeignete Altersverifikationssysteme (z.B. durch Eingabe der Nummer des Personalausweises) einzurichten. Neue Gestaltung der Datenschutzerklärung Online-Händler sind verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite bereit zu stellen. Die Anforderungen an die Information und Belehrung der betroffenen Personen werden durch die DSGVO steigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die technischen Erläuterungen präzise und zugleich verständlich sein müssen. Bereits bestehende Datenschutzerklärungen müssen angepasst werden, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Bei der Umsetzung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung bieten wir professionelle Unterstützung an. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Schon bisher gab es eine Pflicht zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses, in dem interne Prozesse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert werden müssen. Ab dem 25.05.2018 können die Datenschutzaufsichtsbehörden Unternehmen jederzeit dazu auffordern, dieses vorzulegen. Online-Händler aufgepasst: Für kleine und mittelständische Betriebe gelten zwar Erleichterungen, diese schmälern jedoch nur den Umfang der Dokumentationspflicht, aber befreien nicht grundsätzlich von der Pflicht zur Führung eines solchen Verzeichnisses. Neue Betroffenenrechte Personen, deren Daten erfasst werden, erhalten durch die DSGVO umfangreiche Rechte gegenüber den datenverarbeitenden Unternehmen. So haben diese u.a. ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten, können Daten berichtigen lassen und fordern, dass Daten gelöscht werden, sofern diese nicht mehr benötigt werden. Völlig neu ist das Recht auf Datenübertragbarkeit: Verbraucher können von Onlinehändlern einfordern, dass diese die über die betroffene Person gespeicherten Daten in einem gängigen Format an einen anderen Onlineshop übertragen. Dies soll es erleichtern zwischen verschiedenen Anbietern zu wechseln, und beispielsweise Empfehlungen auf Basis vergangener Bestellungen zu erhalten. Auch hier gilt es für Unternehmen, sich rechtzeitig zu informieren, um die Rechte erfüllen zu können. Datenschutz-Folgenabschätzung Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen zukünftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen. Dies ist der Fall, wenn durch die Datenverarbeitung ein hohes Risiko besteht, etwa weil besonders sensible Daten verarbeitet werden. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung muss das Unternehmen u.A. die damit verbundenen Risiken bewerten und sich um eine möglichst große Eindämmung der Gefahren bemühen. Pflicht zur Meldung von Datenpannen Jeder Verstoß gegen das Datenschutzrecht, der die Rechte und Freiheiten einer Person beeinträchtigen könnte, muss künftig innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Zu der Meldung gehören eine konkrete Beschreibung der Datenpanne (z.B. Hackerangriff oder Datendiebstahl), die Abschätzung etwaiger Folgen, die Nennung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und die Information, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Unter Umständen sind auch die Personen zu informieren, deren Daten durch die Datenpanne kompromittiert wurden. Für Online-Händler bedeutet das erheblich mehr Aufwand. Da die Datenpanne dokumentiert und gemeldet werden muss, sollte im Betrieb sichergestellt werden, dass die kurze Frist auch eingehalten werden kann. Fazit Mit der DSGVO kommen zahlreiche Veränderungen und damit neue Pflichten auf Online-Händler zu. Die Grundsätze des Datenschutzrechts bleiben zwar erhalten, aber im Detail sind viele Anpassungen vorzunehmen, die bis zum 25.05.2018 umgesetzt sein müssen. Ohne professionelle Beratung wird es für viele Händler kaum möglich sein, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir von Protected Shops unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Pflichten aus der DSGVO, damit Sie auch künftig abmahnfrei bleiben und keine hohen Bußgelder riskieren.

Ab September 2017 verbietet eBay Kontaktinformationen in bestimmten Bereichen!

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zu anstehenden wichtigen Änderungen bei eBay hinsichtlich der Kontaktinformationen gefunden, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Erst vor kurzem hat eBay die Verwendung aktiver Inhalte gesperrt. Um das Kauferlebnis weiter zu vereinfachen, wird eBay ab September 2017 die Angabe von Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops untersagen. Die Kontaktinformationen von Verkäufern werden noch im Impressum der Angebote sichtbar sein. Begründet wird diese Änderung dadurch, dass Käufer bei der Kaufentscheidung unterstützt werden sollen und dafür sollen die Artikelbeschreibungen nur die nötigen Artikeldetails enthalten. Darüber hinausgehende, servicebezogene Informationen sollen künftig gesondert in dafür strukturierten Feldern angegeben werden. Was ist zu tun? Auf dem eBay-Verkäuferportal gibt eBay verschiedene Punkte an, die Verkäufer umsetzen sollen: Kontaktinformationen in aktiven Angeboten, die außerhalb des Impressums genannt werden, müssen gelöscht werden. Das hat zur Folge, dass in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops Kontaktinformationen (außerhalb des Impressums) gelöscht werden müssen. Was ändert sich bei den Kontaktinformationen? Ab September 2017 gestattet eBay nicht mehr, dass Kontaktinformationen wie zum Beispiel Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen, aber auch Verlinkungen zu Profilen in sozialen Medien in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops außerhalb des Impressums eingebunden werden. Die Kommunikation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer soll nur noch über die Nachrichtenfunktionen von eBay selbst verlaufen (wie z.B. über das Nachrichten-Tool „Meine Nachrichten“ oder „Preisvorschlag“). Afterbuy Kunden können sich ihre Mails natürlich auch zeitsparend in ihren Afterbuy Account einfließen lassen (in das hierfür integrierte MSG Kommunikationssystem, welches u.a. über ein integriertes Ticketsystem die Bearbeitung erleichtert). Der telefonische Kundenservice eines Händlers kann dann beispielsweise über einen Link „Frage stellen“ erreicht werden. Hier kann ein Käufer die Telefonnummer des Verkäufers erfragen. In welchen Kategorien dies von eBay ermöglicht wird, will eBay noch rechtzeitig kommunizieren. Wie identifizieren Sie betroffene Angebote? Angebote, die nicht rechtzeitig aktualisiert worden sind, werden nicht mehr bei eBay hochgeladen. eBay wird Verkäufer benachrichtigen, die persönliche oder geschäftliche Kontaktinformationen in Angeboten nennen. Als betroffener Händler werden Sie dann im Verkäufer-Cockpit Pro oder über andere Kanäle dabei angeleitet, diese Angebote zu identifizieren und zu aktualisieren.

Das sind die Trends beim Social Media Monitoring

Bei lead digital haben wir einen interessanten Artikel zum Thema Social Media Monitoring gefunden, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Das sind die Trends beim Social Media Monitoring Vor allem in Hinblick auf die Qualität und Relevanz der Evaluation hat sich der Umgang mit Social Media in den vergangenen Jahren massiv professionalisiert. Der BVDW hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht, der zeigt, der Unternehmen Tipps zum Einsatz der Tools gibt. Dabei hat der Verband auch neue Trends zutage gefördert. Folgende Trends werden demnach den Markt prägen: Social Media-Bildanalyse Bereits begonnen hat die Phase der Bilderkennung, die eine reine oder verknüpfbare Bildanalyse ermöglicht und beispielsweise die visuelle Nutzung von Markenlogos kontextualisiert. Über die Logos hinaus ist auch eine Analyse des Bildmaterials generell möglich. Fragen wie „Wo werden die Logos benutzt?“; „In welcher Szenerie tauchen Wettbewerber auf?“ und „Welche Zielgruppe fotografiert und postet welche Objekte?“ werden bereits beantwortet, so der BVDW. Dadurch werde die Analyse von User Generated Content und Sponsoringaktivitäten auf eine neue Ebene gebracht, die in der textbasierten Analyse zuvor verborgen blieb. Gerade da immer mehr Bilder und Videos in Social Media geteilt werden, wird kein Weg an der Bildanalyse vorbeiführen, und zwar nicht nur für bildgetriebene Industrien wie Fast Moving Consumer Goods, sondern auch vermeintlich fakten-fokussierte Industrien wie Versicherungen. Der BVDW sagt dazu: „Folgerichtig wird die Videoanalyse der nächste Schritt sein, der es ermöglichen wird, ganze Videos nach Marken und Objekten analysieren zu lassen.“ Data-Intelligence und Aufbrechen von Daten-Silos In technologieaffinen Unternehmen wird oft von Data Intelligence statt Social Media Data gesprochen. Hierbei übernehmen die Unternehmen mehr und mehr einen ganzheitlichen Datenansatz, der eine Verknüpfung der Daten aus sämtlichen Unternehmensbereichen vorsieht. Im Kleinen handelt es sich um die Zusammenlegung von Web-Analytics- (wie Google Analytics) mit Social-Media- Daten. Im Größeren werden  CRM-Datensätze genauso wie Sales- und weitere Unternehmensdaten mit Social-Media-Daten verbunden, um strategische Entscheidungen auf bestmöglicher Grundlage zu treffen. Predictive Analytics Welche Möglichkeiten sich durch Predictive Analytics, also durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Vorhersage von Ergebnissen im Social Media Monitoring ergeben, wird sich vermutlich in den nächsten Jahren zeigen. In Ansätzen ist bereits die Vorhersage zu erfolgversprechendem Content und Hashtags sowie zu den besten Veröffentlichungszeiten für Posts möglich. Auch werden schwierige Themen wie Tonalität in Ansätzen neu definiert werden. Den Originalartikel finden Sie hier.

Mehr Umsatz durch Guaranteed Delivery bei eBay

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zum Thema Guaranteed Delivery entdeckt, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: eBay bietet ab Sommer 2017 für 20 Millionen Produkte in den USA die Lieferoption „Guaranteed Delivery“ an. Diese soll mit einem garantierten Lieferdatum von maximal drei Tagen mehr Flexibilität, Kontrolle und besonders eine Steigerung der Verkäufe ermöglichen. Eine schnelle Lieferung bestellter Ware im Online-Shopping markiert einen wichtigen Erfolgsfaktor im E-Commerce und wird von Käufern heutzutage vorausgesetzt. Marktplatz-Anbieter, deren Versand zeitlich nicht optimal getaktet ist, laufen Gefahr den Anschluss an die Konkurrenz zu verpassen und Kunden zu verlieren. eBay hat die Zeichen der Zeit erkannt und offeriert seinen Kunden jetzt in den USA in Kürze eine Lieferung innerhalb von drei oder weniger Tagen für ein Portfolio von 20 Millionen Produkten. Besonders in Richtung des Marktführers Amazon wird diese kundenfreundliche Option als Kampfansage gewertet. Wofür steht Guaranteed Delivery? Die neue Lieferoption ist vom Grundgedanke nicht neu. So erfüllten viele Händler dieses Kriterium bereits in der Vergangenheit, allerdings wurde es von eBay bisher nicht so explizit beworben, wie es nun geplant ist. Unter dem offiziellen Namen Guaranteed Delivery soll die Attraktivität der Angebote für die Kunden gesteigert werden. Sie sollen darüber schneller zum Kauf bewegt werden und in der Folge soll der Marktplatz auch attraktiver für neue Händler werden. Händlern bietet sich die Chance, ihren guten Service noch einmal durch eBay zertifizieren zu lassen, um ein positives Bild in der Außendarstellung für sich zu generieren bzw. dieses weiter zu verbessern. Der Service umfasst primär die garantierte Lieferung innerhalb von maximal drei Tagen. Neben teilweise geringeren Zustellzeiten soll der neue Service den Kunden die Gewissheit bieten, die Ware pünktlich zu erhalten. Zusatzkosten entstehen dabei nicht. Sollte eine Bestellung dennoch einmal das garantierte Lieferdatum verpassen, übernimmt eBay die Versandrückerstattung oder sendet dem Käufer ein kostenloses Rücksendeetikett. Sekundär geht mit dem Service ein neuer Filter im System von eBay an den Start. Dieser wird Produkte übersichtlich aufzeigen, die innerhalb von ein bis zwei Tagen lieferbar sind, wie etwa Geburtstagsgeschenke für Kurzentschlossene. Auch sollen Händler dazu ermutigt werden, Produkte ohne jegliche Liefergebühren anzubieten. Ein Video von eBay zu Guaranteed Delivery finden Sie hier! Zwei Optionen zur Auswahl Den Händlern stehen über das Angebot von Guaranteed Delivery zwei Optionen zur Auswahl, die „Handling Time Option“ und die „Door-to-Door Option“. Erstere ist für Händler geeignet, die ihren gesamten Versand von einem Standort aus abwickeln. Ihre Anforderungen bestehen u.a. darin, Retouren zu ermöglichen und eBay Versandetiketten zu verwenden. Das Lieferdatum bestimmt eBay für den Händler und übernimmt die Rücksendekosten oder das Rücksendeetikett, sofern die Ware innerhalb des Lieferzeitraumes den Käufer erreicht hat. Die „Door-to-Door Option“ eignet sich für Händler, die von mehreren Standorten versenden. Sie müssen, wie auch die Händler bei der „Handling Time Option“ die Mindeststandards von eBay erfüllen und Retouren anbieten, dürfen aber eigene Versandetiketten verwenden. Das Lieferdatum darf in Abhängigkeit des Versandstandortes selbst festgelegt werden, jedoch müssten die Rücksendekosten bzw. das Rücksendeetikett vom Händler übernommen werden. Mobile Ansicht des „Guaranteed-Delivery“-Filters Auf einen Blick: Die Vorteile für Händler und Kunden eBay wirbt mit den folgenden Nutzen für Händler, die den neuen Service verwenden: Steigerung des Absatzes – Über die neue Filterfunktion werden betroffene Produkte schneller auffindbar und somit attraktiver für Bestands- und Neukunden. Bessere Kontrolle – Die Händler können je nach Option Ihre Arbeits- und Urlaubstage, sowie regionale Preise selbst bestimmen. Zufriedenere Kunden – Nach der kostenfreien Lieferung ist das garantierte Lieferdatum das zweitwichtigste Kriterium für eBay-Kunden*. Wie erwähnt, bietet die Guaranteed Delivery auch Vorteile für die Endkunden: Mehr Suchoptionen – Über den Filter können die Kunden bewusst nach Produkten suchen, die ein bis zwei Tage nach der Bestellung geliefert werden. Garantierte Lieferdaten – Sie ermöglichen Planungssicherheit und die Gewissheit, dass die bestellte Ware im Normalfall bis zum garantierten Lieferdatum eintrifft. Erhöhtes Vertrauen – Sollte ein Produkt nicht innerhalb des Lieferdatums beim Kunden eintreffen, kümmert sich eBay um den weiteren Ablauf mit dem Ziel, die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und das Vertrauen zu stärken. Dass der Service bald auch in Deutschland verfügbar sein soll, gilt als unstrittig. Vielmehr gilt hierzulande die Frage nach dem genauen Zeitpunkt.   Quellen: http://www.internetworld.de/e-commerce/ebay/ebay-fuehrt-guaranteed-delivery-20-millionen-produkte-1206502.html http://cc.ebay.com/guaranteed-delivery/ * Quelle: eBay Customer Survey, 2015

Ab dem 24. Juli werden bei eBay gültige Produktkennzeichnungen Pflicht!

Wer ab dem 24. Juli 2017 bei eBay Produkte neu einstellen oder wiedereinstellen möchte, muss eine gültige Produktkennzeichnung hinterlegen. Angebote mit Produkten ohne Produktkennzeichen wie EAN, ISBN oder MPN werden dann von eBay blockiert. Was ist eine Produktkennzeichnung? Die Produktkennzeichnungen von eBay basieren auf der GTIN. Diese Abkürzung steht für „Global Trade Item Number“ und wird von eBay selbst in der eigenen Hilfeseite zur Produktkennzeichnung so definiert: Die GTIN (Global Trade Item Number) ist eine eindeutige und weltweit anerkannte Produktkennzeichnung. Wenn für ein Produkt eine GTIN vorhanden ist, finden Sie diese auf der Verpackung Ihres Produkts bzw. bei Büchern auf der Rückseite des Buchcovers neben dem Barcode. Verschiedene Arten von Formaten zählen zur GTIN. Zum Beispiel numerische Kennung für Handelsprodukte wie die EAN (European Article Number, auch als GTIN-13 bezeichnet), die JAN (Japanese Article Number, auch als GTIN-13 bezeichnet), die UPC (Universal Product Code und wird auch als GTIN-12 und UPC-A bezeichnet) wie auch die ISBN (International Standard Book Number). Daneben gibt es auch die MPN, die sogenannte „Manufacturer Part Number“. Die MPN ist die Teilenummer des Herstellers. Mit dieser Nummer und der Marke ist das Produkt eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen. Beachten Sie bei der MPN, dass diese so genau wie möglich verwendet werden sollte. Ein Produkt mit mehreren Farben sollte je nach Farbe eine unterschiedliche MPN haben. Es empfiehlt sich außerdem, die Marke des Produktes anzugeben. Diese sollte so angegeben werden, wie Verbraucher sie kennen. Hat Ihr Artikel keinen Markennamen, können Sie die Option „kein Markenartikel“ auswählen. Was ist der Vorteil? Eine gültige Produktkennzeichnung ermöglicht, dass Ihre Angebote besser auf eBay und auf Suchmaschinen gefunden werden können. Gleichzeitig ermöglicht es, dass Ihre Angebote in Online-Katalogen, Themenwelten und Suchmaschinen von eBay beworben werden können. Zudem verbessern sich darüber Ihre Verkaufschancen auf eBay. Des Weiteren gibt eBay an, dass sich Angebote schneller einstellen lassen. Prüfen Sie Ihre Artikel! Bevor Ihre Artikel von eBay blockiert werden und Sie Umsatzeinbußen riskieren, prüfen Sie, ob Ihre Artikel eine gültige Produktkennzeichnung besitzen. Wenn diese fehlen, sollten Sie das so schnell wie möglich nachholen!

Facebook-Werbung nutzen – so geht es

Bei unseren Kollegen von VIA-eBay haben wir diesen interessanten Artikel zum Thema Facebook-Werbung für Onlinehändler entdeckt, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Rund 28 Millionen Deutsche nutzen Facebook aktiv*. Dabei bedeutet „aktiv“, dass sich ein Nutzer bei Facebook mindestens einmal in den letzten Tagen angemeldet hat. Hochgerechnet auf die Einwohnerzahlen des statistischen Bundesamts* entspricht einem Anteil von über 40 % der Deutschen im Alter ab 18 Jahren. Nach Unternehmensangaben* nutzen drei von vier Facebooknutzer das Netzwerk jeden Tag und über 85 % (24 Millionen Deutsche) mobil, davon sind 19 Millionen jeden Tag mobil auf Facebook aktiv (das sind knapp 80 % der mobilen Facebooknutzer). Vor allem für Zielkunden in der Alterskategorie 18 bis 55 Jahre ist Facebook ein spannender Kommunikationskanal. Wie viele Millionen Deutsche in welcher Alterskategorie Facebook nutzen, können Sie der folgenden Grafik entnehmen**. Facebook Werbeanzeigen vs. Beiträge bewerben Um auf dieser beliebten Social Media-Plattform auf sich aufmerksam zu machen, können Facebook-Werbeanzeigen sehr hilfreich sein. Darüber lassen sich auch mit einem sehr kleinen Budget Anzeigen schalten. Für viele Onlinehändler kann dies eine spannende Möglichkeit sein, auf die eigenen Angebote aufmerksam zu machen. Über den sogenannten Facebook-„Anzeigen Manager“ lassen sich für Unternehmensprofile Werbeeinblendungen in Facebook schalten. Hier bieten sich vielfältige Targeting-Möglichkeiten zu der Zielgruppe an, die man mit seiner Werbung adressieren möchte. So lassen sich hier bestimmte Länder und Sprachen einstellen, was auch für die meisten Fälle dringend ratsam ist, um Streuverluste zu vermeiden und keine unnötige Kosten für Werbeanzeigen zu bezahlen, die in Länder ausgeliefert werden, die nicht zur verwendeten Sprache passen. In dem Punkt „Werbung bei Facebook“ schalten geht es nicht darum, einen eigenen Beitrag zu bewerben und hervorzuheben (über „Beitrag bewerben“), was auch möglich ist, sondern über den Facebook-„Anzeigen Manager“ eine dedizierte Werbeanzeige zu schalten. Der Nachteil einen Beitrag zu bewerben liegt dabei in der eingeschränkten Möglichkeit dafür genaue Aussteuerungskriterien festlegen zu können. Schritt für Schritt Anleitung für Ihre Facebook-Werbung Grundsätzlich macht es Sinn, an Facebook-Anzeigen mit einigen Tests heranzugehen und zu schauen, welche Einstellungen für die eigenen Produkte und die eigene Zielgruppe Sinn machen und welche wenig Klicks bzw. wenig Umsätze für einen bringen. Dazu haben wir Ihnen hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt: Sie benötigen eine Unternehmensseite bei Facebook. Dazu sollten Sie ein Profil- und Headerbild hochladen. Durch einen frei wählbaren „Call-to-action“ geben Sie Ihren Besuchern eine Aktion an die Hand, die diese ausführen sollen (z.B.: Ihren Onlineshop besuchen oder die Site „liken“ etc.). Hier finden Sie weitere Informationen zur Einrichtung einer Facebook Unternehmensseite. Veröffentlichen Sie Beiträge, Fotos und ggf. Videos und beginnen Sie, Ihre Unternehmensseite lebendig und attraktiv für Besucher zu gestalten. Nutzen Sie den Facebook Messenger, um mit Ihren Kunden oder potenziellen Kunden aktiv in Kontakt zu treten. Werbeanzeige erstellen: Nach Ihrem Facebook Login sehen Sie oben rechts neben dem Namen und dem Profilbild einen kleinen Pfeil, über den sich ein Untermenü mit der Rubrik „Werbeanzeige erstellen“ öffnen lässt. Darüber starten Sie den „Werbeanzeigen Manager“. Hier gilt es zunächst, das Ziel seiner geplanten Werbeanzeige zu definieren. Hierüber lassen sich die eigenen Werbeformate auf verschiedene Zielsetzungen (wie Reichweite, Lead-Generierung oder Conversions, was für Onlinehändler die wahrscheinlich passendste Wahl darstellt) festlegen. Sofern auch das Facebook-Pixel (siehe unter 5. ) auf den eigenen Shop Checkout-Seiten integriert wurde, zeigt Facebook die eigene Werbeanzeige dann automatisch denjenigen Personen, bei denen eine Conversion am wahrscheinlichsten ist. Für Facebook Ads lassen sich verschiedene Zielgruppen auswählen. Diese lassen sich an Personen ausspielen, die bereits Interesse an Ihren Produkten oder Ihrem Unternehmen bei Facebook hatten. Es lassen sich in diese Gruppe (bei Faceboo k „Custom Audiences“ genannt) aber auch Kundendaten (wie z.B. Newsletter-Empfänger, Shop-Kunden etc.) hereinladen (siehe Abbildung). Dann überprüft Facebook, ob diese E-Mail-Adressen einem Facebook-Konto zugeordnet werden können und wenn ja, werden diesen Nutzern die eigenen Anzeigen dann gezeigt. Da jedoch im deutschen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht strenge Vorgaben gelten, ist diese Art der Ausrichtung relativ unmöglich. Man müsste dazu bereits beim Einsammeln der E-Mail-Adressen darauf hingewiesen haben, dass diese auch für Werbeanzeigen verwendet werden). Eine weitere Möglichkeit ist die Adressierung von neuen Personen über Facebook. Hier macht es eventuell Sinn, Personen mit einem ähnlichen Profil anzusprechen und auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Versuchen Sie dabei zwischen Ihrem Produkt und der Zielgruppenauswahl ein gute und passende Menge zu definieren (bei Facebook „Lookalike Audiences“ genannt). Darüber lassen sich neue Personen erreichen, die der für sich wichtigen Zielgruppen ähneln. Sie können eine Lookalike Audience erstellen basierend auf Personen, denen die eigene Seite gefällt. Eine dritte Möglichkeit ist die „gespeicherte Zielgruppe“. Darüber lassen sich häufig verwendete Zielgruppenoptionen (mit ihren demographisch oder geographischen Merkmalen, ihren Profilangaben, Interessen oder Verhaltensmustern) zur einfachen Wiederverwendung für zukünftige Werbeanzeigen nutzen. Dazu gehen Sie auf „Zielgruppenstatistiken“ und nehmen die Einstellungen entsprechend Ihren Plänen vor. Anschließend können Sie oben auf den Button „Speichern“ klicken und diese Einstellungen sichern. Optional können Sie auch unter „Elemente“ -> „Zielgruppen“ – >„Gespeicherte Zielgruppe“ ihre individuelle Zielgruppen anlegen. Für jeden Ihrer Auswahlschritte erhalten Sie oben rechts bereits angezeigt, wie groß Ihre Zielgruppe bei Ihren Einstellungen ausfällt. Neben allerlei demographischen Auswahlkriterien stehen (über die „erweiterten Einstellungsmöglichkeiten“) noch Filter nach Interessen, die die ausgewählte Zielgruppe haben soll, zur Verfügung. Hier sollte man sehr gewissenhaft vorgehen, und austesten, was am besten funktioniert. Je besser das Targeting hier zum eigenen Angebot passt, desto besser fallen die Anzeigenergebnisse aus. Gestalten Sie passende Werbeformate: Innerhalb des Facebook-Werbeanzeigenmanagers gibt es den „Creative Hub“. Hier finden sich verschiedene Formate zur Auswahl, von interaktiven bis statischen Bildformaten über Video-Werbung. Über den grünen Button „Mock-up erstellen“ gelangt man für alle Formate in einen übersichtlich aufgebauten Bereich, in dem sich denn die eigenen Anzeigen erstellen lassen. Es ist ratsam, sich dabei an die empfohlenen Bildseitenverhältnisse (1,91:1) zu halten. Probieren Sie hier einfach einmal verschiedene Gestaltungsvarianten aus und testen dann, welche am besten funktionieren. Budget festlegen: Als letzten Schritt vor dem Start der eigenen Facebook-Werbung sollten Sie einen finanziellen Rahmen planen. Dabei können Sie auswählen, ob Ihre Budgetvorgaben pro Tag definiert werden sollen oder für eine gesamte Kampagnenlaufzeit. Für Ihre Werbung lässt sich dazu eine Kampagne anlegen, zu der Sie ein Start- und Enddatum hinterlegen können. Je nach Budgeteinstellungen wird auf der rechten Seite dann auch gleich angezeigt, wie groß die mögliche Reichweite dazu ist, bezogen auf

Bist Du dir noch unsicher,
ob Afterbuy das Richtige für Dich ist?

Das können wir schnell und einfach in einem kurzen Gespräch herausfinden!

Wir bewerten zusammen, ob sich Afterbuy jetzt für Dich lohnt.

Edit Template